Corolla am 15.06.2009 um 2:26 Uhr
Nach der Trennung hatte ich noch eine Digicam von meinem Ex. Ich habe ich ihm gesagt, dass ich ihm alles per Post schicke.Ich ließ mir Zeit, also wurde er patzig und schrieb mit seiner Neuen Drohmails:Also steckte ich alles in einen Maxibrief, klebe 2,20Euro drauf (unversichert) und schmiss diesen in den Postkasten. Meine Freundin war dabei.
Daraufhin wurde er wieder ausfallend und verlangte Geld als Ersatz für seine Sachen, die angeblich nicht ankamen. Ich schrieb ihm, dass vlt bei der Post was schief lief und dass er mir hätte sagen können, dass er auf vers. Versand besteht. Denn eigtl kann ich da rechtlich ja nicht dafür belangt werden, dass ich das Paket auf die für mich günstigste Weise verschickt habe (oder?).
Doch jetzt droht er mir mit einer Anzeige, wenn das Zeug bis zu einem best.. Datum nicht eintrifft!Das macht mir große Angst, denn konnte ja nicht wissen, dass was schief läuft.Was kommt im Falle einer Anzeige auf mich zu?Ich kann mir keinen Anwalt leisten =(...
Ich weiss wirklich nicht, was ich tun soll und hoffe, dass einige Antworten mir zumindest helfen, die Situation einzuschätzen.Vielen Dank jetzt schon im Voraus, ich bin für jede Antwort sehr, sehr dankbar!

er kann dir garnichts. soll er erstmal beweisen das du die cam hattest.

Naja, ich bezweifle, dass er damit durchkommen wird. Und ansonsten musst du das ersetzen, nichts weiter. Aber ich sag mal so: Du könntest ihn auch für die Drohbriefe anzeigen.
Nichts. Der Staatsanwalt würde schlicht und ergreifend das Verfahren wegen Geringfügigkeit fallen lassen. Wie alt war die Digicam und wie teuer (ca.!). Evtl. kann ich dir mit dem Zeitwert helfen. (Ach ja: Das Risiko des Verlustes beim Postweg, wenn es vorher abgesprochen war, geht immer auf den Empfänger der Leistung über. Zumindest kenn ich das so. Aber da bin ich nicht 100%ig sicher, ob das nicht nur bei Versandhäusern durch die AGBs vereinbart wird oder es gesetzliche Regelungen gibt.)
Corolla am 15. Juni 2009 02:38 Also heisst das, der Empfänger haftet? Ich mein, es war ja leider nicht so wörtlich abgesprochen, "wie" die Cam verschickt werden soll.. nur eben "dass". Ehm, und er hat damals 180€ für sie bezahlt, aber das war bereits vor 2 Jahren. Allerdings ist er nie wirklich sorgfältig mit ihr umgegangen, die war also ewig demoliert.. ^^
Naja, 90 bis 60 Euro kann er noch verlangen. !Nicht eingerechnet den Zustand der Ware! Wie gesagt: Das mit der Haftung weiß ich hier nicht 100%ig. Aber hey, überweise ihm mit klarem Betreff in der Zahlung eben 70 Euro. Dann ist die Sache aus der Welt.
Corolla am 15. Juni 2009 02:54 Und wenn er dann noch wütender wird,weil ihm das zu wenig ist? Das erscheint mir gerade irgendwie als die beste Lösung..
Dann kann man dies durchaus als "Pech" deines Freundes sehen. Zeitwerte hat immer der Geschädigte nachzuweisen. Also soll er dir das erst mal bringen. Und nur zur Info: Jeder Gutachter, wie z.B. die GfK, würde ihn mit einer 2 Jahre alten Digicam auslachen.
Corolla am 15. Juni 2009 03:47 Also muss er mir quasi beweisen, wann er die Kamera gekauft hat, welches Modell und wie teuer, oder? Reicht es dann, wenn er die Verpackung von der alten Kamera hat? Weil, nicht, dass er sich jetzt irgendeine megateure aussucht... =/ oder noch schlimmer: Sich ne Verpackung von nem Freund aussucht, der ne relativ neue und teure Digicam besitzt und sie dann als seine ausgibt... aber gut, mit sowas dürfte ja eigtl niemand durchkommen. Da kann ich ja dann widersprechen.

