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Externer beschädigt im Miethaus die Türe. Wie ist vorzugehen?

gefragt von maxelputzel am 19.10.2008 um 14:02 Uhr

Hallo, gestern hat ein Freund in unserem Miethaus ausversehen die Glastüre beschädigt ( ein Segment ist gesplittert). Er hat natürlcihe eine Haftpflicht. Wie genau macht man das? Vermieter anrufen, der bestellt dann einen handwerker und schickt die rechnung an den verursacher? wie läuft sowas normal ab?

mfg


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risibisi1987
beantwortet von risibisi1987 am 19. Oktober 2008 14:04
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Erst muss der Verursacher es seiner Versicherung melden, die dann einen Kostenvoranschlag möchte. Diesen muss dann der Verursacher besorgen und dann entscheidet die Versicherung ob gezahlt wird oder nicht.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 19. Oktober 2008 14:03
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Die HaftpflichtV. zahlt. Ist meine Frau so ähnlich auch mal passiert.

Kommentar von maxelputzel am 19. Oktober 2008 14:04

Jup das ist klar, aber müssen wir den Handwerker bestellen oder macht das der Vermieter?

Kommentar von Dd7eefca2f316b7aa78d6c438e7369f1smallrisibisi1987 am 19. Oktober 2008 14:06

die müsst Ihr selber bestellen, ihr zahlt das ja auch. Wer anschafft, der zahlt auch.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 19. Oktober 2008 16:36

Genau diese Frage erst mal mit der Versicherung abklären, sonst kann es Probleme geben!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. Oktober 2008 14:10
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als erstes sollte er mal morgen umgehend den Schaden seiner Vericherung melden und die stimmt dann die weitere Vorgehensweise ab..


anonym
beantwortet von Obelhicks am 19. Oktober 2008 16:31
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natürlich zuerst den vermieter benachrichtigen. wenn der übereifrig ist wird gleich 2 mal die reparatur bestellt..

dann die versicherung informieren und nach weiterem vorgehen befragen.


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