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Exmann schlägt gemeinsame Kinder...

gefragt von tajamani am 13.07.2009 um 14:27 Uhr

Hallo,

ich bin von meinem Mann geschieden und wir haben zwei gemeinsame Kinder ( 7 und 5 ) wovon eins ( der Große ) bei Ihm lebt. Jetzt hat sich nach und nach heraus gestellt das die Kinder schon öfters was auf den Hintern bekommen haben. Als ich meinen Ex daraufhin zur Rede stellte bekam ich nur zu Antwort, wenn es sein muß dann muß es sein. Habe wegen meinem Sohn der in seinem Haushalt lebt schon einen Antrag beim Familiengericht gestellt da ich ihn wieder haben möchte.

Was soll ich tun? Soll ich ihn anzeigen?

LG Tajamani

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Kinder x 17.951 Trennung x 1.164

hoppie
beantwortet von hoppie am 13. Juli 2009 14:29
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Wofür gibt es das Jugendamt anrufen Termin machen. Aber das solltest Du schnell tun


anonym
beantwortet von tucan am 13. Juli 2009 14:32
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Von einem Klaps auf dem Hintern ist noch kein Kind gestorben. Im Gegenteil, die kleinen Kerlchen brauchen Grenzen. Was anderes ist es wenn er die Kinder bzw. den Sohn misshandelt, so dass der Hintern grün und blau ist oder er sonstige Hämatome am Körper hat. Dann würde ich eine Anzeige machen, ansonsten nicht.

Kommentar von 4d14392e2ddb0e2beefa5d8316333be2smallJessy74 am 13. Juli 2009 21:57

Bei so einer Einstellung,sträuben sich mir die Nackenhaare!Wenn Du mit Deiner Partnerin diskutierst ist es dann ok wenn sie Dir mitten im Gespräch eine klatscht,weil Du ihre Meinung nicht akzeptiert hast?

Kommentar von tucan am 13. Juli 2009 23:06

Ich habe keine Partnerin sondern einen Partner und das schon seit 42 Jahren. Bin nämlich weiblich und nicht männlich, soviel zu Deiner Info und hätte mein Partner mir mitten in einer Diskussion eine geknallt, dann hätte er mit meiner Bratpfanne Bekanntschaft gemacht.

Trotzdem Frage ich mich, was das mit kleinen Kindern zu hat grübel

Kommentar von jumba am 14. Juli 2009 09:01

das is ja wohl ne frechheit tucan. zu deinen worten gehört schon sehr viel kriminelle energie. jeder schlag ist misshandlung mit oder ohne hämatom. sorry es ist auch seelische grausamkeit dabei, weil viele kinder sich dabei gleichzeitig erniedrigt fühlen. u. es sind schon genug kinder gestorben, die es nicht ertragen haben u. sich das leben genommen haben oder von ihren eltern netterweise zu tode geschlagen wurden.

grenzen lernen kinder nicht durch grenzen, denn du zeigst das du der meinung bist, dass noch kein kind am klaps gestorben wäre u. sie dadurch grenzen lernen. damit zeigst du das du selber nie grenzen gezeigt bekommen hast u. gewalttäter geworden bist, so wie deine eltern u.deren eltern. du scheinst intellektuell nicht auf der höhe... kinder lernen grenzen durch konsequenz u. worte. mehr braucht es nicht. wenn du meine grenzen überschreitest, dann wirst du als kind sanktioniert: mein sohn unterschlägt hausaufgaben, packt mappe nicht u. bekommt eintrag weil was fehlte...sanktion radio raus aus zimmer. junge macht es wieder u. lügt mich dabei noch an: sanktion heißt härter: ausflug mit seinem hort fällt für ihn ins wasser, er bleibt zu hause. das merkt er sich u. sein verhalten wird besser. die schläge sind sinnlos, weil er unter umständen noch dickköpfig werden könnte. sorry aber wozu hast du die sprache bekommen. nicht mal affen im wald schlagen sich ständig.

Kommentar von Simple_avatar3smallKolumna am 14. Juli 2009 12:18

Bei dieser Einstellung geht mir der Hut hoch - es ist richtig, dass KInder Grenzen brauchen, aber Schläge sind das absolute TUBU, um diese durchzusetzen. Hoffentlich hast Du keine Kinder.

