JakobsEltern am 17.10.2007 um 14:51 Uhr
Hab mal gelesen, dass man das 3. Jahr Erziehungsurlaub auch zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr des Kindes nehmen kann. Stimmt das? Und wenn ja, wann muss ich denn das beantragen?
Elternzeit ist bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres möglich. Sie ist beim Arbeitgeber zu beantragen. Die Übertragung von bis zu 12 Monaten über das 3. Lebensjahr ist bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres möglich. Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn beantragt werden. Dabei muss die Aufteilung in 2 Abschnitte (z.B. einen vor dem 3. Geburtstag, einen danach) mit beantragt werden. Nach Vollendung des 3. Lebensjahres ist die Übertragung von Elternzeit nicht mehr möglich. Auf der Internetseites des Bundesfamilienministeriums gibt es ausführliche Informationen.