recht55 am 07.11.2009 um 21:27 Uhr
Hallo Habe dies Antwort gelesen kann mir das jemand Erklären? Ja, das ist theoretisch in weitem Umfang möglich. Dies Einstellung ist eine vorläufige, weil die zu erwartene Strafe in der anderen Sache dermaßen hoch ist, dass die Bestrafung für die nun vorläufig eingestellten Verfahren nicht mehr ins Gewicht fallen würden. Nein, praktisch wird es auch später keine Verhandlung dieser Punkte mehr geben, auch wenn es rein theoretisch unter gewissen Bedigungen möglich ist
Das bedeutet, dass mehrere Verfahren anhängig sind. Für das Verfahren, das vorläufig eingestellt wird, ist die Strafe so gering, dass sie kaum ins Gewicht fällt weil bei der anderen Sache das Strafmaß relativ hoch ausfällt.
die zu erwartende Strafe für eine andere Straftat ist so hoch, dass eine andere Verhandlung gar nicht mehr angemessen wäre. Sämtliche Delikte werden dann zusammengefasst und es kann sein, dass dann eine geringes Vergehen gar nicht mehr verhandelt wird und in Betracht fällt.
Das soll - an einem Beispiel erläutert - heißen, dass wenn jemand mit einem geklauten Messer einen anderen hinterrücks ermordet, er gute Chancen hat, "nur" wegen Mordes verurteilt zu werden und nicht auch "noch" wegen Diebstahls. ;-
recht55 am 7. November 2009 21:37 achso
was meinst du mit relativ hoch
Ich kenne die Delikte nicht. Wenn ich mich in einm Verfahren wegen Diebstahls von 1 Schachtel Zigaretten verantworten muß und im anderen Verfahren wegen eines Banküberfalls, wird das Verfahren wegen der Schachtel Zigaretten eingestellt. Der Diebstahl der Zigaretten steht in keinem Verhältnis zum Banküberfall.