Extrem Wichtig! Meine Freundin wohnt im Heim und will aber zu ihrem 18 Geburtstag zu mir ziehen

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Soweit ich richtig informiert bin geht das, da deine Freundin mit 18 das Recht hat ihren Aufenthaltsort zu bestimmen. Mit dem Tag der Volljährigkeit hat sie nahezu alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen.

Am besten quälst du mal Google mit Stichwörtern wie mit 18 aus dem Heim ziehen.

Oder falls du ne Rechtschutzversicherung hast frag nen Anwalt was für Schritte eingeleitet werden müssen oder ruf mal in einem anderen Heim an.... Auf deinen Verdienst kommt es meines Wissens nicht an solange sie über 18 ist.

Lg

Bin schon den ganzen Tag am Googeln. Das Problem meine Freundin wird momentan noch Psychich betreut bzw sie geht mehrmals Wöchentlich in eine Tagesklinik. Dort wird Sie aber in einigen Wochen wahrscheinlich entlassen. Also Sie ist jeztzt nicht unzurechnungsfähig oder sonst was. Aber Soe ist Psyichisch labil Stimmungsschwankungen und verletzt sich auch ab und zu mal extra ritzen etc. Aber das ist meiner meinung nach und die der freunde nur weil Sie sich dort nicht wohl fühlt. Und ich weiß nicht wie das mit dem Jugendamt ist. Ich sage ihr erstmal noch das Sie mit den Betreuern reden soll und schauen was die dazu sagen. Aber Was ist wenn Sie nein sagen? Ich kenne mich auf diesem Gebiet leider nicht im geringsten aus. Und das mit dem Jugendamt versteh ich auch nicht so richtig. Ich meine wir würden Sie dann ja hier am Jugendamt anmelden damit jemand immer vorbei schauen kann wie es ihr geht und alles.

Also oftmals ist das Jugendamt auch garnicht so schlimm wie man sagt also hatte so einen ähnlichen fall sie war nur noch keine 18 und wohnt dennoch bei mir jetzt war jedoch auch nicht im Heim... Aber mit 18 sollte das kein Problem sein ich google morgen mal mit für dich und schreib's dann hier rein. Mach dir nicht so einen Kopf hab ich auch und trotzdem ist alles gut gegangen aber das mit dem Ritzen solltest du mit gucken das dass nicht so weitergeht kann schlimm enden... Und ihr solltet euch überlegen was ihr macht falls mal Schluss ist wohin sie dann geht... Auch wenn da jetzt garnicht dran zu denken ist aber ich finde du bist es ihr auch irgendwie schuldig ihr eine Absicherung bieten zu können denn du willst ja jetzt bestimmt auch nicht das sie irgendwann mal unter der Brücke landet (hartes Beispiel)

Lg

@aundm2810

Danke wäre echt mega lieb. Habe schon einiges gefunden aber noch nicht genug. JA falls irgendwann mal schluss sein sollte habe ich ihr gesagt kann sie natürlich noch so lange bei mir bleiben bis sie was anderes gefunden hat. Aber wir sind rhein theoretisch schon seit uber 1 jahr zusammen aber halt fernbeziehungsmäßig und da leiden wir beide drunter. deswegen kam ich auf die idee sobald sie 18 wird das ich sie mit zu mir nehme hier gibt es schlißlich auch ärzte und psychlogen und das mit dem ritzen ist ja schon besser geworden nur wenn sie halt einsam ist dann macht sie sowas und wenn sie bei mir ist bin ich ja rund um die uhr für sie da. Da passe ich schon auf und mit ihren ganzen Krankheiten also psychische habe ich kein problem und komme damit auch gut klar also kenne mich mit ihren krankheiten aus und weiß wie man damit umgeht. Wenn du morgen mal im internet mitschauen könntest und mir dann schreibst was du herausgefunden hast wäre echt mega lieb danke schonmal :)

Mit 18 hat das Jugendamt mit ihr nichts mehr am Hut...

@aundm2810

JA das wissen wir halt nicht wegen dem Sorgerecht oder hat das dann keine bedeutung mehr?

@aundm2810

JA das wissen wir halt nicht wegen dem Sorgerecht oder hat das dann keine bedeutung mehr?

Mit 18 hat das Sorgerecht so gesehen keine Bedeutung mehr.

Als Beispiel eine Mutter oder Vater USW. muss die Tochter/Sohn bei sich wohnen lassen bis 24 glaub ich ohne Studium mit Studium glaub ich bis 28 aber nur solange die Tochter das auch will und sie nirgendwo anders unterkommen kann weil sie es sich nicht leisten kann etc.

Lg

@aundm2810

Ja die gehen aber alle davon aus das Sie eine Ausbildung haben aber Sie soll ja zu mir ziehen und kann sich dann ja hier bewerben und eine Ausbildung suchen aber bis jetzt hat sie hier ja keine. Und Sie kann ja auch nicht dann mal schnell für ein bewerbungsgespräch hierhin fahren. Ich verdiene schließlich genug. Sie hat dann ja Zeit genug sich hier zu bewerben aber dafür müsste SIe ja erstmal zu mir ziehen. Ich will nächste Woche mal beim Jugendamt anrufen wie das aussieht das Sie sich eine Ausbildung hier bei mir sucht. Weil so wie ich das verstanden habe, ist das das problem das Sie keine Ausbildung hat. Aber Sie soll sich dann ja hier eine AUsbildung suchen, dafür müsste Sie aber erstmal zu mir kommen und einige ZEit bei mir wohnen, damit SIe auch zu Vorstellungsgesprächen gehen kann.

@Maluxia1993

Laut den Betreuern braucht Sie nur die Genehmigung vom Jugendamt. Aber Sie ist sich ziemlich sicher das die Frau vom Jugendamt damit nicht einverstanden ist, weil Sie noch keine Ausbildung hat.

Mit 18 braucht sie noch die Genehmigung vom JA? Warum brauchen die alle keine die unter der Brücke schlafen und von da verschwunden sind? Komisch ich glaube die haben dich verarscht aber weiß auch nicht genau und im Internet findet man wirklich nicht viel passendes..

Lg

wenn sie 18 ist braucht sie weder betreuer noch Jugendamt um Erlaubnis fragen.........diese haben dann nichts mehr zu sagen bzw. zu bestimmen.........sie kann selbst bestimmen wo sie wohnt.........auch hat die mutter da nichts mehr mit zu tun weil es ab 18 kein Sorgerecht mehr gibt..................also kurz gesagt , sie braucht NIEMANDEN um Erlaubnis fragen..........

die Betreuer können nicht nein sagen, und dürfen deine Freundin auch nicht gegen ihren Willen festhalten, schon garnicht mit 18