Mein Sohn ist 2006 geboren, also fiel das noch in den Zeitraum wo man 3 Erziehungsjahre nehmen konnte. War 2 jahre zu Hause. Damals war es so dass man das 3. Erziehungsjahr zwischen 2. und 6. Lebensjahr des Kinder noch nehmen konnte. Bestehen diese Regelungen trotz neuer Regelung der Elternzeit immernoch?

Schau einfach ins BEEG, kurz googeln und siehe ... ;-)

Es gilt noch die alte Regelung http://kuerzer.de/B7KlZ0Tp1 für 2006 geborene Kinder.
bitmap am 5. November 2008 14:16 Steht aber im BEEG genau so http://kuerzer.de/3k2KRjUJ2

Genau weiß ich das auch nicht. Meiner ist auch im selben Jahr geboren. Hatte aber nur 1 Jahr mit vollem Erziehungsgeld (450,- €). Ab dem 3. Jahr gibts doch wohl auch in der jetzigen Regelung nix?!? Ich denke aber, dass Dir das Versorgungsamt bzw. die Erziehungsgeldstelle diese Frage sicher beantworten kann. Die alte Regelung war sogar bis zum 8. Lj. (zumindest in M-V, aber das ist doch ein bundeseinheitliches Gesetz). Viel Erfolg wünscht K.
Das es kein "Erziehungsgeld" in dem jahr mehr gibt weiß ich, hatte damals für 2 Jahre je 300€/Monat voll bekommen. Wollte eben nur wissen ob es das trotz neuer Regelung noch gibt :-)