Ex freundin ist schwanger und verbindet den kontakt

11 Antworten

Als leiblicher Vater des Kindes - Voraussetzung ist die Anerkennung der Vaterschaft - hat er nicht nur eine Unterhaltspflicht für das Kind (und ggf. für dessen Mutter bis zum dritten Geburtstag des Kindes), sondern generell das Umgangsrecht bzw. die Umgangspflicht mit dem Kind.

Entscheidend ist dafür nicht, was die Mutter will oder nicht... sondern das "Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern". (BGB § 1684).

Ebenfalls kann er das Mitsorgerecht für sein Kind beantragen (beim Familiengericht).
Dann können und müssen die Eltern des Kindes alle relevanten Entscheidungen für das Kind gemeinsam treffen, Wohnort, Wahl des Kindergartens, Schule...., Religionszugehörigkeit etc.... Dieses gemeinsame Sorgerecht darf ihm nicht verwehrt werden, wenn dadurch das Kindswohl nicht gefährdet ist - auch gegen den Willen der Mutter.

Wenn beide Parteien so zerstritten sind, dass keine Lösung in Sicht ist, wird dem Elternteil bei dem das Kind nicht lebt, in der Praxis immer noch das Sorgerecht verwehrt.

@chantal08081988

Seit dem 19. Mai 2013 haben alle bisher nicht sorgerberechtigten Elternteile das Recht, die Mitsorge einzufordern - auch gegen den Willen der Mutter - wenn das Kindswohl dadurch nicht gefährdet wird. (“Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern”).

Abwarten bis es soweit ist wegen der Geburt. Das Jugendamt wird sich da sicherlich sowieso einschalten da man ja immer von einem Kindesvater ausgehen wird.

Mag sein das man darauf auch verzichten könnte. Doch wenn er dazu steht, warum will man es ihm verwehren. Da wird sich eine Lösung auch für ihn finden, selbst wenn sie es nicht will. Es geht am Ende um das Wohl des Kindes und das ist viel wichtiger.

wenn dein Freund ein guter Vater sein will, dann soll er vor allem seine Verantwortung gegenüber dem Kind übernehmen. Wenn er sich als zuverlässig und verantwortungsvoll erweist, dann wird die Mutter ihn auch als Vater des Kindes wollen.

Jetzt ist sie enttäuscht, weil sie durch das verlassen-werden das Gefühl hat, dass der Vater seine Verantwortung nicht übernehmen will.

Jetzt muss dein Freund erst einmal langfristig zeigen, dass er verantwortungsbewusst ist. Er soll regelmässig und pünktlich seine Alimente zahlen, wenn möglich schon vor der Geburt ein paar Geschenke zur Baby-Ausrüstung machen (vielleicht erst mit ihr besprechen, was sie will). Und so soll er das dann konstant fortführen.

Ich denke, nach einiger Zeit wird die Mutter finden, dass es gut ist, wenn das Kind einen Vater hat und den Kontakt erlauben.

Das wird das Familiengericht anders sehen wenn die Vaterschaft erwiesen ist. Er soll einen Vaterschaftstest beantragen, und danach kann er einen Antrag auf Umgangsrecht und auch auf geteiltes Sorgerecht stellen.

Um die Vaterschaft nachzuweisen reicht, wenn die Mutter ihn als Vater angibt und er nicht widerspricht. Dann hätte der als Vater angegebene nur vor Gericht die Möglichkeit, dem zu widersprechen und eine gerichtlich angeordnete Vaterschaftsfeststellung zu erreichen.

Die gängige Rechtssprechung setzt ein gemeinsames Sorgerecht voraus. Um das zu ändern, muß ein Elternteil darauf verzichten oder es muß vor Gericht festgestellt werden, daß ein gemeinsames Sorgerecht aus triftigem Grund dem Kindeswohl entgegensteht.

"... danach kann er einen Antrag auf Umgangsrecht .....stellen."

Das Umgangsrecht hat jeder Vater "automatisch", sobald die Vaterschaft anerkannt ist.
Dieses Recht muss nicht erst eingefordert werden (oftmals allerdings dessen "Umsetzung"... ) und ist unabhängig vom Sorgerecht und von Unterhaltszahlungen.

viel machen muß er garnicht.

Als Vater hat er alle väterlichen Rechte. Da sind die Gerichte und Jugendämter heutzutage ganz deutlich auf seiner Seite.

Um ihm den Kontakt mit dem Kind zu untersagen, muß das schon gerichtlich untersagt werden und dafür braucht es sehr gute Gründe.

Er sollte sich also einfach ans Jugendamt wenden und die Sachlage schildern und auch erklären was er will. Die helfen dann weiter.

falsch

@chantal08081988

bitte belege deinen großartigen Kommentar doch noch mit Gesetzen oder Urteilen.