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Erziehungsgeld und 400,-€ Job, was muß man tun?

gefragt von Peggy76 am 29.05.2007 um 21:21 Uhr

Ich würde gerne trotz Erziehungsgeld etwas dazuverdienen und habe einen Nebenjob angeboten bekommen, bei dem ich selbständig arbeite. Ich würde aber nur sehr wenig verdienen. Was muß ich tun? Muß ich mich irgendwo anmelden und man benötigt doch neuerdings auch eine Steuernummer, um eine Rechnung stellen zu können...


Reply


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 30. Mai 2007 09:08
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Ich würde mich als Allererstes mit der Erziehungsgeldstelle in Verbindung setzen und nachfragen, wieviel du verdienen darfst und wie viele Stunden du maximal machen darfst. Ein Nebenjob auf 400,--Euro Basis fällt nicht unter die Selbstständigkeit. Hier muss der Arbeitgeber dich anmelden, und zwar bei der Zentrale für Minijobbs, die ist bei der Bundesknappschaft. Was er dafür braucht, ist deine Rentenversicherungsnummer. Sollte dein Chef allerdings dich als freie Mitarbeiterin anmelden, ist das etwas anderes, da musst du tatsächlich eine Rechnung schreiben. Aber mit 400,-- Euro maximal im Monat fällst du in die sogenannte "Kleinunternehmer-Regelung", das heißt, du musst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen und somit auf deinen Rechnungen keine MWST ausweisen und dann brauchst du auch keine Steuernummer. Wenn dein Chef dich aber so einstellt, dass du als freie Mitarbeitering Rechnungen schreiben sollst, lauft ihr beide Gefahr, dass deine Beschäftigung als Scheinselbstständigkeit ausgelegt wird, wenn du sonst nirgendwo für jemand anderes tätig bist. und dann hagelts Strafen und Nachzahlungen an Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Álso: bei der Erziehungsgeldstelle nachfragen Wieviel Geld und wieviel Stunden und dann dem Chefe sagen nur Einstellung als Minijobber, sonst ist Essig ;_)


anonym
beantwortet von beavis am 31. Mai 2007 08:46
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Hallo!

Im Erziehungsurlaub darf man maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten.

beavis


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