gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Eure Betriebskostenabrechnung

gefragt von KiranjaKiranja am 28.12.2008 um 22:06 Uhr

Hallo,haben 2 Tage vor Weihnachten unsere Betriebskostenabrechnung bekommen. Als ich den Brief aufmachte traf mich der Schlag.Ich soll doch bitte 1598,16 € nachzahlen. Als mein Mann und ich uns zusammensetzen und die Betriebskostenabrechnung der letzten Wohnungen durchgegangen sind ist uns aufgefallen das der Preis pro Einheit für die Heizung 0,27....cent betragen.Bei meiner Schwiegermutti 2 Strassen weiter beträgt die Einheit 20 cent weniger dh 0,07 cent pro Einheit.Wir haben hier Ölheizung und ich kann mir das nicht erklären woher dieser Preis kommt. Was steht denn bei Euch auf den Abrechnungen drauf? Mich würde interessieren,was jetzt eine Einheit für Gas kosten würde.Wäre klasse wenn einer von Euch das hat und mir es mal sagen kann. PS:Es sind nur die Heizkosten so hoch.Kalt und Warmwasser ist völlig in Ordnung. Heizung nutzen wir nur im Wohnzimmer und Bad,die anderen Räumen wurden kaum oder noch nie geheizt.

Vielen vielen Dank für Eure Hilfe.Widerspruch wurde schon geschrieben.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Betriebskosten x 182 falsche Angaben x 12

mbmama
beantwortet von mbmama am 28. Dezember 2008 22:08
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Setz dich mit dem Mieterbund in Verbindung und lass die Abrechnung prüfen!


angie760
beantwortet von angie760 am 28. Dezember 2008 22:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hatte ich auch dieses Jahr.War mit der Rechnung zum Mieterschutzbund und auch die vom vorigem Jahr.Dieses Jahr wurde das dreifache von dem abgerechnet,als vor einem Jahr.Der Vermieter wird jetzt zur Rede gestellt,ich brauch vorerst nichts zahlen,bis es geklärt ist.


Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 28. Dezember 2008 22:09
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst sie ja auf ihre richtigkeit prüfen lassen, gehe zum Mieterschutzbund. Wenn du zahlst dann nur unter Vorbehalt.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 3. Januar 2009 15:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Heizkostenabrechnungen müssen nach der Heizkostenverordnung gemacht werden. Wurde bei euch Anfangs- und Endbestand vom Öl berücksichtigt? Es ist euch doch klar, dass seit 2006 die Energiekosten explodieren und die Kosten trotz sparen nicht aufgefangen werden können. Die Heizkostenabrechnung müsst ihreuch genau angucken und evt. sachlich neutral prüfen.

Ist die HK-Abrechnung von einem Fachunternehmen erstellt worden oder hat euer Vermieter das versucht. Ihr müßt auch abwägen ob die Vorauszahlungen im logischen Bereich sind. WEnn diese viel zu gering angesetzt wurden ist es auch klar,daß eine hohe Nachzahlung produziert wird. Die Vorauszahlungen würde ich in jedem Falle erhöhen.

Kommentar von A0883d07a9869bd7c0d22d300c458824smallKiranja am 3. Januar 2009 22:14

Wir heizen nur Wohnzimmer und Bad die anderen 3 Räume haben wir noch nie beheizt.Das was ziemlich teuer ist,ist der Wert also Preis pro Einheit.Der beträgt bei uns 0,275783. Meine Schwiegereltern 2 Strassen weiter haben 0,07 cent.Wir bezahlen 20 Cent pro Einheit mehr. Darum hätte mich mal interessiert wer von Euch mit Gas heizt um evt.mal die Preise zu vergleichen. Auch die Bestände stimmen nicht überein mit der Ablesung. Wurde alles von der Firma Techem gemacht. Unsere Vorrauszahlung war 1/3 das ist normal.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 7. Januar 2009 22:11

die abrechnungsfirmen -Techem, Ista, Minol etc. übernehmen die Daten vom Vermieter. Dieser ist für die Richtigkeit verantwortlich.


cats4life
beantwortet von cats4life am 28. Dezember 2008 22:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Lass deine Abrechnung vom Mieterschutzbund prüfen!

Der Vermieter muss dir auf Wunsch auch die Rechnungen vorzeigen!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.