Ex Arbeitgeber stellt mir kein Arbeitszeugnis aus. --> Was machen?
Hallo,
mein Ex Arbeitgeber stellt mir kein Arbeitszeugnis aus. Ich habe in München bis Dez 2010 gearbeitet.
Jetzt ist schon Ende April und ich warte immer noch auf mein Zeugnis.
Ich habe meinen Ex Chef (mein Ex Manager) 3-4 Mal per Email kontaktiert, worauf nie eine Antwort kam.
Ich rief ihn dann auch 1 Mal an. Dann sagte er mir am Telefon, dass zur Zeit "viel los" ist und er keine Zeit hatte. Er würde es aber machen. Das ist jetzt schon 1 Monat her
Lange Rede, kurz:
Was soll ich tun?
Anwalt?
Betriebsrat?
oder sonst ne Idee?
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Machen Sie einen eigenen Zeugnisvorschlag.
Schreiben Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber an und fordern Sie ihn auf Ihnen ein Zeugnis, binnen 14 Tagen nach Zugang des Schreibens, auszustellen. Bieten Sie Ihrem ehemaligen Arbeitgeber an Ihren beigelegten Zeugnisentwurf zu übernehmen.
Das Schreiben stellen Sie per Einschreiben mit Rückschein zu.
Bleibt der Arbeitgeber untätig, können Sie das Arbeitszeugnis beim zuständigen Arbeitsgericht einklagen. Einen Anwalt benötigen Sie nicht zwingend.
Hier ein sehr hilfreicher Link.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zeugnis.html
Peter Kleinsorge
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Wenn es einen Betriebsrat gibt, würde ich den anrufen, damit er mit dem Chef noch einmal redet und dabei klar stellen, dass du als letztes Mittel auch rechtliche Schritte einleiten würdest.
Vor dem Arbeitsgericht ist ein Rechtsanwalt nicht zwingend vorgeschrieben. Und wenn du nur darauf klagen möchtest, dass ein Zeugnis ausgestellt wird, ist der Anwalt auch nicht unbedingt nötig. Du hast in der Firma gearbeitet, willst ein Zeugnis und forderst dies ein. Es ist ein offensichtliches Anliegen, bei dem es nichts weiter zu interpretieren und kompliziert juristisch darzustellen gibt. Darzustellen ist nur ein einzelner gesetzlicher Paragraph, der besagt, dass ein ehemaliger Arbeitnehmer ein Recht auf ein Zeugnis hat. Den kannst du dir selbst raussuchen.
Der gerichtliche Streitwert wegen einem Zeugnis ist sehr gering. Kommt es zu einer gütlichen Einigung (Vergleich), kostet der Gerichtstermin garnichts. Wird ein Urteil gesprochen, sind die Kosten ebenfalls nur Peanuts (wahrscheinlich weit unter 100 Euro).
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
ein Arbeitszeugnis ist Voraussetzung zur Jobsuche, deshalb ist dein Arbeitgeber verpflichtet dieses "unverzüglich" (d. h. ohne schuldhaftes Zögern" auszustellen. Sende ihm eine Mahnung und setze eine Frist von 8 Tagen mit der Androhung von Klage. So was ist eine Sauerei!
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Anwalt, klagen, bäm bäm ins gesicht
hast ne rechtsschutz? sonst gehste erstmal in vorleistung....
Um auf die Ausstellung eines Zeugnisses zu klagen, braucht man noch keinen Anwalt. Das ist ein sehr einfacher Sachverhalt und dafür gibt es bestimmt Muster-Klageschriften. Dass es einen Anspruch auf ein Zeugnis gibt, ist ja auch offensichtlich und keine Sache, die durch Details völlig anders aussehen kann.
ja man, aber wofür gibts die leute denn, die wollen doch auch nur leben, man muss auch großzügig sein.....