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Ex-Mann zahlt nicht für Sohn, bezieht HartzIV, aber Verdacht auf Schwarzarbeit- was tun?

gefragt von tschipsi am 15.07.2008 um 21:07 Uhr

Hab mich heut mit einer Freundin getroffen, die seit einer Weile geschieden ist. Von ihrem Mann sah sie von Anfang keinen Pfennig für den Sohn- er bezieht Hartz IV. Sie hat aber den Verdacht, dass er nebenbei arbeitet und so viel mehr Geld hat, als er angibt (und vor allem Hartz IV zu Unrecht kassiert). Was kann man da tun? Ich finde es einfach unfair dem Jungen gegenüber.

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Recht x 34.971 Kinder x 17.773 Arbeit x 14.395 Scheidung x 1.267 Ehe x 1.152 Hartz IV x 756 Schwarzarbeit x 87

xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 15. Juli 2008 21:12
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dem amt melden, kann man auch anonym.

finde es auch eine sauerei.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 15. Juli 2008 21:11
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Verdacht dem Amt mitteilen, die prüfen das dann schon. Funzt wie ne Anzeige beim Finanzamt, geht auch anonym


nsx280
beantwortet von nsx280 am 15. Juli 2008 21:08
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schwarz arbeit beweisen und dann zum amt.


marbeja
beantwortet von marbeja am 15. Juli 2008 21:16
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Nur mit einem Verdacht kann sie nichts anfangen. Sie muß es versuchen, diesen Verdacht zu beweisen.Dann kann er sich "frisch" machen


Tonica
beantwortet von Tonica am 15. Juli 2008 21:16
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Das sind die Geschichten, die andere kaputt machen ( Existenzgründer, Mütter, den Staat). Dem Amt oder dem Zoll melden. Aber Vorsicht, meine Anwältin hat mir gesagt, das eine Ehefrau den Anspruch auf Unterhalt verliert, wenn Sie den Ex-Mann anzeigt. L.G.


anonym
beantwortet von pelligrino am 15. Juli 2008 21:15
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Erst mal würde ich, auch wenn´s zum 1.000sten mal ist, mit ihm reden. Ansonsten würde ich eine Anzeige machen. Wenn das alles nichts bringt, auf zum Jugendamt, die müssten einem dabei doch auch weiter helfen können und wissen, was zu tuen ist. Müssen die dann nicht sogar zahlen, quasi in Vorkasse für den Vater treten? Ausprobieren!


anonym
beantwortet von anjanni am 15. Juli 2008 21:14
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Wenn Du die Schwarzarbeit beweisen kannst - und nur dann - kannst Du ihn anzeigen. Ein Verdacht reicht leider nicht. Und selbst wenn Ihr es beweisen könnt, braucht die Freundin noch viel Kraft zum Kämpfen...

Ich kenne da was von: der Vater meiner Kinder hat auch schwarz gearbeitet und deshalb (weil er es auch während einer Krankheit gemacht hat) seinen Arbeitsplatz verloren. Selbst das war aber nicht belastetnd genug (in der zweiten Instanz), um mehr Geld von ihm zu verlangen. Er hat scih trotz Titel immer vor dem Zahlen gedrückt. Und leider bekommt man als (arbeitende) Mutter von Jugendlichen nirgends Unterstützung. Unfair ist da gar kein Ausdruck!


anonym
beantwortet von Theoneandonly am 17. Juli 2008 09:37
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Salomon´s Urteil! Sich am Cochemer Modell orientierend die Verantwortung für das Kind als Eltern gleichmäßig teilen. Die Kosten für den Unterhalt ebenfalls teilen, bzw. dem Vater die Möglichkeit geben, das Kind als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit in den Hartz-IV-Bezug mit einzubeziehen!

Keinen Druck über außenstehende Institutionen, die die Sache nur verschlimmern!

Eigenes bewußtes Wahrnehmen der Verantwortung, die man mit dem Zeugen des Kindes übernommen hat.


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 15. Juli 2008 21:16
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Wenn du keine Beweise hast habt ihr auch keine Chancen, aber mal ganz ehrlich was bringt das dann dem Jungen???????

Sein Vater ist angezeigt, er hat dann bestimmt stress mit seinr EX und wer ist dann der leittragende mit hoher Wahrscheinlichkeit???

Der Junge!!!

Ok es ist nicht richtig was der Vater macht, wenn er es überhaupt macht!! Aber ist das die gane Sache wert ihn deswegen anzuzeigen??????

Ganz ehrlich ich würde dies nicht machen!!


Tonica
beantwortet von Tonica am 15. Juli 2008 21:16
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Das sind die Geschichten, die andere kaputt machen ( Existenzgründer, Mütter, den Staat). Dem Amt oder dem Zoll melden. Aber Vorsicht, meine Anwältin hat mir gesagt, das eine Ehefrau den Anspruch auf Unterhalt verliert, wenn Sie den Ex-Mann anzeigt. L.G.

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 15. Juli 2008 21:17

Bitte einmal löschen


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 15. Juli 2008 21:09
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Kein Beweis,keine Chance. Beweise es und zeig ihn an. Ganz einfach.


pegolina
beantwortet von pegolina am 15. Juli 2008 21:08
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