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Ex zahlt kein Kindesunterhalt was können wir machen?

gefragt von schomel am 08.08.2008 um 16:15 Uhr

Hallo, habe eine Frage und wer kann mir helfen? Mein Mann und ich sind seit 8 Jahren zusammen davon 2 Jahre Verheiratet.Seine Tochter aus erster Ehe (9) ist zu uns gezogen. Seine Ex ist auch wieder verh. plus 2 neue Kinder. Sie arbeitet nicht nur ihr neuer Mann, sie bekommt außer Kindergeld nichts auch nichts vom Amt. Ihr jetziger Mann verdient das Geld . Wir verstehen uns alle sehr gut aber dennoch kann sie keinen Kindesunterhalt für die Tochter die bei uns lebt zahlen. Selber hat sie für die Tochter die 72 Mon. Unterhaltvorschuss beim JA bekommen . Was können wir tun ohne das böses Blut fließt, den dazu ist uns der gute Kontakt zu einander und für die Tochter zu wichtig.

LG Me


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NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 8. August 2008 16:57
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Dem Grunde nach mag die Kindesmutter ja unterhaltspflichtig sein. Frage ist, on sie es auch der Höhe nach ist. Dazu müsste sie über eigenes Einkommen verfügen, das über dem, ihr zustehenden, Selbstbehalt liegt. Man kann nämlich einen Unterhaltspflichtigen nicht bis auf die Hose ausziehen, ein bißchen was muß ihm auch zum Leben bleiben. Solange die Kindesmutter also nicht leistungsfähig ist, muß und kann sie keinen Unterhalt zahlen.

Kommentar von schomel am 8. August 2008 17:05

Vielen Dank für die Auskunft. Das ein Eigenbedarf bleiben muss weiß ich. Da es ja mein Mann genau so ging. Wir wollen auch kein Krieg den dazu machen es viele Menschen die Gesch. sind so, und das muss meine Stieftochter nicht auch noch erleben wie es andre machen. Werde mich mit dem JA in Verbindung setzen ob es noch andre Möglichkeiten gibt ohne zu Klagen oder zu schröpfen , es ist halt schon wenig nur KG zu bekommen.


darkangel82
beantwortet von darkangel82 am 8. August 2008 16:27
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In der Regel besteht natürlich ein Anspruch auf Kindesunterhalt. Nur, trotz der Regelungen und Gesetze, gibt es meines Wissens nach, von Familie zu Familie kleine Unterschiede. Von daher würde ich dir Raten, dich direkt beim Jugendamt zu erkundigen.

Kommentar von schomel am 8. August 2008 16:33

Ja er konnte es aus finanzieller Lage nicht zahlen da er nicht genug verdiente und es nicht sein eigen Bedarf dekte was ihm zum Leben zustand und als es besser wurde haben wir uns so mit dem JA so geeinigt das wir an das Amt zahlen , aber das war auch nicht meine Frage!!

Kommentar von A37063602dcd17c5d106d9b7debc8e0fsmalldarkangel82 am 8. August 2008 16:43

Da die Ex wohl von dem Geld ihres neuen Mannes lebt und er mit den Unterhaltszahlungen nichts zu tun hat, ist an dieser Stelle kein Geld zu holen. Erkundige dich beim Jugendamt, welche Möglichkeiten es sonst noch gibt.

Kommentar von schomel am 8. August 2008 16:54

Genau so ist es als wir alles beim JA zurück gezahlt hatten und die 72 Mon. vorbei waren habe ich dann direkt an sie gezahlt das uns da nichts nachgesagt werden kann. Ich weiß schon das ich das nicht mußte, und ich auch nichts damit zu tun habe da ich ja nicht dafür aufkommen muss. Doch ich sehe das so,es ist aus unserem gemeins Pott das Geld und es ist für die Tochter gewesen. Nur sie hat mir gleich an den Kopf geworfen das wir von Ihr nichts zu erwarten haben da ja Ihr Mann nicht dazu belangt werden kann, ich habe dann zu Ihr gesagt aber von mir hast du das Geld annehmen können?? Dachte halt falsch, hatte gemeint das die beiden genau so handeln würden wir wir es gemacht haben . Naja trotzdem vielen Dank für die Antwort und Bemühungen


kodiaksa
beantwortet von kodiaksa am 8. August 2008 16:24
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Wenn sie Unterhaltsvorschuß jahrelang für die Tochter bekommen hat, heißt das doch, dass Dein Mann selbst keinen Unterhalt für sie gezahlt hat in den Jahren, als die Tochter bei der Mutter lebte....?


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