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Es reicht - Ich reiche die Scheidung ein - Wie gehe ich vor?

gefragt von SissiingridSissiingrid am 22.09.2008 um 14:20 Uhr

Scheidung, aber wie ?


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freakli
beantwortet von freakli am 22. September 2008 14:23
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Wenn du modern und in und muslimisch bist geht das per SMS..allerdings nur als Mann! :-)

Also geh ganz konventionell zum Richter und reiche offiziell die Scheidung ein.


anonym
beantwortet von sonaar am 22. September 2008 14:21
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Trennungsjahr einhalten, Anwalt einschalten. Bei Gütertrennung alles dem Anwalt offenlegen und los gehts


Jennica
beantwortet von Jennica am 22. September 2008 14:22
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hmm erstmal zum Anwalt und dann musst du glaube ich auch noch ein Trennungsjahr überstehen.


anonym
beantwortet von wanda0102 am 22. September 2008 14:23
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Natürlich kannst Du jeder Zeit ausziehen, Dein Mann müsste Dir Unterhalt bezahlen - kann er das nicht weil er zu wenig verdient, dann bekommst Du HartIV.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 22. September 2008 14:25
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Geh zu einem Anwalt und laß dich dort beraten. Der kann dir die Schritte, die du machen solltest am besten sagen und während deine Anträge laufen auch schon mal alles in die Wege leiten. So verlierst du keine Zeit.



blondlocke74
beantwortet von blondlocke74 am 22. September 2008 14:26
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Hallo Sissiingrid,

also erstmal musst du das Trennungsjahr bekannt geben und ihr müsst getrennte Haushalte haben. Du musst auf die Stadt/Gemeinde und musst dort das Trennungsjahr bekannt geben (ist ein Formular, dass du ausfüllen musst). Das ist später für die Scheidung wichtig. Dann natürlich am besten zu einen Familienrechtsanwalt, der dir dann alles sagt, was du tun musst, wegen Sorgerecht (bei Kindern) und natürlich wird dann auch der Trennungsunterhalt von diesen geregelt. Falls ihr euch wegen Haushaltsgegenständen nicht einigen könnt, regelt das auch der Anwalt,.....doch vorsicht, alles was ihr nicht selber regeln könnt,kostet Geld. Falls du dir keinen Anwalt selber leisten kannst, gibt es vom Staat auch Beratungshilfe. Den Schein kriegst du auch vom Anwalt. Ich wünsch dir viel Glück und hoffentlich keinen Rosenkrieg. LG Claudy


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 22. September 2008 14:21
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Naja... gehe zu einem Anwalt mit Fachrichtung Familienrecht.


megamagda
beantwortet von megamagda am 22. September 2008 14:22
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ich denke mal erstmal einen scheidungsanwalt suchen, und den dazu befragen. die aktuelle situation mit ihm klären und erstmal mit ihm sprechen. der wird dir weiterhelfen.


anonym
beantwortet von wanda0102 am 22. September 2008 14:22
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Erstmal musst Du das einjährige Trennungsjahr einhalten. Hast Du das bereits?


anonym
beantwortet von birke am 22. September 2008 14:22
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zieh erst mal aus und lass es dir noch ein paar Tage durch den Kopf gehen....das kommt dann alles automatisch!


Hochgenuss
beantwortet von Hochgenuss am 22. September 2008 14:22
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erst muss die Trennung da sein. Dann, nach einem sog. Trennungsjahr kann die Scheidung beantragt werden. Dann müssen noch die Rentenansprüche geklärt werden, der Haushalt muss getrennt wein (also was bekommt wer) und am Ende ein Urteil. So Du nicht Gerichtskostenbeihilfe erhälst, wird´s teuer!


Histotechnik
beantwortet von Histotechnik am 22. September 2008 14:33
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Langsam, bitte mit Umsicht reagieren: Im Augenblick seid Ihr noch verheiratet, das heißt, Dein Noch-Mann hat eine UnterhaltsPFLICHT! Er muss auch für die ehemalige gemeinsame Wohnung aufkommen, ob er selbst auszieht, ist sein Problem. Also: zuerst zum Sozialamt. Die werden Deinen Noch-Mann auf der Stelle auf seine Verpflichtungen aufmerksam machen. Und Noch-Mann ist der bis zur Scheidung, also noch vielleicht die nächsten 3 Jahre!! Habt Ihr bei der Heirat Gütertrennung vereinbart? Bitte abklären. Du brauchst so wie es aussieht, einen Anwalt. Der klärt ab, ob man sich mit der Gegenseite über Unterhalt, Trennungsjahr etc. einigen kann und reicht die Scheidung ein. Vorsicht: Die Anwaltskosten richten sich nach dem sog. Streitwert. Wer bei den beidseitigen Vermögensverhältnissen übertreibt, hat auch höhere Anwaltskosten. Man kann für die Scheidung Kostenbeihilfe beantragen, die oft aber schwierig zu begründen ist, wenn der Ex-Partner nichts zu den Auskünften über seine Vermögenslage beitragen will.


Sissiingrid
beantwortet von Sissiingrid am 22. September 2008 14:22
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Mein Fall sieht jetzt so aus. Ich habe ein Pflegekind, aber das ist mit dem Jugendamt schon abgeklärt. Wir wohnen in einer 4,5 Zimmerwohnung. Wir bekamen vorher Hartz4. Seid ca 4 Monaten hat mein Mann Arbeit. So fiel ich auch aus dem Raster arbeitssuchend. Hatte letzten Monat Termin beim Arbeitsamt, dieser wurde mir aber von der Arge abgesagt wegen Krankheit. Nun habe ich erst mitte Oktober einen neuen Termin. Da ich also kein Einkommen habe und von meinem noch Ehemann kein Geld bekomme, frage ich mich was ich jetzt machen soll. Also ich will die Scheidung. Aus der Wohnung muss ich ausziehen. Kann ich, wenn ich eine 60q Wohnung gefunden habe den Mitververtrag unterschreiben? Oder muss ich diese Schritte erst gehen.........Anwalt, Sozialamt.


Sissiingrid
beantwortet von Sissiingrid am 22. September 2008 14:32
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Man was seid ihr flott.....ich danke euch allen für die guten Tips. Nein, ausser das Pflegegeld und Kindergeld für meinen Pflegesohn, habe ich kein Geld. Also total mittellos. Ich stehe ohne einen Cent da. Hätte ich Geld wäre ich schon lange ausgezogen. Kenne meinen Noch Ehemann 22 Jahre und bin im Oktober 17 Jahre verheiratet. Aber es geht nicht mehr. Er lebt immer noch sein Junggesellenleben. Und nun habe ich den Schlussstrich gezogen.


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