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Eschensterben?

gefragt von appdsaufenappdsaufen am 17.06.2009 um 22:36 Uhr

Was nun?Darf mab etwa den Baum auserhalb der fällzeiten fällen?


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belmondo
beantwortet von belmondo am 17. Juni 2009 22:38
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nein, darf man nicht


hajottka
beantwortet von hajottka am 17. Juni 2009 22:38
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Frag beim Amt nach


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 17. Juni 2009 22:38
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Fraxinus exelsior? Nur wenn Gefahr durch umstürzen droht !

Kommentar von 6ea14de278606a721e3b984d9aeeefd0smallappdsaufen am 17. Juni 2009 22:47

Danke

Kommentar von 6ea14de278606a721e3b984d9aeeefd0smallappdsaufen am 17. Juni 2009 22:47

Danke


Baernie
beantwortet von Baernie am 19. Juni 2009 21:11
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Wenn ein Baum wirklich abgestorben ist, dann wird es notwendig sein, ihn aus Sicherheitsgründen zu fällen. Trotzdem ist es beser zunächst eine Genehmigung einzuholen, was in einem solchen Fall eigentlich auch keine Probleme machen sollte. Andernfalls könnte jeder behaupten, sein Baum wäre abgestorben gewesen; wenn er erst mal weg ist, ist das kaum nachvollziehbar und ein Strafe dann auch nicht ausgeschlossen.


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