Frage von Folkopo 28.04.2011

Ex Arbeitgeber stellt mir kein Arbeitszeugnis aus. --> Was machen?

  • Antwort von Kleinsorge 28.04.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Machen Sie einen eigenen Zeugnisvorschlag.

    Schreiben Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber an und fordern Sie ihn auf Ihnen ein Zeugnis, binnen 14 Tagen nach Zugang des Schreibens, auszustellen. Bieten Sie Ihrem ehemaligen Arbeitgeber an Ihren beigelegten Zeugnisentwurf zu übernehmen.

    Das Schreiben stellen Sie per Einschreiben mit Rückschein zu.

    Bleibt der Arbeitgeber untätig, können Sie das Arbeitszeugnis beim zuständigen Arbeitsgericht einklagen. Einen Anwalt benötigen Sie nicht zwingend.

    Hier ein sehr hilfreicher Link.

    http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zeugnis.html

    Peter Kleinsorge

  • Antwort von GoaSkin 28.04.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn es einen Betriebsrat gibt, würde ich den anrufen, damit er mit dem Chef noch einmal redet und dabei klar stellen, dass du als letztes Mittel auch rechtliche Schritte einleiten würdest.

    Vor dem Arbeitsgericht ist ein Rechtsanwalt nicht zwingend vorgeschrieben. Und wenn du nur darauf klagen möchtest, dass ein Zeugnis ausgestellt wird, ist der Anwalt auch nicht unbedingt nötig. Du hast in der Firma gearbeitet, willst ein Zeugnis und forderst dies ein. Es ist ein offensichtliches Anliegen, bei dem es nichts weiter zu interpretieren und kompliziert juristisch darzustellen gibt. Darzustellen ist nur ein einzelner gesetzlicher Paragraph, der besagt, dass ein ehemaliger Arbeitnehmer ein Recht auf ein Zeugnis hat. Den kannst du dir selbst raussuchen.

    Der gerichtliche Streitwert wegen einem Zeugnis ist sehr gering. Kommt es zu einer gütlichen Einigung (Vergleich), kostet der Gerichtstermin garnichts. Wird ein Urteil gesprochen, sind die Kosten ebenfalls nur Peanuts (wahrscheinlich weit unter 100 Euro).

  • Antwort von thxhot 28.04.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ein Arbeitszeugnis ist Voraussetzung zur Jobsuche, deshalb ist dein Arbeitgeber verpflichtet dieses "unverzüglich" (d. h. ohne schuldhaftes Zögern" auszustellen. Sende ihm eine Mahnung und setze eine Frist von 8 Tagen mit der Androhung von Klage. So was ist eine Sauerei!

  • Antwort von Goldfasan 28.04.2011

    Anwalt, klagen, bäm bäm ins gesicht

    hast ne rechtsschutz? sonst gehste erstmal in vorleistung....

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