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Existenzgründung und Krankenversicherung?

gefragt von Bauzer04Bauzer04 am 03.07.2008 um 21:58 Uhr

Hallo wer kann mir weiterhelfen? Und zwar geht es darum, das ich derzeit im Fernstudium eine Ausbildung zur Heilpraktikerin mache und mich später mal selbständig machen möchte (derzeit noch HartzIV) und wie schaut es dann mit Hilfe vom Staat aus und wie ist das mit meiner Krankenkasse? Habe schon sooft gehört, das man sich privat versichern müsste, was ich eigentlich nicht unbedingt wollte. Wäre es sinnvoll auch erst in eine Praxisgemeinschaft einzusteigen? Hab es satt, dem Staat schon solange auf der Tasche zu liegen und bin fleißig am büffeln.

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griechesucht
beantwortet von griechesucht am 3. Juli 2008 22:05
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Wenn du Selbstständig bist hast du drei Möglichkeiten.!. Privat versichern Nachteil extrem teuer. 2. freiwillig gesetzlich versichern Nachteil wirst behandelt wie jeder andere 3.Gar nicht versichern. Nachteil sollte dir was passieren zahlst du ALLES selber


tradaix
beantwortet von tradaix am 3. Juli 2008 22:00
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Antworten zur Finanzierung, Versicherungen, Alterssicherung usw. findest Du auf dem Existenzgründungsportal des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) http://www.existenzgruender.de

Kommentar von sssiimon am 30. September 2009 14:29

wie wäre es wenn du auch mal hier nach siehst http://www.humanisten-duesseldorf.de/private-krankenversicherung.html da wirst du sicher fündig


Tonica
beantwortet von Tonica am 3. Juli 2008 22:05
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Wenn Du aus Harz4 heraus gründest, bekommst Du vermutlich keine Zuschüsse, geht nur mit AGL1. Deine Krankenversicherung mußt Du selber zaheln, bei einer gesetzlichen Versicherung mußt Du z.Z. mit 350€ rechnen. Sinnvoll ist es, sich vor der Gründung mit Hilfsarbeiterjobs einen AGL1-Anspruch zu erarbeiten und die Gründungszuschüsse zu beantragen, sonst hast Du kaum eine Change. L.G.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. Juli 2008 22:54

''Wenn Du aus Harz4 heraus gründest, bekommst Du vermutlich keine Zuschüsse, geht nur mit AGL1.''

Du vermutest falsch http://kuerzer.de/4z4L7ecAB

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 3. Juli 2008 23:03

Das ist ein Schwammparagraph. Kann, evtl; in der Praxis wird des nicht gemacht, oder unter solchen Auflagen, das ein Harz4 Empfänger schon an dem Antrag scheitert( finanziell). L.G.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Juli 2008 00:55

Klar sind das alles Kann-Regeln, aber wenn du gleich schreibst ''geht nur mit AGL1'' dann versuchts Bauzer erst gar nicht und sie braucht bestimmt jeden €.


arnirot
beantwortet von arnirot am 4. Juli 2008 10:26
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Eine Selbstständigkeit kann aus verschiedenen Positionen heraus gegründet werden. Auf jeden Fall auch die Krankenkasse und die IHK fragen. Man muss nicht sofort 100 prozentig selbstständig sein, man kann auch aus der Arbeitslosigkeit oder neben dem Studium eine Selbstständigkeit beginnen. Dafür gibt es Bemessungsgrenzen. 1.Mindestbemessung 1242,50 € Bezug von Gründungszzuschuss bei hauptberuflicher Tätigkeit (mtl. Kranken- und Pflegversicherung zwischen 194 und 562 €) 2. Mindestbemessung aus 1863,75 € bei hauptberufl. Sst.-keit ( mtl. 291-562 €) 3. Midenstbebessung aus 828,33 € bei geringfügiger Sst.-keit (mtl. 129 - 562 €) Die Krankenkasse prüft letzten Einkommenssteuerbescheid, aktueller Vorauszahlungsbescheid über Einkommenssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom Finanzamt. Außerdem die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung im Ausnahmefall (Einstufung unter Vorbehalt) Weitere Punkte die Einfluss auf die Höhe des Beitrages haben sind: beitragspflichtige Einnahmen wie Mieten, Arbeitsentgelt, Zinsen und Arbeitseinkommen, ZAhlung von Gründungszuschuss, Vorhandensein von Kindern (Kinderlose zahlen PV-Zuschlag von 0,25 % und der Krankengeldanspruch. Wählbar sind kein KG-Anspruch, dann kein zusätzlicher Beitrag, bei KG ab 15. Tag 53€ bis 104 €, ab 43. Tag 16-32€ zusätzlicher KV-beitrag. Krankengeldhöhe abhängig vom tatsächlichen Einkommensausfall( zw. 0-84€ pro Tag. Beitragsfreiheit während Krankengeldbezug. Eine Familienversicherung ist nur möglich, bei ALG II und geringfügiger Sst.-keit bis max. 355 Euro/Monat. Ein private Versicherung ist auch möglich und abhängig vom Alter, den bisherigen Krankheiten und dem Einkommen. Beitragsrückerstattung bis 3 Monate möglich, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Also viele Details, aber notwendig. KV ist ein Posten von dauernden monatlichen Belastungen, neben Umsatzsteuer, Gewerbraummiete, Telefon Werbung, andere Versicherungen z.B. die Haftpflichtversichrung u.a. Ich wünsche gute Studienergebnisse, zahlende Kunden und eine erfolgreiche Zukunft. Dein Weg bringt sicher das was Du erwartest. Erwarte also nur Gutes und nur Gutes wird passieren.


bitmap
beantwortet von bitmap am 3. Juli 2008 22:58
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''Habe schon sooft gehört, das man sich privat versichern müsste, was ich eigentlich nicht unbedingt wollte.''

Eine Pflichtversicherung oder Familienversicherung kommt aber bei der Konstellation nicht in Frage. Möglichkeiten siehe Beitrag von griechesucht.


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