gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
61 

EU-Vermittlerrichtlinien für versicherung. MUSS ich mich pesönlich beraten lassen?

gefragt von Lillibelle am 22.05.2007 um 15:53 Uhr

Ich möchte eine private Haftpflichtversicherung abschließen und habe mir auch bereits eine Versicherung ausgesucht (Gothaer), die ganz gute Konditionen hat. Nun schreibt der Knilch des für mich zuständigen Büros mir eine eMail (nachdem ich ihn gebeten hatte, mir die Formulare zuzusenden), ab dem 22.05.2007 (also heute, son ZUfall!) seien "die neuen EU- Vermittlerrichtlinien" in Kraft getreten, wonach er verpflichtet sei, mich umfassend zu beraten und dies zu dokumentieren.

Ich könne darauf allerdings auch auf die Beratung verzichten, müsse dann aber eine Verzichtserklärung unterschreiben.

Sollte ich mich wirklich beraten lassen, entstehen mir durch so eine verzichtserklärung Nachteile? Hab ehrlich gesagt wenig Lust, mich mit einem versicherungsvertreter zu treffen wegen einer popeligen Haftpflichtversicherung. Er hat schon per email versucht, mir einen 5-Jahresvertrag aufzudücken statt einem 1-Jahresvertrag. Von diesem könne er mir nur dringend abraten. Auf meine Frage wieso, wich er nur aus, das sei in einem persönlichen Gespräch besser klärbar.

Ich habe einfach keine Lust auf sowas, die Konditionen sind mir klar - ich wüsste nicht, wozu ich da eine "umfassende beratung" bräuchte.

Was meint Ihr? Bei sowas vergehrt mir schon wieder die Lust, mich an dieses Unternehemn zu binden.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

versicherung x 5.644 Haftpflichtversicherung x 629 eu-vermittlerrichtlien x 1

Hannibal1970
beantwortet von Hannibal1970 am 22. Mai 2007 16:22
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Vermittlerrichtline ist bereits ab dem 1.5 in kraft, und das EU weit. Sinn ist es den Vers.Maklern und Vermögensberatern, die Schwarzen Schafe 'auszutreiben'. Damit sie nicht die Teuerste Vers. / Absicherung mit der größten Provision anbieten. Bei den Direktver. ist es eh klar, was die anbieten. Schön aufpassen, kann sein daß er auch nur ein Gespräch will, um mehr oder was teureres anzubieten.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 22. Mai 2007 16:48

Unausgegorenes Zeug aus dem EU-Horrorlabor also. Wird wieder alles Mögliche bringen, nur nicht den gewünschten Effekt.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 22. Mai 2007 15:59
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er hat schon recht: seit heute gibt es zum Schutze der Verbraucher so eine Regelung. Dir bleibt also nur: Unterschreibe die Verzichtserklärung (wenn Du sicher bist, diese Konditionen mit allen Ecken und Winkeln auch verstanden zu haben) oder triff Dich mit ihm. Übrigens: So popelig ist eine Haftpflichtversicherung gar nicht - es gibt ziemlich üble Ausschlußklauseln, die man als "laie" nicht sofort durchblickt. Ich an Deiner Stelle würde mich persönlich beraten lassen - Du erältst dann auch ein "Beratungsprotokoll" - das ist ja das neue seit heute - wo er auf "habe ich gesagt " oder habe ich nicht gesagt" festgenagelt werden kann. Viel Erfolg!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 22. Mai 2007 16:09

Und was machen jetzt die vielen Direktversicherer?

Kommentar von drkuwano am 22. Mai 2007 16:19

wahrscheinlich auf die Verzichtserklärung hoffen....

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 22. Mai 2007 16:22

Oder eine Art vorgelesenes und genehmigtes Telefonprotokoll erstellen - wie bei Gericht.. ;-)


poecgn
beantwortet von poecgn am 22. Mai 2007 17:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gestern kam es in WISO im ZDF, daß die EU-Richtlinie ab heute in Kraft ist. Du kannst ja mal bei http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,5385678,00.html nachlesen.

So wie Du das beschrieben hast habe ich ganz stark den Eindruck, daß der Vertreter Dich über den Tisch ziehen will. Mit einer Versicherung, die solche Leute beschäftigt, würde ich nicht gern etwas zu tun haben. Es gibt keine Argumente gegen eine 1-jährige Laufzeit und für eine 5-jährige, außer für die Versicherung (Knebelvertrag), schon allein das macht stutzig. In der Zeitschrift "Finanztest" von der Stiftung Warentest bekommst Du unabhängigen Rat über Versicherungen. Danach kannst Du auch eine Direktversicherung abschließen, denn die ist dadurch schon günstiger, weil sie keine "Berater" bezahlen muß.


anonym
beantwortet von Dingofox am 5. Oktober 2007 19:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Moin Moin!!! Zunächst einfach gesagt: Das Beratungsprotokoll ist eine gute Sache. Für Verträge die ohne ein solches Beratungsprotokoll policiert werden ist der Sachstand das diese ´´schwebend unwirksam´´ sind. Somit derjenige rückwirkend von Beginn an seine Beiträge fordern könnte. Da eine Versicherungsgesellschaft dies wohl möglichst vermeiden möchte,ist das Beratungsprotokoll bei vielen Gesellschaften Pflicht um den Antrag überhaupt policieren zu können. Ein Besuch eines Vertreters zu vermeiden kann eigentlich in diesem Sinne nur negativ für den Verbraucher ausfallen,da ansonsten keine Rechtsgrundlage für den Verbraucher vorhanden ist.


anonym
beantwortet von BriscoSchneider am 4. Juni 2007 21:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die EU-Vermittlerrichtlinie ist nicht seit dem 01.05. sondern seit dem 23.05.2007 gesetzliche Grundlage.

Ursprünglich sollte sie zum 01.01.2005 in Kraft treten, aber nach Deutscher Gründlichkeit wurde alles genauestens geprüft und erst jetzt umgesetzt (als letztes Land in der EU), dafür musste die Regierung jeden Tag 200.000€ Strafe an die EU zahlen.

Die Richtlinie wurde zum Schutz der Verbraucher eingeführt. Es dürfen nur noch Vermittler mit einer Berufszulassung (von der IHK) Versicherungen verkaufen und die Vertreter, die abends nebenbei verticken verschwinden vom Markt.

Es soll zum einen die Qualität der Beratung fördern und den Kunden vor Versicherungen schützen, die er nicht benötigt, bzw. davor, dass ihm eine Versicherung die er benötigt hätte nicht angeboten wurde.

Wenn ein Kunde z.B. eine Lebensversicherung abschließt und ein Beratungsprotokoll nach der EU-Vermittlerrichtlinie gefertigt wurde, in dem nur etwas von der Lebensversicherung steht, könnte er Jahre später, wenn er z.B. Berufsunfähig ist, sagen, dass er falsch beraten wurde und bekommt in der Regel vor Gericht recht!!!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 22. Mai 2007 16:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es ist richtig. Der vermittler hat recht. Ab heute den 22.05.2007 tritt die neue EU-Vemittlerrichtlinie in Kraft.

Der Beratungsverzicht kann dir nicht schaden.

Unabhängig davon: Vergleich bei den Anbietern haben auch noch nie geschadet.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.