Kommentar von tucan am 14. Juli 2009 15:16

O weh, o weh, das musste ja kommen. Die Gutmenschen unter sich. Ja ich habe Kinder und Enkelkinder und alle leben noch fröhlich und sind erfolgreich, sei es in der Schule oder im Arbeitsleben. Mein jüngster Sohn war 13 Jahre alt, als mir zum ersten Mal die Hand ausgerutscht ist. Genau das hat er, wie er später zugab provoziert. Er konnte nicht begreifen das seine Mutter in allen Dingen so ruhig blieb und hatte den Verdacht, dass es mir gleichgültig sei was er so anstellt. Es gibt eben immer wiedermal Situationen wo ein Klaps durchaus angebracht ist. aber das werdet ihr NIE begreifen und später fassungslos davorstehen wenn Eure Kinder andere brutal zusammenschlagen oder zu Komasäufern werden. Um solche Situationen zu verstehen, dazu fehlt Euch einfach der Intellekt.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 14. Juli 2009 18:39

Wenn ich das hier lese, hoffe ich doch sehr, das ihr an der Vermehrung der Menschheit nicht nennenswert beteiligt seid. Keiner von Euch ist ein ernsthaftes und integeres Vorbild für Kinder. ..........bbbbbrrrrrrrrr. Welch niveaulose Konversation.

Kommentar von Nordfriesin am 14. Juli 2009 22:12

MEIN KIND HAT KLARE GRENZEN EINZUHALTEN UND ICH HABE IHN NOCH NIE SCHLAGEN MÜSSEN!!!!!!!!!! Man muss nur wissen wie man seine Kinder erzieht dann klappt es auch ohne Gewalt!!

Gewalt ist die Sprache der Dummen!!!!!

EIN KLAPS IST ÜBRIGENS AUCH EINE ERHOBENE HAND UND SOMIT GEWALT!!!!!

Kommentar von artemis47u am 14. Juli 2009 22:37

kann nordfriesin nur beipflichten... diese verharmlosten klappse sind reine aureden vor sich selbst.


Marah
beantwortet von Marah am 13. Juli 2009 14:32
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Ich würde auch das Jugendamt einschalten. Die werden dann mal ein Gespräch mit ihm führen und ihm klarmachen, dass es so nicht geht. Konsequenzen bei weiterem Fehlverhalten werden dann sicherlich folgen. Dort kannst Du Dir auch noch einmal Infos über das Vorgehen in solchen Situationen geben lassen. Alles Gute!


anonym
beantwortet von Nordfriesin am 14. Juli 2009 22:10
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Wenn mein Kind geschlagen werden würde wäre ich schneller bei der Polizei um eine Anzeige zu erstatten! Dann gleich mit dem Kind zum Jugendamt gehen und dem Kind zur Seite stehen!!!

MEIN KIND IST UNSCHLAGBAR!!!!!! DAFÜR SORGE ICH!!!!!


anonym
beantwortet von sanibel1108 am 14. Juli 2009 09:59
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Also hier mein Tipp:

  1. Kontaktiere profamilia (ist in fast jeder Stadt) und vereinbare ein Termin mit einem Mediator, gemeinsam mit denem ExMann.
  2. Informiere das Jugendamt, dass du einen Termin bei Profamilia hast und ggf auf das JA zurückkommst. Je nach Empfehlung des Mediator.
  3. Besprich das Thema nochmals mit deinem Anwalt.
  4. Rede nicht mit deinem Sohn darüber, denn das bringt ihn in eine extreme Konfliktsituation. Ihr alleine müsst das klären.

Alle die die hier von einem Klaps auf den Po reden und es gut heissen...RAUS! Was ist denn das für eine Methode! Ich habe selbst Pflegekinder und viele gesehen die misshandelt wurden und solche bei denen es mit einem Klaps anfing! Soviel dazu!!! Jumba, sehr gute Antwort!!!

