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Fachliteratur absetzen: Reicht Kassenbon?

gefragt von Eddy11 am 18.09.2008 um 13:12 Uhr

Wenn man ein Gewerbe hat und hin und wieder Fachzeitschriften benötigt, reicht dann zum Absetzen beim Finanzamt der Kassenbon oder benötigt man eine extra Quittung, auf der "Fachzeitschrift" o.ä. stehen muss?


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 18. September 2008 13:13
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Ja, schreib aber den Titel mit auf die Rückseite.

Kommentar von Eddy11 am 18. September 2008 13:15

reicht also quasi der Bon vom Lidl, man schreibt nur hinten drauf "PC-Welt" oder so.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 18. September 2008 13:16

Richtig.

Kommentar von possel am 18. September 2008 13:26

Das ist leider Unfug! Ein Beleg, auf dem nicht die Bezeichnug der gelieferten Waren ersichtlich ist, geht eh nicht als Ausgabenbeleg durch!

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 19. September 2008 08:36

WWenn man die Fachzeitschrift in manchen Läden kauft, gibt es nur den Bon.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 19. September 2008 08:41

Wenn man die Fachzeitschrift in manchen Läden kauft, gibt es nur den Bon.


wernilein
beantwortet von wernilein am 18. September 2008 13:18
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ordentliche Quittung mit titelangabe ist besser ,weil das amt sehr neugirig ist

Kommentar von koenigstiger25 am 19. September 2008 07:52

nicht neugierig, sondern weil es so gesetzlich vorgeschrieben ist...


Harakiwi
beantwortet von Harakiwi am 18. September 2008 13:14
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Kassenzettel, EC-Kartenabrechnung, Kreditkarten-Abrechnung...

Kommentar von Eddy11 am 18. September 2008 13:17

meinst du damit, eines davon reicht? Also wenn ich es auf dem Kontoauszug habe, brauche ich auch keinen Bon?


pruloe
beantwortet von pruloe am 18. September 2008 13:17
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Das hängt von Deinem Finanzamt ab, aber grundsätzlich sollte wenn möglich der Titel auf dem Bon stehen. Bei Büchern ist das ja oft der Fall. Im Zweifelfall beim Finanzamt nachfragen, was die akzeptieren, dann bist Du auf der sicheren Seite.


anonym
beantwortet von pokersveni am 18. September 2008 13:19
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Nun ja, grundsätzlich würde der Bon reichen. Allerdings würde ich das nicht übertreiben. Wenns nämlich nicht schon dein Steuerberater wieder rausschmeisst, dann Der Geier vom Finanzamt, wenns ihm zuviele sind!




Kommentar von koenigstiger25 am 19. September 2008 07:55

Ein Steuerberater, der von selbst Werbungskosten streicht, sollte Berufsverbot bekommen...

Werbungskosten sind Werbungskosten und wenn's keine gesetzliche Begrenzung gibt, dann kann mir die niemand streitig machen - erst recht kein Finanzbeamter, der meint, dass wären "zuviel"...


anonym
beantwortet von possel am 18. September 2008 13:24
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Du brauchst schon einen ordentlichen Beleg, auf dem der Titel der Fachzeitschrift (bei Büchern dasselbe) ersichtlich ist!

Guck mal unter http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/steuerinfos1_f.html, da gibt's ne Menge guter Infos zu dem Thema!

Cheers Possel


anonym
beantwortet von Seegeist am 19. September 2008 10:04
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Kassenbon ist gut, Rechnung mit Titel der Fachliteratur ist besser. Bei einem Bon unbedingt den Titel der Fachliteratur vermerken. Bei größeren Beträgen sollte eine Rechnung erteilt werden.





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