Evangelischer Friedhof verweigert Bestattung, weil man aus der Kirche ausgetreten ist....

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Hallo,

das ist schon sehr ungewöhnlich...unsere Friedhöfe sind da alle sehr offen was das angeht...da brauchst du auch nicht gläubig sein, wirst trotzdem auf deinem Wunschfriedhof beigesetzt....

Ich hatte damals mit diesem Pfarrer Differenzen. Deswegen bin ich ausgetreten. Wahrscheinlich hat er deswegen auch meine Anfrage gleich abgelehnt.

Danke! Mal sehen, was der Dekan dazu sagt.

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@lindgren

nur weil man mit einem Menschen Probleme hat sollte man da nicht überreagieren...warte man ab was der Dekan dazu sagt...Pfarrer kommen und gehen...und vlt. ist er auch nicht mehr da wenn du dort begraben werden musst :-)

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@Morticia20

Danke nochmal! Der Dekan hat mit mir Rücksprache genommen und ich darf da beerdigt werden. Er meinte, da ich ja getauft und konfirmiert worden bin, steht mir das Recht zu, auf einem christlichen Friedhof bestattet zu werden. Natürlich ohne Gottesdienst, den will ich ja nicht. Ich möchte lediglich auf diese Wiese und für die Grabstelle muss ich sowieso, wie jeder andere auch, bezahlen.

Dir wünsche ich einen schönen Tag.

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@lindgren

Ich hoffe, der Dekan hat nicht nur mit dir geredet, sondern auch mit dem Kirchenvorstand der betreffenden Gemeinde. Der Dekan kann nur vermitteln, zu entscheiden hat er in dieser Frage nichts.

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@omikron

Hat er...., in der Kirchensatzung steht nämlich nichts von irgendwelchen Einschränkungen. Der Pfarrer hat ganz einfach seine Kompetenzen überschritten, ich hätte gar nicht fragen brauchen.

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@lindgren
Danke nochmal! Der Dekan hat mit mir Rücksprache genommen und ich darf da beerdigt werden.

Dann bleibt nur zu hoffen, dass es sich nicht um die Meinung des Dekans, sondern um die des zuständigen Gremiums handelt.

Er meinte, da ich ja getauft und konfirmiert worden bin, steht mir das Recht zu, auf einem christlichen Friedhof bestattet zu werden.

Auf einem christlichen Friedhof schon. Nur: Wenn die KG dem nicht zustimmt und das örtlich anders regelt, geht das den Dekan schlicht nichts an. In der evangelischen Kirche gibt es kein "bischöfliches" Weisungsrecht, nur eine Verwaltungsstruktur.

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@FordPrefect

Schon gut FordPrefect....dich wurmt es, dass du nicht Recht hast.

Der Kirchenvorstand ist in der Entscheidung einbezogen worden, soweit mir bekannt ist. In den nächsten Tagen werde ich es schriftlich bekommen.

Danke an alle, die mir mit sachlichem Rat geholfen haben.

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ein evangelischer Friedhof (gehört der Kirche) gestattet nur Kirchenmitglieder die Bestattung auf diesem Friedhof.

Na wenn der Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde gehört, dann legt sie auch die Regeln fest.

Dürfen sie das denn machen?

Wenn dies den aktuellen Regeln entspricht, ja. Die Kirchengemeinde ist hier der Hausherr.

Bin seit über 4 Jahren aus der Kirche ausgetreten (hatte meine sehr guten Gründe)

...und da ist auch der Grund dafür. Zwar erlauben viele Gemeinden auch Ausgetretenen die Bestattung auf eigenem Grund, aber einen Rechtsanspruch hat man darauf nicht.

Hinzu erfuhr ich nach einem Telefongespräch mit dem zuständigen Dekanat, dass es sehr außergewöhnlich ist, wenn der Pfarrer so entscheidet.

Das ist es. Und letztlich entscheidet übrigens nicht der Pfarrer, sondern der Kirchenvorstand. Und an den solltest Du Dich diesbezüglich wenden. Zumindest dann, wenn die Kirchenverfassung der jeweiligen Landeskirche das Entscheidungungsrecht dem KV zuspricht (das ist in den meisten Landeskirchen m.E. der Fall).

Wenn Du aus einem Verein ausgetreten bist, bist Du kein Mitglied mehr, auch wenn Du tot bist, nicht.

Man sollte nach dem Austritt aus einer der beiden christl. Kirchen dann doch auch so konsequent sein,auf die "Privilegien" der Kirche zu verzichten. Schließlich hat die Kirche auch den Austritt respektiert. Im Gegenzug muß man dann auch die Regeln der Kirche respektieren,ob es einem gefällt oder nicht!

Achso, sollte man das respektieren?

19 Mrd. EUR werden jährlich vom Staat an die Kirchen ausgezahlt. Dieser Betrag enthält noch keine 9 Mrd. Kirchensteuern. Nur 5% aller Kosten trägt die kath. Kirche, von all ihren Ausgaben.

Und du willst mir sagen, die hat das Recht einem sowas zu verbieten? Wenn die Gemeinschaft die Kosten trägt?

Träum weiter, Junge!

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@TooTight

Regeln sind Regeln,ob es einem gefällt oder nicht, egal ob man sie für richtig befindet oder nicht. Was hat in diesem Falle die kath. Kirche damit zu tun. Du solltest mal versuchen,bei der Sache zu bleiben,ansonsten wirst Du im Lebeb noch einige Probleme bekommen. Primitive Kritik hilft und nutzt Dir da gar nichts!

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@TooTight

Was sollen derartig unsachliche und naive Kommentare, TooTight ?

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In der Regel gehören die Friedhöfe heutzutage doch kaum noch den Kirchen, sondern den Städten und Gemeinden. Also kann es kaum eine Verweigerung i. S. Friedhofsnutzung geben. Der Pfarrer aber kann eines machen: Er kann die "kirchliche Beisetzung" für sich ablehnen. Dann bleibt eben die Beisetzung rein ohne sein Mitwirken in der Hand des Bestattungsunternehmens.

Es geht mir nicht um eine kirchliche Beisetzung. Ich möchte keine Predigt vom Pfarrer.

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