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Es ist keine Heizöl mehr im Tank. Der Vermieter bestellt erst immer wenn der Tank leer ist.

gefragt von mashstettlermashstettler am 31.01.2008 um 10:57 Uhr

Darf der Vermieter immer mit der Heizöl bestellung warten, bis der Tank leer ist?? Das passiert ca. 4 mal im Jahr in einem 5 Mietparteienhaus. Wobei eine Partei die angebliche Hausverwalterin ist und diese laut Ansage des Vermieters immer so lange warten muß, bis der Tank leer ist. Im Sommer ist das weniger schlimm. Aber jetzt ist es schon wieder im Winter und heute der 2 Tag wo immer noch die Heizung kalt ist und es auch kein Heisswassser gibt. Ich habe auch den Vermieter darüber informiert. Die Antwort: Das Ihre Hausverwalterin dafür zuständig ist. Und man soll Sie doch höflich ansprechen..Das istimmer das selbe. Die wohnt im selben Haus und wartet bis der T

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anonym
beantwortet von anjanni am 31. Januar 2008 11:15
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So ganz rechtlos bist Du dabei nicht:

  • Dein Vermieter ist Dir gegenüber durchaus verantwortlich dafür, daß Deine Wohnung beheizbar ist. Fordere ihn schriftlich auf, dafür zu sorgen und schreibe gleich dazu, daß Du für die Tage, in denen Du nicht heizen kannst, die Miete kürzt. Je nach Außentemperatur bzw. der resultierenden Innentemperatur kann das sogar bis 100% (für den jeweiligen Tag) sein.

  • Dein Vermieter ist Dir gegenüber auch dafür verantwortlich, daß wirtschaftlich gehandelt wird, daß also in diesem Fall Heizöl zu möglichst günstigen Preisen gekauft wird. Das bedeutet, daß normalerweise Heizöl geordert werden sollte, wenn der Preis gerade unten ist. Zwar sind die Vermieterrechte in dieser Hinsicht gerade etwas gestärkt worden, als man gerade bei Heizkosten nicht mehr einfach irgendwelche früheren Durchschnittswerte heranziehen kann. Aber wenn immer nur in Hochpreiszeiten Öl kommt, muß man das als Mieter auch nicht akzeptieren. Um das zu kontrollieren, müßtest Du allerdings wahrscheinlich die entsprechenden Tabellen, die oft in Tageszeitungen abgedruckt sind, sammeln. - Wenn nun bei Euch viermal im Jahr getankt werden muß, ist garantiert auch der Tank zu klein. Aber damit wirst Du wohl leben müssen.

Der Vermieter kann sich also nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Zwar kann er Dich auf den Verwalter oder Hausmeister zur schenllen Beseitigung von Mängeln verweisen. Wenn Du dort aber nicht weiterkommst, muß er selber mal tätig werden. Auch eventuelle Klauseln im Mietvertrag entheben ihn nicht seiner Verantwortung!

Man kann Heizöl auch so nachordern, daß man nicht mehrere Tage nicht heizen kann...

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 31. Januar 2008 11:42

DH


Indy72
beantwortet von Indy72 am 31. Januar 2008 11:05
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Wenn das der Usus bei Euch so ist auch der Mietvertrag nichts anders vorsieht, dann solltest Du doch mit der Frau sprechen. Nur wenn sie sich weigern sollte, könntest Du juristisch dagegen vorgehen, dann aber gegen den vermieter. Für die tage ohen Wärme kannst Du u.U. die Miete Kürzen!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 31. Januar 2008 11:03
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Wenn du noch nicht im Mieterverein bist, wird es jetzt ja wohl höchste Zeit. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube es kostet im Jahr nur 36,- €. Suche mal den für dich zuständigen Mieterverein raus und mache einen Termin. Bei sofortiger Zahlung der Jahresgebühr, bekommst du schnell einen Termin mit einem Anwalt. Ich denke, daß du in diesem Fall die Miete kürzen kannst. Das was da passiert, ist nicht zulässig. Viel Glück.

Kommentar von pascual am 31. Januar 2008 11:50

Ich habe mit dem Mieterbund immer gute Erfahrungen gemacht.

Kommentar von Simple_avatar2smallLiviaCat am 1. Februar 2008 01:06

Ich nicht! Bei mir hat sich hinterher herausgestellt, dass der vom Mieterbund mit dem Vorstand unserer Wohnungsgenossenschaft die Wochenenden am Stammtisch verbringt! Pech gehabt, weil dann leider die Widerspruchsfristen abgelaufen waren! Aber das ist hoffentlich eine Ausnahme!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 1. Februar 2008 15:07
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Schriftlich beim Vermieter reklamieren unter Hinweis darauf, dass das bereits 4 mal in diesem Jahr passiert ist. Für das nächste Mal Mietminderung in Höhe von 50 % ankündigen. Gleichzeitig darauf hinweisen, dass ER der Vermieter ist und du mit IHM einen Vertrag hast, den ER nicht einhält. Er kann sich den Schaden ja von seinem Hausverwalter ersetzen lassen, der wird ja eine Verwalterhaftpflicht haben, hoffentlich. Aber das ist nicht deine Sache.


johmarc
beantwortet von johmarc am 31. Januar 2008 11:30
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Euer Vermieter ist ein sturer Boch. Erstens schaut man doch auf die Oilpreise, ob der fast leer ist oder nicht.Anianni hats gut geschrieben..


mashstettler
beantwortet von mashstettler am 31. Januar 2008 12:16
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Danke schon mal für eure Antworten....

Der Öltank ist eigentlich groß genug.... Das Problem ist, dass der Vermieter nie mehr als 1000 L Heizöl bestellt. Die Hausverwaltung geht sehr nachlässig damit um. Laut Hausverwaltung ist dies aber auf Anordnung des Vermieters, erst dann wieder Heizöl neu zubestellen.... Sehr ärgerlich, da Hausverwaltung und Vermieter unter einer Decke stecken... Wie genau kann man denn diese Mietkürzung anrechnen und dies dem Vermieter mitteilen? Termin beim Mieterschutz habe ich jetzt in 3 Wochen.

Kommentar von anjanni am 31. Januar 2008 12:33

Du kannst schon heute einen Brief schreiben und die Miete kürzen. Miß mal die Temperatur in verschiedenen Räumen. Und dann schau mal in entsprechende Tabellen. z.B. http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung.htm

Tatsächlich kannst Du getrost den Prozentsatz etwas höher ansetzen. Wenn der Vermieter meint, er müßte dagegen klagen, wird das manchmal noch korrigiert. Rausschmeißen kann er Dich deshalb nicht - aber es erhöht den Druck auf den Vermieter.

Und wenn der Vermieter nie voll tankt, wenn die Preise gerade günstig sind, kannst Du da vermutlich auch noch was machen. Aber das kannst Du dann beim Mieterschutzbund besprechen. (Vgl. meine Antwort oben.)

Daß man soooo lange beim Mieterschutz auf einen Termin warten muß, wenn's eigentlich drängt, halte ich für ein Unding.


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