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Fällt der Bezug von ALG2 weg, wenn jemand ein 'Kulturelles Jahr' macht?

gefragt von UlfDunkelUlfDunkel am 03.05.2007 um 17:33 Uhr

Wenn jemand ALG2 bezieht und ein sogenanntes 'Kulturelles Jahr' machen will, fällt dann der Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (ALG2) weg?

Das 'Kulturelle Jahr' ist nach dem, was ich gehört habe, etwa gleichzusetzen mit dem sogenannten 'Freiwilligen Sozialen Jahr' -- je nach 'Arbeitgeber' erhält man so ca. 300 EUR pro Monat. Wie sieht es dann mit ALG2 aus?

Es wäre fein, wenn mir hierzu jemand konkret etwas erzählen könnte.


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ArianeHD
beantwortet von ArianeHD am 3. Mai 2007 17:54
2x
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ALG II entfällt, wenn Du ein soziales Jahr machst. Du stehst dem Arbeitsmarkt für die Zeit nicht zur Verfügung. Möglicherweise auftretende Diskrepanzen in punkto Vergütung sind dann wohl nur über Anträge für ergänzende Sozialhilfe/Wohngeld auszugleichen.


anonym
beantwortet von olatie am 18. Januar 2008 19:05
1x
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Die Antwort von Ariane ist nicht ganz korrekt. Bei ALg II ist die Verfügbarkeit unerheblich. Wichtig bei Alg II ist immer die Erwerbsfähigkeit. Also wer mindestens 3 Stunden arbeiten kann kann Alg II erhalten - wenn er bedürftig ist. Sprich alles was Vermögen oder Einkommen ist wird angerechnet (unter Berücksichtigung von Freibeträgen)! Nur beim Bezug von Alg I fällt man raus, weil es dort nach Verfügbarkeit geht.





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