KarinWeber am 05.05.2009 um 22:19 Uhr
Stimmt es,das ein Teilfacharbeiter zuerkannt werden kann? Da soll der Arbeiter mindestens 3 jahre in einem Unternehmen die gleiche Arbeitsaufgaben haben. Der Arbeitgeber kann dann bei der IHK einen Antrag auf Zuerkennung eines Teilfacharbeiterbriefes stellen. Danke für Eure Antwort.Karin
Hallo,
wenn man keine Abschlussprüfung im entsprechenden Zweig abgelegt hat, werden zwar etwas höhere Anforderungen an die Tätigkeitsdauer gestellt, aber mit drei Jahren sollte das schon funktionieren, ich glaube zumindest das es immer drei waren wenn man diese Anforderung nicht hoch gesetzt hat. Im allgemeinen heißt es "(Abschlussprüfung und x Jahre) oder y Jahre". Um Anspruch auf die Einstufung als "gelernte Kraft" zu haben, muss er in der Tat den "Gehilfenbrief" erwerben, sprich, die IHK- Prüfung in diesem Beruf ablegen. Der Arbeitgeber muss jedoch auf jedenfall den Antrag zur Prüfung stellen anschließend kann man dann die Prüfung etweder direkt oder aber mit 6 Wochen Vorbereitung ablegen. Die Regelungen sind jedoch von Kammerbezirk zu Kammerbezirk und von Bundesland zu Bundesland ein wenig unterschiedlich. Konkrete Auskunft gibt daher die IHK vor Ort. Ruf doch einfach mal dort an und Frag nach.
Hoffe ich konnte helfen.
Lieben Gruß