messemann am 26.07.2009 um 12:16 Uhr
Warum muss ein/e EU-Rentner/in beim AA einmal ein Antrag auf Arbeitslosengeld1 und dann noch einen auf Arbeitslosengeld2 stellen? Allso die auf Zeit bewilligte Eu-Rente läuft nach 2 Jahren aus, dann muss sie doch neu beantragt werden. Da können ja Zeiträume entstehen wo die Rente noch nicht bewilligt ist und mann/Frau würde ja dann ohne Geld da stehen. Soweit so gut, aber warum beide Anträge stellen? Reicht da nicht einer enweder A-geld1 oder 2?
Es kommt darauf an, wie hoch das Arbeitslosengeld 1 wird.
Ist dies zu niedrig, muss auch Arbeitslosengeld 2 beantragt werden.
Da dies erst frühestens ab Antragstellung gezahlt wird, lohnt sich ein frühzeitiger Antrag.

Wenn du bei der EU-Rente rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung stellst (mind.3-4 Monate vorher, reicht die Bearbeitungszeit aus um rechtzeitig ne Befürwortung oder ne Ablehnung zu bekommen. Laß dich bei der Rentenstelle beraten!
messemann am 26. Juli 2009 12:21 Habe ich alles gemacht.Trotzdem muss ich zum AA.
Holzhamster am 26. Juli 2009 12:47 Sry, kann ich nicht nachvollziehen, bin selber EU-R, mittlerweile auf unbestimmt, aber Antrag bei AA mußte ich nie machen!???????