darf mein ex-mann nach fast 2 jahre trennung - noch irgendwelche möbeln oder gegenstände zurück verlangen?
Die Möbel gehören zur zugewinn gemeinschaft in einer Ehe werden generell geteilt,es sei denn:, er kann beweisen das er die Möbel vor der ehe schon hatte und diese bezahlt hat .Wären jetzt drei Jahr vergangen könnte er nix mehr einklagen.Und somit wären sie dir.Vielleicht könnt ihr euch ja einigen.liebe grüße julia
wenn ihr nen vertrag oder sowas habt dann darf er dass nicht

Ja sicher darf er das..wenn das seine sind hast du sie auch rauszugeben!
rudelmoinmoin am 8. November 2009 16:12 Irrtum denn.........
Eigentumsrechte verjähren nicht so schnell... - schön ist es zwar nicht, aber was willste machen...

Alle Gegenstände gehören der Ehelichen Gemeinschaft (zugewinn)ausser Ehevertr.,getrennt oder Geschieden?Dieses geht nur auf Aussergerichtliche Einigung,der rest wird teuer,meistens sind die R.Anwalt-Gerichtskosten teurer als der Sachwert.
wenn es sein Eigentum ist? Vielleicht könnt ihr euch gütlich einigen.
Irrtum,wo fängt "ist und war"an