Viele Grüße, Michael


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 13. Juli 2009 14:30
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Geh zum Jugendamt. Die werden deinen EX darauf hinweisen, das so etwas in Deutschland verboten ist. Um eine Anzeige durchzuziehen brauchst du Zeugen und Beweise. Und geht es dir wirklich um die Kinder oder willst du nur das Sorgerecht, um das Sagen zu haben? Sei ehrlich zu dir und den Kindern.


snecke
beantwortet von snecke am 13. Juli 2009 14:30
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naja ist grenzwertig....du sprichst hier aber nicht von misshandlung...obwohl generell keine kinder und auch sonst niemand geschlagen werden darf

Kommentar von B050252895e704e0c45771ee2025b64esmallNOMAAM am 13. Juli 2009 14:31

Mißhandlung ist verboten, aber ein Schlag auf den Popo nicht

Kommentar von jumba am 14. Juli 2009 08:50

doch auch ein schlag auf den po ist misshandlung u. als solches per gesetz schon eine ganze weile verboten.

Kommentar von Nordfriesin am 14. Juli 2009 22:14

Auch ein Schlag auf den "Popo" ist schon länger verboten und im Gesetzbuch verankert!! ZUM GLÜCK!!!


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 13. Juli 2009 14:29
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geh zum Jugendamt,das Kind mus geschützt werden!!!


Estell
beantwortet von Estell am 14. Juli 2009 13:57
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Hallo,

wenn du möchtest kannst du dich gerne vertrauensvoll hier hin wenden http://www.sternenstaub-hilft.de Dort findest du kompetente Ansprechpartner

lg


Kolumna
beantwortet von Kolumna am 14. Juli 2009 12:22
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Schleunigst Hilfe beim Jugendamt suchen und erkundige Dich, ob das Gericht nicht in so einem Fall eine Familienpflegerin einsetzen kann, die dies bis zur Verhandlung unterbindet. Sollte Dein Sohn bei Dir sein und er kommt mit Verletzungen, die auf Schläge zurückzuführen sein könnten, geh zum Arzt und lass Dir dies attestieren. Ansonsten schalte einen Anwalt ein, der Dir bei der Familienrechtssache hilft. Viel Glück!


James131
beantwortet von James131 am 13. Juli 2009 15:31
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Klingt etwas eigenartig. Du schreibst in der Ueberschrift von Misshandlung, dann was von gelegentlich auf den Hintern. Kann es sein, dass Du mit allen Mitteln das Aufenthaltsbestimmungsrecht und oder alleinige Sorgerecht und (Kindes-)Unterhalt willst? Im uebrigen kann eine Anzeige ein Bumerang werden, denn wenn die schwere Misshandlung, die Koerperverletzung nicht nachgewiesen werden kann, dann war es das mit Deinem Familienrechtsprozess. Gegebenenfalls hast noch eine nette Zivilrechtsklage am Hals. Was die Aufforderung mit dem Jugendamt angeht, das wuerde ich mir ebenso ueberlegen, denn unter Umstaenden erhaelt das Jugendamt voruebergehend das Sorgerecht, gibt das Kind in ein Heim oder eine Pflegefamilie und dann schaust auch in die Roehre, denn unter Umstaenden verbleibt es da .... und Frau bekommt nix Aufenthaltsbestimmungsrecht, nix alleiniges Sorgerecht, nix Unterhalt ;-) und dem Kind bringt es auch nix ... ausser dem Verlust der sozialen Bindungen.

Kommentar von 4d14392e2ddb0e2beefa5d8316333be2smallJessy74 am 13. Juli 2009 22:00

Mehrmals was auf den Hintern bekommen,ist auch Misshandlung...

Kommentar von jumba am 14. Juli 2009 09:02

tja im notfall ist das kind dann aber vor einem gewaltbereiten vater geschützter im heim als dort zu hause.

Kommentar von C9bdc5cc576ea50497b0b30d027db1d6smallJames131 am 14. Juli 2009 13:21

Stimmt ... wennh Mutter nicht bekommjt, was sie will, dann lieber Kind ins Heim ... gute Idee .... Ach ja, ist ganz aussergewoehnlich, dass eine Mutter, das alleinige Sorgerecht will, wenn es irgend wo eng wird ......


anonym
beantwortet von anjanni am 13. Juli 2009 14:31
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Du sollst natürlich zum Jugendamt gehen.

Aber stelle vorher sicher, daß Du einen "Beweis" hast: gibt es z.B. ärztlich dokumentierte Spuren? Oder hat das Kind im Beisein oder gegenüber Dritten über die Schläge gesprochen? - Sonst hast Du womöglich noch eine Anzeige wegen Verleumdung am Hals...


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