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Ex zog ohne Kündigung d. Vertrages aus, bin jetzt auch ausgezogen, Vermieter geht vor Gericht,

gefragt von Ossiransky am 22.10.2009 um 21:14 Uhr

Muss noch mal fragen! Wir stehen beide im Vertrag, mein Ex zog aus, ich bekam aber keinen neuen Vertrag in dem ich allein stehe, jetzt hab ich allein gekündigt und bin ausgezogen. Das hat der Vermieter auch akzeptiert, will aber nen Haufen Geld und geht vor Gericht. Besteht das Mietverhältnis dann für meinen Ex theoretisch noch, da er ja nicht gekündigt hat? Blöder Rechtsstaat hier, da blickt ja kein Mensch durch. Wüsste gern genauer Bescheid bevor ich zum Anwalt gehe, damit ich mich etwas darauf einstellen kann. Bin schwer krank und solche Dinge sind förmlich Gift für mich. Danke schon mal für all die Mühe! LG


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anonym
beantwortet von alphonso am 22. Oktober 2009 21:16
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Ihr haftet Gesamtschuldnerisch, da ihr beide im Vertrag steht, das heißt, wenn bei ihm nichts zu holen ist, bist du in der Pflicht für ihn mitzuzahlen - und umgekehrt.

Kommentar von parisien am 22. Oktober 2009 21:34

so sieht es aus.

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 23. Oktober 2009 13:00

wenn beide im MV stehen, müssen beide schriftlich kündigen, einer allein kann dies nicht.
In dem Fall denke ich, dass das Mietverhältnis eigentlich noch besteht.


Lotta1
beantwortet von Lotta1 am 22. Oktober 2009 21:20
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Das Problem ist das ihr rechtlich gesehen "beide" haftbar seit. Ihr habt gemeinsam einen Vertrag zustande gebracht und müsst gemeinsam kündigen. Wenn nur einer kündigt und Du keinen neuen Vertrag bekommst und der Vermieter das nur "mündlich" hinnimmt, ist dass leider kein Vertrag! Der will Dich jetzt verklagen...so siehts aus. Der hat dich verarscht und will jetzt Kohle. Und wenn ihr Pech habt steht jetzt einer für den anderen ein.

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 23. Oktober 2009 13:03

DH, sehr gute Antwort.


anonym
beantwortet von Marion79 am 22. Oktober 2009 21:15
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Wenn ihr beide im mietvertrag steht müsst ihr beide kündigen denke ich. Also beide die Kündigung unterschreiben.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 22. Oktober 2009 21:16
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Lass doch den Vermieter erst mal klagen, und dann gehste zum Mieterverein.

Viele Vermieter meinen, sie sind ganz groß im Recht, aber dann fallen Sie zusammen.

Vielleicht wird die Klage nicht mal angenommen.

Kommentar von parisien am 22. Oktober 2009 21:32

und einige user meinen sie haben ahnung.


maxmuster1
beantwortet von maxmuster1 am 22. Oktober 2009 21:16
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versteh ich nicht ganz. du hast fristgerecht gekündigt?

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 23. Oktober 2009 13:01

einer allein kann nicht kündigen, es müssen immer beide, wenn beide im Mietvertrag stehen.


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 22. Oktober 2009 21:16
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Natürlich besteht der für ihn auch noch, er ist genauso haftbar zu machen wie du!!!


schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 22. Oktober 2009 21:16
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Ihr steht beide im Vertrag drin, somit muss dein EX auch das Mietverhältniss kündigen.


anonym
beantwortet von Sally2809 am 22. Oktober 2009 21:16
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Dein Ex hat nicht gekündigt, also ist er noch haftbar zu machen. Du hast gekündigt, der Vermieter hat akzeptiert, alles ist gut. Wofür will er denn Geld haben?


lomita
beantwortet von lomita am 22. Oktober 2009 21:17
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er hätte den mietvertrag kündigen müssen. hat er nicht, besteht für ihn der mietvertrag weiter.


carmensworld
beantwortet von carmensworld am 22. Oktober 2009 21:18
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Hallo, deine Ex muss für alles mit gerade stehen denn ihr habt den Vertrag ja auch gemeinsam abgeschlossen.Im übrigen rate ich dir sich schnell im Mieter schutz Verband anzumelden denn der kostet nur 78 Euro im Jahr und klären viel im Vorfeld... Viel Erfolg