Nach deine letzten Schilderung, dass du die Dicam bei dir nur zur Aufbewahrung in deiner Handtasche hattest, dürfte die Sache für dich etwas besser aussehen. In diesem Fall liegt nämlich ein Verwahrungsvertrag vor. Bei der Rückgabe handelt es sich in diesem Fall, um eine Holschuld deines Exfreundes, da ja ursprünglich auch vereinbart wurde, dass er die Dicam abholen solle. Da dein Exfreund dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist befindet er sich somit in Annahmeverzug. Nun liegt die Beweislast bei ihn. Er muss nämlich beweisen, dass die Dicam bei ihn nicht angekommen ist. Du kannst durch deine Freundin beweisen, dass du den Brief abgeschickt hast. Jetzt liegt es an deinem Freund zu beweisen, dass der Brief nicht bei ihn angekommen ist. Vielleicht behauptet er ja auch bloss, dass die Dicam nicht angekommen ist.
Übriges ist dieses, wie Tearuru schon schriebt eine reine zivilrechtliche Angelegenheit, und keine strafrechtlich relevante Sache für den Staatsanwalt.
Corolla am 17. Juni 2009 15:04 Den Verdacht, dass er mir das ganze vorspielt hatte ich auch schon... aber lieben Dank für deine Antwort. Das Ganze klingt schon irgendwie humaner. Ich lasse die Anzeige also auf mich zukommen und schildere die Situation so wie sie war. Und hoffe, dass das Ganze genau so ankommt, wie du es schilderst, denn so scheint es mir viel einleuchtender und fairer.
:-) Wenn ich Dich richtig verstehe, ist es nicht streitig, ob Du seine Kamera hattest oder nicht. Natuerlich hat er das Recht, Herausgabe zu verlangen. Oder, falls Du die Sache nicht mehr herausgeben kannst, halt Schadenersatz (Wiederbeschaffungswert i.d.R.) Und weil Du die Kamera ja nicht gestohlen sondern praktisch "verloren" hast, gibts da auch keinen Staatsanwalt oder so was, es handelt sich um eine so genannte zivilrechtlich Angelegenheit (Amtsgericht). Das heisst, Dein Ex geht zum Gericht (Geschaeftsstelle) und erklaert seinen Anspruch zu Protokoll oder er schreibt eine kleine Klage (eine Brief mehr oder weniger). Das wird Dir dann vom Gericht zugestellt und Du musst eine Erklaerung (Erwiderung) dazu abgeben. Wenn Du das versaeumst, bekommt Dein Ex ein Urteil zu seinen Gunsten (Versaeumnisurteil). Damit kann er dann vollstrecken. Wenn Du erklaerst, dass Du die Kamera mit einfachem Brief zurueckgeschickt hast, wirst Du auch verlieren, weil das wohl keine wirksame Zurueckgabe sein kann. Man wird Dir schon glauben, dass Du den Brief abgeschickt hast, aber da es sich bei der Zurueckgabe der Sache um eine Bringeschuld handeln duerfte, ist mit dem Einwurf in den Postkasten noch keine Erledigung eingetreten, d.h. Du bist so lange fuer die Kamera verantwortlich, bis sie bei Deinem Ex ankommt. Und wenn die Post die Kamera "verschlampt" hat, dann ist das nicht seine sondern Deine Sache. Du kannst ja versuchen, die Post regresspflichtig zu machen (keine Chance, echt). Deinem Ex kann das egal sein, er hat einen Anspruch gegen Dich, und den kannst Du nicht auf Dritte abwaelzen. Ach so, natuerlich hat Engel83w recht, die eigentliche Frage ist: Hattest Du die Kamera denn tatsaechlich? ;-) Good luck. O
Corolla am 15. Juni 2009 02:50 Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort. Das mit der "Bringschuld" wusste ich nicht. Kann man da denn wirklich nichts machen? Er hat mich schließlich unfreiwillig zu dieser "Bringschuld" verpflichtet, ich wollte eigentlich, dass er die Kamera abholt =( ..lässt sich da nichts sagen, damit das Gericht etwas zu meinen Gunsten urteilt?
Und was genau ist der Wiederbeschaffungswert? Doch nicht etwa eine neue,gleichwertige Kamera? Das könnte ja noch viel, viel teurer werden als seine Alte... =(
Ih hätte es auch mit einem Paket verschickt,dann wäre es versicht gewesen.

Wie mies bist du denn druff? Gib ihn doch einfach seine Sachen wieder, persönlich. Und mit soner billigen Postaktion ne digicam verschicken ist auch selten blöde! Sowas verschickt man im Paket und versichert!
engel83w am 15. Juni 2009 02:31 also ich hätte ihm garnichts geschickt. wenn es ihm so wichtig ist dann hätte er seine sachen auch abholen können.
MeisterPaul am 15. Juni 2009 02:33 Hast du ihm das auch so gesagt? Das er das gerne abholen kann? Gut dann ist er auch Schuld wenn er das nicht tut. Oder wohnt er hunderte Kilometer weit wech dann isses was anderes.
MeisterPaul am 15. Juni 2009 02:38 Na?! Hier ist ja Ruhe plötzlich....
Corolla am 15. Juni 2009 02:44 Nein, nein. Er wohnt nicht weit weg. Und ich hab ihm gesagt, dass er es sich gern holen kann.. aber er fand es mit Post wohl bequemer.
Corolla am 15. Juni 2009 02:43 Mies? Ehm, der Kerl war mit mir im Urlaub, hat während dem Heimflug seine Digicam in meiner Handtasche deponiert und wurde dann von seiner Neuen abgeholt.(Von der ich bis dahin nichts wusste). Da hat er alles stehen und liegen lassen.. auch sein Zeug. Von daher bin nicht ich diejenige, die mies ist. Außerdem ist doch die Wahrscheinlichkeit heutzutage sooo gering, dass sowas bei der Post verloren geht, hätte ich da wirklich dran denken sollen? Und ich wollte echt einfach nicht zu viel Geld auf ihn verschwenden..
MeisterPaul am 15. Juni 2009 02:52 Ja verständlich alles...kein Thema..aber siehste ja gibt nur ärger. Kann nur sagen bei Wertgegenständen benutzt doch bitte versicherten Versand. Hermes ist auch recht preiswert.
Da brauchst du keine Angst haben ersens hast du eine zeugin und wie sollte diese Anzeige lauten "Meine EX gibt mir meine Sachen nicht er hät sie ja auch holen können oder holen lassen keine Angst nur viel Luft
Hm, ja... er hat sicher Mails, in denen wir darüber geschrieben haben. Also somit wohl auch Beweise. ^^