appdsaufen am 17.06.2009 um 22:36 Uhr
Was nun?Darf mab etwa den Baum auserhalb der fällzeiten fällen?

Fraxinus exelsior? Nur wenn Gefahr durch umstürzen droht !
appdsaufen am 17. Juni 2009 22:47 Danke
appdsaufen am 17. Juni 2009 22:47 Danke
Wenn ein Baum wirklich abgestorben ist, dann wird es notwendig sein, ihn aus Sicherheitsgründen zu fällen. Trotzdem ist es beser zunächst eine Genehmigung einzuholen, was in einem solchen Fall eigentlich auch keine Probleme machen sollte. Andernfalls könnte jeder behaupten, sein Baum wäre abgestorben gewesen; wenn er erst mal weg ist, ist das kaum nachvollziehbar und ein Strafe dann auch nicht ausgeschlossen.