1

Eschensterben?

Frage von appdsaufen appdsaufen

Was nun?Darf mab etwa den Baum auserhalb der fällzeiten fällen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Baernie Baernie

    Wenn ein Baum wirklich abgestorben ist, dann wird es notwendig sein, ihn aus Sicherheitsgründen zu fällen. Trotzdem ist es beser zunächst eine Genehmigung einzuholen, was in einem solchen Fall eigentlich auch keine Probleme machen sollte. Andernfalls könnte jeder behaupten, sein Baum wäre abgestorben gewesen; wenn er erst mal weg ist, ist das kaum nachvollziehbar und ein Strafe dann auch nicht ausgeschlossen.

  • 1
    Antwort von belmondo belmondo

    nein, darf man nicht

  • 0
    Antwort von eltenjohn eltenjohn

    Fraxinus exelsior? Nur wenn Gefahr durch umstürzen droht !

    Kommentar von appdsaufen appdsaufenappdsaufen

    Danke

    Kommentar von appdsaufen appdsaufenappdsaufen

    Danke

  • 0
    Antwort von hajottka hajottka

    Frag beim Amt nach

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.