Hi! Ich laufe immer wieder Kleidung für unsere Tochter. Leider erhalte ich diese so gut wie nie zurück. Nun erfuhr ich gestern dass sie "meine" Kleidung" auf dem Flohmarkt verhauft hat. Was kann ich tun? Danke!
hast du deiner ex gesagt das du die kleidung auch wieder zurück möchtest??? Wenn nicht geht sie denke ich davon aus das du ihr diese schenkst also deiner tochter und was ist daran so verkehrt dass sie die dann verkauft um neue kleidung zu finanzieren?
ich versteh grad dein problem nicht - offensichtlich verkauft sie dinge die dem kind nicht mehr passen auf dem flohmarkt: du hast es dem kind geschenkt und damit gehört es nicht mehr dir und warum sollte die mutter es später dann nicht verkaufen? auf diesem weg erhält sie geld um dem kind neue dinge zu besorgen - weißt du eigentlich wie schnell die kleinen aus den klamotten rausgewachsen sind? wenn du pech hast kaufst du heute eine hose die gut passt und in zwei wochen hat sie hochwasser oder geht am bauch nicht mehr zu - der ganz normale wahnsinn

Warum verlangst du nicht die Heraugabbe deiner Klamotten? Egal, wo sich dein Eigentum befinden sollte, es gehört dir. Wenn man es ohne Deine zustimmung veräußert, so ist dies Diebstahl und du kannd dies zur Anzeige Bringen.

??? Du willst die Kleidung, die Du für Deine Tochter gekauft hast, wieder zurück? Wir verkaufen auch immer die Kinderklamotten auf Basaren oder Flohmärkten. Sag Deiner Ex doch einfach, dass Du die Kleidung, die Deiner Tochter nicht mehr paßt, zurückhaben willst!
Warum willst Du die Kleidung zurück? Du meinst wenn sie der Tochter größenmäßig nicht mehr passt?
Oder verkauft sie die Kleidung, weil ihr es nicht passt, dass Du sie gekauft hast.
Lass Deine Tochter die Klamotten selbst aussuchen, dann weisst Du dass sie ihr gefallen und sie setzt sich dafür ein, dass sie sie behalten darf (sofern sie schon ein entsprechendes Alter hat)

ansprechen und zur rede stellen evtl. geld zurück verlangen!
vielleicht passen deiner tochter die sachen nicht mehr,die sie verkauft. kinder wachsen doch schnell aus der kleidung. ansonsten kannste nicht viel tun. sprich sie einfach mal darauf an.

Das erfüllt den Tatbestand des Diebstahls, so einfach ist es!
Antica am 30. April 2009 10:30 ..aber nur, wenn die Rechnungen noch da sind und die Übergabsbescheinigung. Oder Zeugenaussagen. ogoggogottogott!
MikeFFM am 30. April 2009 10:35 Übergabebescheinigung? Woher hast Du das denn? Es dürfte einleuchten, dass das Kind nicht splitternackt an die Mutter übergeben wird. Rechnungen genügen erstmal.
Dann sprich mit deiner Ex. Oder kauf ihr keine Kleidung mehr, bzw. behalte die Kleidung bei dir zu Hause. Sie kann sie tragen, wenn sie bei dir ist.

anzeigen... wenn du es beweisen kannst. sie darf ja nicht was verkaufen was nicht ihr eigen ist!
Wenn sie denn neue Kleidung finanzieren würde... .
spreche sie darauf an