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ex mann

gefragt von jolka110 am 07.11.2009 um 15:20 Uhr

darf mein ex-mann nach fast 2 jahre trennung - noch irgendwelche möbeln oder gegenstände zurück verlangen?


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bitmap
beantwortet von bitmap am 7. November 2009 15:20
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Wenn es sein Eigentum ist, klar.

Kommentar von 1cda2ddee7ac7e429b61731e95b76ae1smallrudelmoinmoin am 8. November 2009 16:15

Irrtum,wo fängt "ist und war"an


julia50
beantwortet von julia50 am 7. November 2009 15:33
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Die Möbel gehören zur zugewinn gemeinschaft in einer Ehe werden generell geteilt,es sei denn:, er kann beweisen das er die Möbel vor der ehe schon hatte und diese bezahlt hat .Wären jetzt drei Jahr vergangen könnte er nix mehr einklagen.Und somit wären sie dir.Vielleicht könnt ihr euch ja einigen.liebe grüße julia


anonym
beantwortet von tim1994 am 7. November 2009 15:21
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wenn ihr nen vertrag oder sowas habt dann darf er dass nicht


Alcatraz1969
beantwortet von Alcatraz1969 am 7. November 2009 15:21
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Ja sicher darf er das..wenn das seine sind hast du sie auch rauszugeben!

Kommentar von 1cda2ddee7ac7e429b61731e95b76ae1smallrudelmoinmoin am 8. November 2009 16:12

Irrtum denn.........


spongebobfreak5
beantwortet von spongebobfreak5 am 7. November 2009 15:21
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Wenn es früher seine waren schon.



Avellano
beantwortet von Avellano am 7. November 2009 15:22
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Eigentumsrechte verjähren nicht so schnell... - schön ist es zwar nicht, aber was willste machen...


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 7. November 2009 15:22
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wenn sie sein eigentum sind: ja


rudelmoinmoin
beantwortet von rudelmoinmoin am 8. November 2009 16:09
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Alle Gegenstände gehören der Ehelichen Gemeinschaft (zugewinn)ausser Ehevertr.,getrennt oder Geschieden?Dieses geht nur auf Aussergerichtliche Einigung,der rest wird teuer,meistens sind die R.Anwalt-Gerichtskosten teurer als der Sachwert.


anonym
beantwortet von Imera am 8. November 2009 22:59
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wenn es sein Eigentum ist? Vielleicht könnt ihr euch gütlich einigen.


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