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Export und Mehrwetsteuer

gefragt von paullus am 08.10.2009 um 10:24 Uhr

Hallo,

meine Frau ist gerade dabei eine Firma (Kleinstunternehmen) zu gründen. Wir haben eine kleine Geschäftsidee, einige Produkte (Elektro) zu exportieren. Einfach gibt's Fälle wo direkten Export nicht möglich ist. Und müssen wir dort einsteigen und die Ware innerhalb Deutschland normal kaufen, und dann ins Ausland exportieren.

Hier hätte ich einige Fragen:

  • braucht man für Export spezielle Lizenz bzw. Erlaubnis ?
  • wie läuft es mit dem MwSt ? Wir müßen zuerst MwSt für Einkauf innerhalb Deutschland zahlen, und dann kann man das zurückbekommen, wenn die Ware ins Ausland geht ? Und wie macht man das ?

Für jede Antwort bzw. Hilfe bin ich dankbar !

p.s. In diesem ganzen Thema bin ich ganz neu, deswegen Entschuldigung für mögliche "blöde" Fragen.


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anonym
beantwortet von rumpi am 8. Oktober 2009 10:27
0x
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Am besten bei der IHK nachfragen, die wissen es und müssen euch helfen, dafür sind sie da.

Kommentar von paullus am 8. Oktober 2009 10:37

kostet die IHK-Beratung etwas oder ist es kostenlos ?

Kommentar von rumpi am 8. Oktober 2009 10:37

Ist kostenlos.


Chianti
beantwortet von Chianti am 8. Oktober 2009 10:28
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die IHK hilft dir da mit kompetent weiter .... (auch dein steuerberater, sofern bereits vorhanden)

das ist nämlich eine komplexe angelegenheit ... um sie dir hier in wenigen sätzen zu erklären


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 8. Oktober 2009 10:29
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Existenzgründerseminar besuchen. Das Thema ist zu komplex um es hier kurz zu beantworten. Frag bei der Agentur für Arbeit nach. Es gibt in jeder Stadt Stellen, an die Du Dich wenden kannst. Und Du bekommst auch u.U. die Kosten erstattet.


Tremor
beantwortet von Tremor am 8. Oktober 2009 10:34
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Zu Frage 1) vielleicht hilft Dir das weiter?

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 8. Oktober 2009 10:38

zu 2) Eine Export-Rechnung beinhaltet keine Berechnung der Mehr- wertsteuer. Die auf der Einkaufsrechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer setzt der Händler/Großhändler als bezahlte Vorsteuer ab.

Kommentar von paullus am 8. Oktober 2009 10:44

Hmmm, Export-Rechnung erstellen wir in diesem Fall. Aber davor kaufen wir die Ware ganz normal vom Hersteller, innerhalb Deutschland.

Deine Antwort, bedeutet dann, dass in diesem Fall, wir können die bezahlte Mehrwertsteuer (erst) bei der Steuererklärung absetzen ? Oder ...?

Danke.


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