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EX bekommt nach der Trennung HARTZIV - Behörde will von mir Einkommensnachweise!

gefragt von AlWid am 01.10.2009 um 20:55 Uhr

Hallo

EX bekommt nach der Trennung HARTZIV - Behörde will von mir Einkommensnachweise, obwohl wir nicht verheiratet waren!!

Die Sache mit Kindern regelt bereits das Jugendamt - die bekommen auch meine Einkommensnachweise, aber wie so schreibt mich JobCenter an mit irgendeinem "gesetzlichen Übergang von Unterhaltsanspüchen für Ihre Kinder und Frau XXXX" - obwohl wir nicht verheiratet waren!!

Was soll das? Spinnen die da total?

Grüße

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Trennung x 1.166 HartzIV x 189 JobCenter x 173

anonym
beantwortet von ivonne82 am 3. Oktober 2009 19:39
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das kommt drauf an wie alt die kinder sind... auch als nicht verheiratetes ex-paar steht ihr unterhalt zu, wenn sie wegen der kinderbereuung nicht arbeitet. ich glaub bis das kind 2 jahre alt ist. könnte auch bis 3 jahre sein... bin mir da nicht ganz sicher. kannst ja mal beim jugendamt fragen, die müsste das wissen. viel glück

Kommentar von Simple_avatar4smallKW1980 am 8. November 2009 21:26

bis das Kind 3 Jahre ist


Heini22
beantwortet von Heini22 am 2. Oktober 2009 03:39
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die bekommen von dir natürlich keine Antwort! Du sprichst mit den Vögeln auch nicht, denn du hast mit der ARGE nichts am Hut! Melde dich mal im www.elo-forum.org


anonym
beantwortet von ahuahuahu am 1. Oktober 2009 20:56
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Aus Geldnot meinen diese Beamteten Leute, das sie es zumindest mal versuchen können - vielleicht fällt ja ein Nicht-Verheirateter darauf herein und zahlt was!!! Ernst gemeint!!

Von mir würden die nicht mal 'ne Antwort bekommen, die Lumpazi's


KW1980
beantwortet von KW1980 am 8. November 2009 21:27
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du bist verpflichtet zu antworten, ansonsten kann dir ein Bußgeld angedroht werden


gwen123
beantwortet von gwen123 am 1. Oktober 2009 20:59
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das wäre mir neu....einfach widerspruch einlegen, immer alles schön auf dem schriflichen wege und immer per einschreiben,bzw. vermerken lassen, dass es angekommen ist(da kommt wohl gerne mal was weg) glaube kaum, dass die das dürfen.. wenn der widerspruch nicht durch geht, solltest du gleich nen neuen schreiben...

PS: und ja, die spinnen...


biggie55
beantwortet von biggie55 am 1. Oktober 2009 20:58
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wenn du kleine kinder hast,bist du auch für die mutter unterhaltspflichtig.

Kommentar von AlWid am 1. Oktober 2009 21:02

kennstu dich aus oder sagt dir das dein Bauchgefühl?? wir waren NICHT verheiratet!! die Sache mit Kindern regelt bereits das Jugendamt!

Kommentar von F1a2357ab64ee229cfcb835741a426c6smallbiggie55 am 1. Oktober 2009 21:02

sind das deine kinder?dann musst du zahlen.....wenn nicht,dann nicht.das gesetz wurde deändert,das auch unverheiratete mütter unterhalt bekommen.


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