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Ex kann nicht für Tochter zahlen, wie ist es bei Hartz V?

gefragt von schomel am 02.09.2008 um 21:19 Uhr

Hallo, wer kann mir Auskunft geben? Mein Mann seine Tochter (9) ist im Sommer zu uns gezogen. Ich beziehe leider Hartz V . Die Exfrau kann aus finanz. Gründen nicht den KU zahlen selber noch zwei Kinder . Wird dann bei mir der KU den sie nicht zahlen kann angerechnet ?? Sie hat es auch schriftlich gegeben, und wir haben das Schreiben auch schon auf der GFA abgegeben da wir als BG eingetragen sind.Wer kennt sich aus?


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seelenvoll
beantwortet von seelenvoll am 2. September 2008 21:21
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Wenn ein Elternteil nicht zahlen kann, übernimmt vorläufig die Unterhaltvorschußkasse die Zahlungen. Sie holen sich aber später das Geld wieder.


Katalina
beantwortet von Katalina am 2. September 2008 21:21
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Der Unterhalt wird vom jugendamt als Vorschuss bezahlt, bis zum zwölften Lebensjahr.


schnuggitucki
beantwortet von schnuggitucki am 2. September 2008 21:29
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hi du bekommst den unterhalt voll von der arge....wenn du unterhaltsvorschuss bekommst dann rechnen sie dir nur an was du bekommst. also bsp. die ganze zeit habe ich für meine tochter 216euro bekommen vom erzeuger...da er nicht zahlt bekomme ich 125UVG vom jugendamt und den rest von der arge dazu wo mein kind zum leben zusteht

Kommentar von schomel am 2. September 2008 21:30

Vielen Dank für die Info:-)


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