Kommentar von fourxxx am 22. Oktober 2009 21:24

klar, macht sinn. es gibt aber eine sperrfrist von (ich glaube) 3 monaten.


anonym
beantwortet von tommygirl am 22. Oktober 2009 21:19
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Sei mal froh über den Rechtsstaat, sonst könntest Du nicht zum Anwalt gehen. Wo für will denn der Vermieter Geld? Wenn Du die Wohnung fristgerecht gekündigt hast (im allgemeinen 3 Monate), und die Wohnung o.k. ist, wo für Geld?


anonym
beantwortet von fourxxx am 22. Oktober 2009 21:23
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dass beide im vertrag drinstehen ist ja zu eigenen schutz jedes einzelnen. dass eben das nicht passieren kann, dass der, der alleinig unterschrieben hat, kündigt und der andere auf der straße steht. umgekehrt heißt das für mich, dass ihr beide kündigen müsst. aber wenn du deinen ex anschreibst und bittest um unterzeichnung der kündigung, wird er doch aus eigenem interesse unterschreiben? wie das mit der haftung aussieht, bin ich mir nicht sicher, ob der vermieter da nicht einen einzelnen von euch heranziehen kann und ihr das dann in einem erneuten rechtssteit untereinander zwischen euch ausfechten müsst.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 22. Oktober 2009 23:10
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solange kein aufhebungsvertrag gemacht wurde, ist der ex partei und haftet genau so wie du. beachte bitte daß auch heute keine rechtswirksame kündigung ohne ihn möglich ist.

ich hoffe, du hast ein schriftstück aus dem man das einverständnis des vermieters lesen kann...


anonym
beantwortet von Padri am 23. Oktober 2009 09:33
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Wenn noch Zahlungen aus dem Mietverhältnis offen stehen, haften beide Vertragspartner gesamtschuldnerisch, wenn der Ex-Partner nicht aus dem Mietverhältnis entlassen wurde.


zucker99
beantwortet von zucker99 am 23. Oktober 2009 15:06
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ich zitiere:.... jetzt hab ich allein gekündigt und bin ausgezogen. Das hat der Vermieter auch akzeptiert. wenn er DEINE kündigung akzeptiert hat müsstest DU aus dem schneider sein . für noch ausstehende zahlungen haftest du logo mit. nach deiner akzeptierten kündigung kann er nach diesem zeitraum normalerweise von dir nichts mehr verlangen. ich hoffe du hast die kündigung bzw DEINE akzeptierte kündigung schriftlich ...sonst läuft der vertrag einfach weiter .....


albatros
beantwortet von albatros am 24. Oktober 2009 10:38
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„ne Menge Geld“, wofür denn eigentlich? Ich könnte auch von „jemandem“ ne Menge Geld fordern wollen. Es wäre doch erst mal zu klären, ob die Forderung überhaupt zu recht besteht, bevor ich mich streite, wer sie begleicht. Bisher bin auch ich generell von dem ausgegangen, was Haesilein schon ansprach. Es gab und gibt aber auch die Variante, dass der verbleibende Partner dem ausziehenden bestätigt, dass er diesen künftig aus dem Mietverhältnis entlässt und nur er noch für die Erfüllung des Vertrages haftet. Diese Vereinbarung wäre dann dem Vermieter vorzulegen bzw. auszuhändigen. Damit wäre der der Mietvertrag geändert, darauf gibt es sogar einen Rechtsanspruch. In einer dpa-Pressemitteilung vom 7.10.2009 wurde nun zutreffend für GESCHIEDENE EHELEUTE, die beide Mietvertragspartner sind, informiert, dass hier folgendes gilt: “Sind beide Ehepartner auch die Vertragspartner, müssen die Mieter dem Vermieter nur mitteilen, mit welchem Partner der Vertrag allein fortgesetzt werden soll (lt. Erklärung der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund München). Schon mit Zugang der Erklärung ist der Mietvertrag gesetzlich gesehen geändert. Eine Haftung des geschiedenen Ehepartners - etwa bei ausbleibender Mietzahlung – sieht das Gesetz nicht vor“. Diese Sichtweise trifft nun für die Fragestellerin zu. Es bleibt die Prüfung der Berechtigung des Vermieteranspruches.


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