Ex-Frau fordert zuviel Geld aus steuerlichen Nachteilsausgleich - Anzeige wegen Betrug?
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Kann ich meine Ex-Frau wegen Betrugs anzeigen, weil sie von mir 400€ mehr verlangt hat, als ihr tatsächlich aus dem Ausgleich des steuerlichen Nachteils (aus Unterhaltszahlungen) zustand?
Zum Hintergrund: Ich bin seit dem letzten Jahr geschieden (keine Kinder) und musste bis zum Ende des letzten Jahres Unterhalt an meine Ex-Frau zahlen. Die Unterhaltszahlungen habe ich im Rahmen der Steuererklärung 2012 geltend gemacht, mit der Verpflichtung meiner Ex-Frau den steuerlichen Nachteil auszugleichen, da sie die Unterhaltszahlungen als Einkünfte geltend machen muss. Meine Ex-Frau hat mir dann dieses Jahr Anfang Oktober eine Zahlungsaufforderung per E-Mail zugeschickt und mich aufgefordert 4.000€ an sie zu überweisen. Dieser Aufforderung habe ich nicht Folge geleistet, da sie mir ihren Steuerbescheid nicht zur Überprüfung zusenden wollte. Sie wiederholte daraufhin ihre Zahlungsaufforderung in Höhe von 4.000€. Um einen unnötigen Rechtsstreicht zu vermeiden habe ich ihr dann unter Vorbehalt 3.000€ überwiesen mit dem Hinweis, dass ich nach Prüfung des Steuerbescheids gerne bereit bin den ihr zustehenden Betrag zu überweisen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist hat sie ohne weitere Ankündigung einen Anwalt eingeschaltet, der mir den gewünschten Steuerbescheid zugesandt und mich aufgefordert hat, den noch ausstehenden Betrag in Höhe von 1.000€ auszugleichen. Die Prüfung des Steuerbescheids durch ein von mir beauftragtes unabhängiges Steuerbüro hat ergeben, dass ich noch 600€ nachzahlen müsse, welches ich auch umgehend mit entsprechender Information an den gegnerischen Rechtsanwalt getan habe. Bis heute habe ich trotz telefonischer Nachfrage beim gegnerischen Rechtsanwalt nichts mehr von der Sache gehört, sodass davon auszugehen ist, dass die Angelegenheit für meine Ex-Frau erledigt ist.
3 Antworten
Hallo, ich würde keine Anzeige erstatten, weil der RA deiner Exfrau sich vermutlich damit herausreden wird, dass weder er noch seine Mandantin die Steuererklärung hätten im Detail nachprüfen können. An deiner Stelle würde ich auch einen RA einschalten, der dem gegnerischen Anwalt ein Abschlussschreiben zustellt evtl. in der Form, dass man die Angelegenheit jetzt als abgeschlossen betrachtet aber darauf hinweist, dass künftig alle Steuerbescheide nur über den Anwalt fristgerecht vorzulegen sind. Dann hast du vermutlich Ruhe vor solchen Attacken.
Die Prüfung des Steuerbescheids durch ein von mir beauftragtes unabhängiges Steuerbüro hat ergeben, dass ich noch 600€ nachzahlen müsse, welches ich auch umgehend mit entsprechender Information an den gegnerischen Rechtsanwalt getan habe.
Wenn sogar Du ein Steuerburö gebraucht hast um herauszubekommen, was sie zu bekommen hat - war es wohl nicht so offensichtlich, welcher Betrag der richtige ist ....
Sie hat sich einfach getäuscht ... geirrt ...
Und wo ist der Betrug bei dieser Sache???? Ich finde diesen Betrug nicht.