Exfrau arbeitet jetzt voll bleibt mein Kindesunterhalt gleich hoch?

9 Antworten

Ja kann Sie.

Der Unterhalt bezieht sich nur auf die Kinder, und nicht auf Sie. Erst wenn Deine Kinder 18 sind, ist Deine Ex-Frau ebenfalls Barunterhaltsverpflichtet. 

Deine Ex-Frau bezahlt, Miete, Strom, Telefon, Schulsachsen, Kleidung, Taschengeld, Freizeitaktivitäten, etc. Meinst Du wirklich, da reicht der Unterhalt für aus. 

Im Gegenteil sei doch froh, das Deine Ex wieder arbeiten geht, da haben bestimmt Deine Kinder auch was von

Das Einkommen deiner Ex hat grundsätzlich nichts mit dem Barunterhalt zu tun.

Sie leistet nach Gesetz ihren Anteil durch den sogenannten Betreuungsunterhalt.

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Bzgl. des Kindesunterhaltes würde man ihr Einkommen zum Barunterhalt erst dann heranziehen, wenn es sich bei dir um einen sogenannten Mangelfall handeln würde.

D. h., wenn dir nach Zahlung des gesetzlichen Mindeskindesunterhalts dein Selbstbehalt nicht bleiben würde und deine Ex ein Einkommen hätte, das mindestens 2 - 3 mal so hoch wie deins ist.

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Ich denke mal, du kannst anhand dieser Angaben einschätzen, ob das für deinen Fall zutrifft!

Kindesunterhalt, wie der Name schon sagt, bist du diesen den Kindern schuldig. Hat also nichts mit dem Unterhalt für dieEX zu tun. Den Kindesunterhalt darfst du deshalb nicht kürzen.

Ja, denn die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich einzig und allein nach deinem Einkommen. Das Einkommen der Exfrau ist dabei unerheblich.

Eifelmensch  12.04.2010, 15:14

Diese Aussage ist in ihrer Absolutheit so nicht richtig!

Grundsätzlich hast du Recht, moon73, da der Fragesteller jedoch keine genaueren Angaben macht, könnte auch ein anderes Ergebnis dabei herauskommen.

Insbesonder fällt mir hier die Aussage "Kann sie so viel verdienen wie sie will..." auf.

moon73  12.04.2010, 17:41
@Eifelmensch

Meine Aussage ist richtig, denn das Einkommen der Ehefrau hat auf den Kindesunterhalt keinen Einfluss, sie kann tatsächlich viel verdienen. Maßgeblich für die Ermittlung der Höhe des Kindesunterhalts ist ausschließlich das Einkommen des (in diesem Fall) Vaters.

moon73  12.04.2010, 17:42
@moon73

Mit einer einzigen Ausnahme: Die Kinder wären bereits volljährig! - dann wird das Einkommen der Mutter berücksichtigt, da ab Volljährigkeit der Kinder, beide Eltern den Kindern barunterhaltspflichtig sind!

Eifelmensch  13.04.2010, 15:23
@moon73

Wenn du dir so sicher bist, dann ließ mal folgendes Urteil: BGH - XII. ZS, Urteil v. 07.11.1990 - XII ZR 123/89

Der Unterhalt ist ja nicht für deine Frau, sondern für deine Kinder, da ist es egal wie viel die EX verdient. Komisch, alle können Kinder machen, aber zahlen wollen si enicht bzw. so wenig wie möglich.

Eifelmensch  12.04.2010, 13:43

Warum nur immer diese moralischen Vorhalte?

Ohne Einzelheiten zu kennen, kann man nicht sagen, ob der Kindesunterhalt reduziert werden kann oder nicht.

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Pauschale Aussagen helfen dem Fragesteller sicher nicht weiter!