Auf einer Rechnung des Reperaturdienstes für die Heizung steht als durchgeführte Arbeit: Hydraulikschalter bleibt durch nachgeschaltete Pumpe hängen, Gasrohr mit Folgeauftrag getauscht. Es handelt sich hier um eine Gas-Fußbodenheizung der Firma Junkers. Gerätebezeichnung:ZSR18-5JE31S0092 BST40
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ich halte dies für eindeutige angaben. was dagegen nicht eindeutig ist ist deine frage. so frage ich: bist du mieter ? dann sind diese reparaturen nicht von dir zu bezahlen (ich gehe davon aus: EFH und es sind mehr als 75 €) bei wohnungsmiete auf keinen fall.
eine wartung, auch eine reinigung kann umgelegt werden, aber nicht reparaturen.
Das ist kein Fachchinesisch, sondern die Nummer deiner Heizung.
Vielen Dank, aber das weiß ich, daß das die Gerätenummer der Heizung ist. Mir ist nur nicht klar, was der Techniker da gemacht hat. Es ist eine Rechnung, die uns der Vermieter hingelegt hat, wir müssen das bezahlen. Wir wissen aber nicht, was gemacht wurde.
Sorry, hab die Frage nicht ganz verstanden und habe demnach Mist geschrieben, ich bitte um Verzeihung!

Hydraulikschalter bleibt durch nachgeschaltete Pumpe hängen, Gasrohr mit Folgeauftrag getauscht. Es handelt sich hier um eine Gas-Fußbodenheizung
Hydraulik = Flüssigkeit
wie schlau

War kaputt
versucht zu reparieren - erfolglos!
Ausgetauscht- neu bekommen
Ich würde sagen: Hydraulikschalter bleibt durch nachgeschaltete Pumpe hängen (=Fehlerdiagnose), Gasrohr mit Folgeauftrag getauscht (= Gasrohr wurde im Rahmen einer erneuten Beauftragung ausgetauscht).

für dich entscheidend ist doch nicht die definition des wortlautes, vielmehr, dass du als mieter ja überhaupt nicht für die bezahlung von reparaturrechungen zuständig bist. es ist ja wohl eindeutig gesetzlich geregelt, dass diese grundsätzlich vom vermieter zu begleichen sind und keineswegs auf die mieter, wie auch immer, umgelegt werden dürfen. die kleinreparaturklausel, insofern wirksam vereinbart, greift in deinem falle ja sowieso nicht. die sachliche und rechnerische prüfung der handwerkerrechnung ist also sache des vermieters.
Der Vermieter beruft sich darauf, weil wir unsere Sicherungen ausgeschaltet haben, läuft die Heizung nicht. Wir wußten nicht, daß die Heizungssicherung bei uns in der Wohnung im Sicherungskasten integriert war, der Vermieter hatte uns nichts gesagt. Sonst hätten wir ja nichts ausgemacht. Also sind wir in seinen Augen Schuld, und darum müssen wir die Rechnung bezahlen.
albatros am 8. Januar 2009 17:44 hat denn der vermieter mal erklärt, was denn passiert ist, weil ihr die sicherung ausgeschaltet habt? der fakt an sich ist doch kein schaden, der zu reparieren wäre. wie hoch ist der betrag, für welchen ihr aufkommen sollt? wo ist die heizungsanlage und für welche einheiten (anzahl wohnungen und wo gelegen)arbeitet diese? wird der strom für die umwälzpumpe über euren zähler entnommen? seit ihr jemals informiert oder belehrt worden, dass ihr diese sicherung niemals auschalten dürft? all das sind fragen, die mir in dem zusammenhang einfallen. ich bin nach wie vor der meinung, das das absolut sache des vermieters ist. notfalls, insofern vorhanden, könnte hierfür eure haftpflichtversicherung einspringen. die würden sehr genau prüfen, ob ihr haftbar gemacht werden könnt. vielleicht fragt ihr dort mal vorsorglich an. ich bin zwar kein heizungsfachmann, nehme aber an, wenn die umwälzpumpe stromlos ist und deshalb nicht arbeiten kann und damit die heißwassertemperatur zu stark ansteigt, dass dann normalerweise automatisch ein regler die gaszufuhr zum brenner unterbricht insofern er auch funktioniert. es hätte ja auch ein stromausfall im netz auftreten können, da muss das schon funktionieren.
Hydraulikschalter ist der "Umschalter" zwischen Heizung und Warmwasserbereitung. Wahrscheinlich hattest du Probleme beim Umschalten von Heizung in Warmwasserbetrieb oder umgekehrt. Ist der Fehler denn jetzt behoben? Wurde der Hydraulikschalter erneuert? Diagnose heißt aber, das es ein grundsätzliches Problem der Installation ist. Also eindeutig kein Problem der Benutzung, demnach nicht dein Problem als Mieter. Warum das Gasrohr getauscht wurde, ist so nicht ersichtlich. Hört sich aber nach einer Garantieleistung der Fa. Junkers an. Wenn nicht, auch kein Schaden durch "Abnutzung", also Vermietersache. Aber genaueres läßt sich so nur schwer sagen. Was steht im Mietvertrag?