Hallo, meine Ex-Schwiegermutter hat letzte Woche Donnerstag meine Tochter (13) aus der Wohnung gegen meinen Willen geholt. Meine Tochter ist im Moment in einem schwierigem Alter, wo es immer nur um Kleinigkeiten geht, weshalb dann Streit entsteht. Sie hat dann ihren Papa angerufen, daraufhin hat ihre Oma sie gegen meinen Wilen mitgenommen. Seitdem ist sie da. Gestern hatten wir ein Gespräch beim Jugendamt, ich merke dass sie meine Tochter sehr negativ beeinflussen. Ich komme momentan nicht an sie heran. Er will sie jetzt ganz haben, und im Gespräch ging es ihm auch nur darum, wieviel Geld er jetzt dadurch bekommt usw., der Witz ist noch, dass er Montag ohne Tochter i. .d. Urlaub fliegt,obwohl er ihr vorher gesagt hat er könne nicht mit ihr Urlaub machen, da er kein Geld habe. Sie bleibt dann bei seiner Familie. Weiß jemand ob ich die Ex-Schwiegermutter eine Woche später noch wegen Kindesentführung anzeigen kann?

Theoretisch : Ja , denn die Schwiegermutter hat weder Sorgerecht, noch Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wende dich an das Jugendamt, oder nimm dir einen Anwalt, du kannst auf "Herausgabe deiner Tochter" bestehen.
Wenn Du Deine Zochter wieder zurück haben möchtest, ist es ganz wichtig, wie Du Dich jetzt verhälst.
Ich glaube, daß die Polizei das falsche Mittel ist.
Laß Dich auf Gespräche mit dem Jugendamt ein und vor allem mit Deiner Tochter.
Zeige ihr, das Dich die ständigen Streitereien ebenso belasten wie sie und das Du mit ihr zusammen einen Weg finden möchtest, wie es in Zukunft bessern laufen kann.
Das Jugendamt bietet dafür verschiedene Möglichkeiten.
Mach ihr klar, daß Du sie liebst und das Du ihr nicht böse bist, weil sie mit der Oma mitgegangen ist (solltest Du auch wirklich nicht, sie ist 13, also nicht Fisch und nicht Fleisch...hoffe, Du weißt, was ich damit meine)
Sei jetzt die engagierte und verständnisvolle Mutter, und ich bin überzeugt, daß sie wieder zurückkommt.
Wünsche Euch alles Gute
LG
pacole1
Die Aussage Deiner Tochter wird auch geprüft,um festzustellen,warum ihr immer streitet.Wenn es ihr bei Dir gut ging,dann wird sie auch alles tun,um zu Dir zurückzukommen.Dem Jugendamt geht es um das Wohl des Kindes und nicht um euren Streit.
Antica am 26. Juni 2009 09:40 DH. Obwohl ein Dreizehnjährige sehr wohl weiß, wie sie die "Parteien" gegeneinander zu ihrem Besten ausspielen kann. Den ersten Dämpfer wird das Kind inzwischen schon durch das Verhalten des Vaters bekommen haben. Mir tut sie leid.
diese situation ist heikel.. am besten einen kostenlosen gerichtstag in anspruch nehmen und/oder einen anwalt konsultieren... großeltern haben nur eine sekundäre stellung, wenn es um "besuchsrecht" geht...
ich denke schon das du sie anzeigen kannst. geh am besten zur polizei, die helfen dir sicher weiter. aber ob du so wieder an deine tochter "rankommst" wage ich zu bezweifeln. wenn er ohne sie in urlaub fliegt wird sich deine tochter schon so ihre eigenen gedanken machen....

Tu's nicht, das Verhältnis wird noch schlimmer, gewonnen hast du am Ende nichts, denn sie hat es ja mit dem Einverständnis ihrer immerhin 13jährigen Enkelin gemacht.
Geh' und such dir eine gute Anwältin, die auf Familienrecht spezialisiert ist.
