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Es sollen ja vielleicht die Direktversicherungen besteuert werden. Gilt das dann nur für neue Abschlüsse ?

gefragt von funkino am 22.10.2007 um 16:03 Uhr

Vater Staat hat ja vor die Direktversicherungen (Gehaltsumwandlung) zu besteuern. Gilt das dann nur für neu abgeschlossene Verträge oder generell für alle ?


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Reply


anonym
beantwortet von Auskunft am 22. Oktober 2007 16:21
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Diese Tabelle zeigt die Einzelheiten für Alt- und Neuverträge auf:

Direktversicherung

Ansparphase

Einzahlungen des Arbeitnehmers steuerfrei p.a.:

Altzusagen:

bis 1.752/2.148 Euro lediglich 20 % Pauschalsteuer (§ 40b EStG)

Neuzusagen:

bis 4 % Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei,

zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG n.F.),

wahlweise mit Zulagenförderung (steuerfrei bleiben maximal: 2005: 1.050 €, 2006: 1.575 €, ab 2008: 2.100 €)

sozialabgabenfrei p.a.:

Altzusagen: bis 2008,

Sonderzahlungen bis max. 1.752/2.148 Euro,

Neuzusagen:

bis 4 % Beitragsbemessungsgrenze ab 2009: nein,

bei Zulagenföderung: nein

Rentenphase

spätere Auszahlung:

Altzusagen: steuerfrei

bei Rentenzahlung: nach §22 Nr. 1 EStG nur Steuern auf Ertragsanteil,

Neuzusagen: Rente voll steuerpflichtig,

in allen Fällen voll beitragspflichtig in Kranken- und Pflegeversicherung (§ 226 SGB V)

(s.:http://www.geldanlagehilfen.de/wissenswertes/die-betriebliche-altersvorsorge/unterschiede-der-entgeltumwandlung-in-ansparphase-und-rentenphase.html)


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 23. Oktober 2007 09:39
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Seit dem 1.1.2005 sind neu abgesschlossen Direktversicherungen in der Ansparphase steuer-und sozialabgabenfrei. Dafür sind sie in der Leistungsphase nach § 3 EStG Nr. 63 zu versteuern. Man nennt dies auch die nachgelagerte Besteuerung.

Bei Altverträgen hatte der Arbeitnehmer die Möglichgkeit der Option sich für die alte Regelung oder die neue Regelung zu entscheiden.




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