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Erziehungsurlaub

gefragt von JakobsElternJakobsEltern am 17.10.2007 um 14:51 Uhr

Hab mal gelesen, dass man das 3. Jahr Erziehungsurlaub auch zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr des Kindes nehmen kann. Stimmt das? Und wenn ja, wann muss ich denn das beantragen?


Reply


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 17. Oktober 2007 15:09
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Elternzeit ist bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres möglich. Sie ist beim Arbeitgeber zu beantragen. Die Übertragung von bis zu 12 Monaten über das 3. Lebensjahr ist bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres möglich. Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn beantragt werden. Dabei muss die Aufteilung in 2 Abschnitte (z.B. einen vor dem 3. Geburtstag, einen danach) mit beantragt werden. Nach Vollendung des 3. Lebensjahres ist die Übertragung von Elternzeit nicht mehr möglich. Auf der Internetseites des Bundesfamilienministeriums gibt es ausführliche Informationen.


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