Vater Staat hat ja vor die Direktversicherungen (Gehaltsumwandlung) zu besteuern. Gilt das dann nur für neu abgeschlossene Verträge oder generell für alle ?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Diese Tabelle zeigt die Einzelheiten für Alt- und Neuverträge auf:
Direktversicherung
Ansparphase
Einzahlungen des Arbeitnehmers steuerfrei p.a.:
Altzusagen:
bis 1.752/2.148 Euro lediglich 20 % Pauschalsteuer (§ 40b EStG)
Neuzusagen:
bis 4 % Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei,
zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG n.F.),
wahlweise mit Zulagenförderung (steuerfrei bleiben maximal: 2005: 1.050 €, 2006: 1.575 €, ab 2008: 2.100 €)
sozialabgabenfrei p.a.:
Altzusagen: bis 2008,
Sonderzahlungen bis max. 1.752/2.148 Euro,
Neuzusagen:
bis 4 % Beitragsbemessungsgrenze ab 2009: nein,
bei Zulagenföderung: nein
Rentenphase
spätere Auszahlung:
Altzusagen: steuerfrei
bei Rentenzahlung: nach §22 Nr. 1 EStG nur Steuern auf Ertragsanteil,
Neuzusagen: Rente voll steuerpflichtig,
in allen Fällen voll beitragspflichtig in Kranken- und Pflegeversicherung (§ 226 SGB V)
(s.:http://www.geldanlagehilfen.de/wissenswertes/die-betriebliche-altersvorsorge/unterschiede-der-entgeltumwandlung-in-ansparphase-und-rentenphase.html)

Seit dem 1.1.2005 sind neu abgesschlossen Direktversicherungen in der Ansparphase steuer-und sozialabgabenfrei. Dafür sind sie in der Leistungsphase nach § 3 EStG Nr. 63 zu versteuern. Man nennt dies auch die nachgelagerte Besteuerung.
Bei Altverträgen hatte der Arbeitnehmer die Möglichgkeit der Option sich für die alte Regelung oder die neue Regelung zu entscheiden.