Hallo - habt ihr nen Tipp,
folgendes wird wohl bald auf mich zukommen, zunächst einmal die Fakten. Vor rund drei Jahren bin ich von meiner jetzigen Ex-Frau geschieden worden. Wir haben zwei Kinder 13 und 15 Jahre alt. Meine Ex hat vor rund zwei Jahren wieder geheiratet, einen Mann (Martin), der bereits vorher zweimal geschieden wurde, für ihn ist es also die dritte Ehe. Nun kündigt sich die Scheidung meiner Ex und deren neuen Mann Martin an. Inwieweit der neue Mann seinen beiden Ex-Frauen Unterhalt aus erster oder zweiter Ehe zahlt, ist mir leider nicht bekannt. Ixh selber habe nicht mehr geheiratet.
Ich zahle seit der Scheidung selbstverständlich den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt natürlich seit der damaligen Heirat meiner Ex nicht mehr. Ich habe jetzt die Befürchtung, dass meine Ex nach Ihrer neuerlichen Scheidung auf mich zukommt, um zumindest Anteile eines Unterhaltes auch von mir zu bekommen. Meine Ex ist momentan auf Basis eines 400 EUR-Vertrages in einer Bäckerei beschäftigt. Meine Fragen:
Muss ich also damit rechnen, dass ich zu Zahlungen wieder herangenommen werde? Ist ihr jetziger Mann Martin zu Zahlungen verpflichtet? Oder muss Sie sich eine Vollzeit-Beschäftigung suchen?
Danke für eure Meinung....

Bevor wir Dich hier mit Halbwissen zuschmeißen, würde ich Dir raten, einen Anwalt hinzuzuziehen, der sich auf Scheidungsrecht spezialisiert hat bzw. mal in entsprechenden Foren zu suchen.

Eine "Meinung" kannst Du haben - ein "Fachwissen" allerdings nicht (da stimme ich Hoshie zu)
Soviel ich weiß ist nur der aktuelle, bzw. der letzte Ehemann unterhaltspflichtig. Und das bist Du nicht mehr!
du hast damit nichts mehr zu tun, ihr jetziger ehemann muss für sie aufkommen
lasim am 13. Februar 2009 18:55 DH...denke auch das es für dich vorbei ist mit der Scheidung. Thema gegessen und erledigt
Wenn, dann ist Ihr jetziger Mann zur Zahlung verpflichtet. Eine Verpflichtung zur Suche einer Vollzeitbeschäftigung hat sie nicht. Ausserdem kann sie ja immer noch die Kinder vorschieben. Aber das dürfte eh nicht mehr dein Problem sein, damit muss sich der letzte Ehemann beschäftigen.

Meinst Du, dass Du hier weiterkommst wenn du Deine Frage 2x stellst.
Aber nur am Rande: Geht die EX H4 beantragen, lässt du die Hose runter. Bevor Vater Staat zahlt sind alle anderen dran die mit ihr mal was zu tun hatten (ausser die Geschichten auf der Parkbank).
Ansonsten bist du aus der Nummer raus.

Durch die Scheidung und die Wiederheirat Deiner Ex-Frau stehst Du in keinem verwandschaftlichen Verhältnis mehr zu dieser Frau. Das Du erneut ihr ggü unterhaltspflichtig wirst, ist ausgeschlossen.
normalerweise brauchst du deier EX dann auch keinen unterhalt zu zahlen dafür ist der letzte mann zuständig