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Ex hat beim Auszug Sachen mit genommen die ihm nicht gehören

gefragt von kuhweib am 27.04.2009 um 11:01 Uhr

Mein Ex hat am Sonntag ein niegelnagelneues Fahrrad von meiner Tochter im Wert von 400€ mitgenommen, das sie von ihrem Papa zu Weihnachten geschenkt bekommen hat und eine Kiste von mir mit bestellten Sachen von Otto, im Wert von 300€, die ich wieder zurückschicken wollte. Ich habe ihn angerufen und er will die Sachen nicht rausrücken. Desweiteren hat er Wohnungsschlüssel von meinen Eltern mitgenommen usw. Was soll ich machen?


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Sachen entwendet (1)
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anjanka
beantwortet von anjanka am 27. April 2009 11:03
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Und eine Anzeige machen. Und das schnell

Kommentar von fantafox am 27. April 2009 11:07

habt euch mal alle nicht so, das regelt sich sicher wieder alles von selbst.

Kommentar von Fdcc0f6e12b8c044a5d5ef5fea262cf9smallBirgitAltmann am 27. April 2009 11:10

wieso soll sich das von selbst regeln? Sein Verhalten zeigt doch, dass er sich einen Vorteil verschaffen will und ihr Schaden zufügen.

Kommentar von anjanni am 27. April 2009 11:33

fantafox - da regelt sich nichts von allein

Waren im Wert von 700 Euro und ein Wohnungsschlüssel der Eltern (mit noch ein paar hundert Euro mehr im "Hintergrund") - das ist kein Pappenstiel. Und er weiß genau, daß das nicht sein Eigentum war.


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 27. April 2009 11:03
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Anzeigen bei der Polizei! Und erzähl das denen dann nicht so cool wie jetzt hier.


finchen012
beantwortet von finchen012 am 27. April 2009 11:02
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ich würde ihn anzeigen!


anonym
beantwortet von anjanni am 27. April 2009 11:04
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Schriftlich zur Rückgabe auffordern. (Einwurfeinschreiben)

Ihn vorsorglich schon mal wegen Diebstahls bei der Polizei anzeigen (und ihm das auch mitteilen - die Anzeige kannst Du später wieder zurückziehen).

Beides sofort!


anonym
beantwortet von blinzelauge am 27. April 2009 11:03
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Frag bei der Polizei nach, ob ne Strafanzeige gut wäre. Mach schnell, sonst verscherbelt er die Sachen womöglich noch.



anonym
beantwortet von MeinPapa am 27. April 2009 11:03
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Polizei benachrichtigen (Diebstahl) und dich an einen Rechtsanwalt wenden und das SOFORT!!!


bublegum
beantwortet von bublegum am 27. April 2009 11:05
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Anzeigen, schon wegen der Schlüssel, einen Anwalt einschalten um ihn zur Herausgabe zu Zwingen. Aber Anzeigen, das ist Diebstahl, wegen der Schlüssel deiner Eltern ist das sogar Gefährlich.


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 27. April 2009 11:08
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als erstes würde ich ihn anrufen und IHm sagen, dass er die Sachen innerhalb einer Stunde zu bringen hat, wenn nicht, gehst auf die Polizei - dann auch wirklich gehen und Anzeige wegen Diebstahl machen.

Kommentar von anjanni am 27. April 2009 11:17

Erst zur Polizei - ihm das dann sagen. Ist wahrscheinlich viel effektiver.

Aber anrufen nutzt eh nicht so viel. Der wußte ja schon, daß ihm die Sachen nicht gehören. Schriftlich zur Rückgabe auffordern - damit man was in der Hand hat.


anonym
beantwortet von MrWombel am 27. April 2009 11:02
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Dich an einen Rechtsamwalt wenden...

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 27. April 2009 11:04

Dann schmeisst du gutes Geld dem schlechten hinterher.

Kommentar von MrWombel am 27. April 2009 11:05

Wieso denkt gleich jeder, dass ein Anwalt ein Vermögen kostet? Sieh Dir mal den Streitwert an, um den es hier geht.


Shira
beantwortet von Shira am 27. April 2009 11:03
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Nimm dir einen guten Anwalt. Anders geht es nicht. Wichtig ist, dass du Zeugen hast.


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 27. April 2009 11:08
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schalte den Anwalt ein. Und zwar so schnell wie möglich.


anonym
beantwortet von armermieter am 27. April 2009 11:13
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wegen diebstahls anzeigen - bei der polizei. das würde ich ihm ultimativ sagen.

Kommentar von kuhweib am 27. April 2009 11:15

hab ich gesagt, er freut sich noch drüber

Kommentar von armermieter am 27. April 2009 11:40

dann geh jetzt! sofort! zur polizei


anonym
beantwortet von Auskunft am 27. April 2009 11:13
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...und:

Schlösser bei beiden Wohnungen austauschen !!


lenno
beantwortet von lenno am 31. Mai 2009 23:53
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sag ihm er soll sie zurückgeben, wenn er das nciht tut anzeige machen!


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