Denn wenn dein Ex so auf's Geld aus ist, dann hat nur das einen Sinn, denn er wird auf jeden Fall (im Interesse der Tochter) zum Anwalt gehen und sein blaues Wunder erleben.
Mein Ex wußte auch vorher schon, worauf er Recht hätte usw. am Ende hat er festgestellt, daß die Kinder ihn teurer kamen, als wenn er sie bei mir gelassen hätte und mitgezogen hätte.
Das letzte Mal meinte er, ich würde ihm immer wieder sein Leben ruinieren (dabei hat er die ganze Zeit die Kinder geködert - und jetzt wo er sie hat, ist er auch nicht glücklich, nur leider kann ich sie nicht wieder hier einziehen lassen) - deswegen mach ihr klar, daß sie zurück kann. Und lass dich nicht von dem Typ ins Bockshorn jagen... du hast Rechte und du bist die Mutter!
Hab etwas mehr Vertrauen, deine Tochter kommt auch wieder von ihrem Trip runter und merkt, das nicht alles Gold ist, was da glänzt.
Es heißt Kindesentziehung - natürlich ist das machbar, aber hilft es Dir? Wer hat das Sorgerecht und wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Geh zu einem Fachanwalt für Familienrecht,der Dich dabei unterstützt und ggf. auch vor Gericht geht.
wer hat diese person denn überhaupt erstmal in die wohnung gelassen? hol deine tochter von der schule ab, immerhin hast du doch das sorgerecht u. behalte sie ein bis der vater wieder aus seinem urlaub zurück kommt. gib dieser person zukünftig hausverbot u. gut ist. mir stellt sich eh die frage wie deine tochter dazu kommt dein telefon zu benutzen ohne das du davon weißt. das man sich streitet wenn das kind 13 ist, das denke ich kommt vor. aber eine 13 jährige hat nicht das recht irgendwelche entscheidungen über ihren aufenthalt zu stellen. die erziehung würde ich irgendwo in frage stellen.
Schwierige Situation. Von einer Anzeige würde ich absehen, das bringt deine Tochter nur noch mehr gegen dich auf. Ruhig ein paar Tage abwarten, die Wogen glätten sich eventuell wieder. Letztlich hast Du das Erziehungsrecht, nehme ich an.
ich glaube momentan bist Du machtlos.Alles was Du unternimmst wird nach hinten losgehen wenn Sie Deine Tochter eh schon gegen Dich bearbeitet haben.Nimm Dir einen Anwalt und evtl. eine Beratungsstelle (Jugendamt) die Dir psyschisch (uaaa Fremdwörter) beistehen und Dir Tips zum Umgang mit Deiner Tochter geben können. Kopf hoch-ist zwar schwer für Dich aber da mußt Du durchhalten.
Wenn es doch schon beim Jugendamt vorliegt, dann werden die doch wohl in Absprache mit dir die richtigen Schritte einleiten. Oder stehen die jetzt auf der Seite deinen Ex und seiner Mutter? Anscheinend ja, da deine Tochter immer noch dort ist. Anzeigen kannst du sie, aber da das Jugendamt nichts dagegen unternommen hat, wird wohl auch das nichts bringen.
Also vielleicht ist es Kindesentführung , aber eine 13 jährige kann jederzeit zurück kommen, ich glaub nich das sie festgehalten wird..und wenn sie nich zurückkommt von sich aus, dann will sie es vielleicht auch nich
jawoll. ein hoch auf das deutsche recht! ^^ das arme kind ...
das arme Kind stimme dir zu...aber das Kind klauen ist auch nicht toll :(
ich denke mit 13 jahren ist man absolut in der lage, sich so aufzuführen, dasses zu keiner "entführung" durch die großmutter kommt ;-)
;)....ich denke aber auch, dass 13jährige maßlose Übertreiberinnen sind ;-)und gerne auch den scheinbar einfachen Weg gehen ..
yeppp