
wenn er länger als 6 Wochen an dem gleichen Ort wohnt/arbeitet : JA
wenn das nur ein kurzfritiger Aufenthalt ist, dann nicht
Ja klar.Eigentlich schon. Musst du ja auch wenn du in eine andere Kreisstadt ziehst.
dort wo er den Hauptwohnsitz hat. Wenn er hier einen Zweitwohnsitz hat, kann er ihn in Bulgarien angemeldet lassen. Dann muß er aber mehr al 6 Monate im Jahr in Bulgarien verbringen. Ein zusätzliches Problem dürfte der Versicherungsschutz sein. Da bulgarische Versicherungen nicht alles zahlen, muß er eventuelle den Rest au eigener Tasche zahlen. Un bei Einem Schaden von 200.000 Euro könnte das recht viel sein