Hallo, ich habe ein Schreiben von meiner Gerichtsvollzieherin erhalten indem Sie mir mitteilt dass Sie im Besitz eines Haftbefehls, der gegen mich ausgestellt ist, hat. Sie ist beauftragt mich zur Erzwingung der eidestattlichen Versicherung zu verhaften. Die Forderung gegen mich beläuft sich auf über 300€, besteht die Möglichkeit diese Forderung in 2 Raten zu zahlen oder muss ich die EV abgeben? Ich erreiche die Frau erst nächste Woche wieder und möchte wissen, welche Möglichkeiten ich habe, ob es überhaupt noch eine Möglichkeit für mich gibt??? Hat jemand Tipps für mich bitte um Hilfe, Dankeschön
Grüsse Conny

Na darüber hättest Du aber schon bei der Verweigerung, die EV abzugeben mit dem GV reden können. Er kann solche Ratenzahlungen akzeptieren, wenn der Gläubiger dem im Auftrag an den Gerichtsvollzieher nicht ausdrücklich widersprochen hat; dann muß in einer Summe geleistet werden. Übrigens der HB bleibt dir lange Zeit in der Schufa erhalten!

Die Gerichtsvollzieherin kann nicht entscheiden ob es zu einer Ratenzahlung kommen kann..Du musst dich auf schnellsten Weg mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und ihn darum bitten! Ansonsten musst du die EV abgeben, dies auch unter Haftandrohung. Es geht bei dir nicht mehr um eine Mahnung sondern es hat 12 geschlagen! Kümmer dich schnellstens darum, sonst steht sie mit der Polizei in deiner Wohnung!
sonnenlady am 7. Mai 2009 09:22 Klar macht der Gerichtsvollzieher auch Ratenzahlung aus. Dafür ist er u.a. da. Aber nicht mehr, wenn es etliche vergebliche Versuche einer Einigung gab.
Rocka am 7. Mai 2009 09:25 Sie kann dem Gläubiger eine Empfehlung aussprechen für eine Ratenzahlung. Sie muss in der Regel aber nach Auftragseingang (sprich bei der ersten gerichtlichen Mahnung) innerhalb von sechs Monaten das Geld eintreiben, wenn keine andere Einigung getroffen wurde!

Sprich sofort mit der Gerichtsvollzieherin.Es gibt immer Möglichkeiten.Du mußt jetzt nur schnell handeln.

Wenn es soweit gekommen ist, hast du schon viele Möglichkeiten auf eine gütliche Einigung verstreichen lassen. Der Haftbefehl wird nur bei Leuten eingesetzt, die es schaffen, immer wieder den Kopf in den Sand zu stecken und sich permanent ihrer Verantwortung entziehen.
Ob du da noch eine Ratenzahlung erreichen kannst, wage ich zu bezweifeln, denn was soll die Gerichtsvollzieherin glauben machen, dass du dich daran halten wirst???
Du solltest auf jeden Fall zum angegebenen Termin (ich nehme an, du hast einen bekommen) erscheinen. Sonst wirst du tatsächlich einkassiert und für die Unterschrift ins Amtsgericht geschleppt.
Die EV sorgt zwar dafür, dass du erstmal nichts zahlen musst, aber die Schulden bleiben trotzdem bestehen und laufen immer weiter auf. Und ein Titel (der hier ganz sicher vorliegt) hat 30 Jahre Bestand und kann danach wieder verlängert werden.
Sieh zu, dass du dich nach der EV mit dem Gläubiger (bzw. dem eingesetzten Inkassobüro) einigst, dann ist die Sache irgendwann auch wieder aus der Welt.
Natürlich weiß ich dass ich lange Zeit den Kopf in den Sand gesteckt habe, aber ich versuche jetzt den Mist den ich gebaut habe wieder in Ordnung zu bringen. Ich führe Buch über Ein- und Ausgaben habe eine Auflistung meiner Schulden gemacht und bin dran jeden Gläubiger zufrieden zu stellen und ich zahle ja auch an jeden einen Teil nur das hat mich jetzt voll aus der Bahn geworfen.

... ich würde an Deiner Stelle das weiter machen, was Du bis zum Haftbefehl auch gemacht hast, nämlich nichts.
Du hast jetzt die Chance auf eine neue Erfahrung in Deinem Leben - schwedische Gardinen.
Wenn Du wieder raus bist solltes Du uns hier einen Erfahrungsbericht schreiben um vielleicht andere Schlauberger ein wenig wachzurütteln.
Was du jetzt alles machst, wie Ausgaben und Einnahmen aufschlüsseln ist zwar löblich, aber ob es dir bisher was gebracht hat, also dass du Sparpotential erkannt hast, weiß ich nicht. Eventuell wäre professionelle Hilfe ratsam, also eine Schuldnerberatung.
Jetzt geht es aber um die Abgabe der EV.
Da aber die Abgabe neben der schönen "Nebenwirkung", dass Du bis zu 3 Jahre als vermögenslos giltst, die EV auch bei Falschangaben rechtliche Folgen hat, solltest du eben mal im Internet suchen, damit du weißt, was du alles angeben musst. Demnach kannst du auch ggf. Unterlagen zum Termin mitnehmen.
Den Brief habe ich gestern erhalten und die GV erreiche ich diese Woche telefonisch nicht mehr.
Der Brief zur Afforderung der Abgabe der EV ist die letzte Maßnahme vor der Erzwingungshaft! Da sind schon einige Dinge vorausgegangen - angefangen bei der nicht bezahlten Rechnung, Mahnungen und gelgentlichen fehlgeschlagenen Versuchen des GV, Dich zu erreichen! Jetzt zu sagen "Den Brief habe ich gestern erhalten und die GV erreiche ich diese Woche telefonisch nicht mehr" grenzt schon an Schwachsinn und spricht Bände, was Deine Zahlungsmoral angeht! Ich wünsche Dir ein paar erholsame Tage im Knast!
Dass ich in meinem Leben viel Mist gebaut habe weiß ich selber, dafür arbeite ich jetzt ja daran und dafür muss man mich nicht so verurteilen, jeder hat Fehler und ich habe die auch eingesehen und will dafür ja auch gerade stehen. Ich habe ja Pläne erstellt, führe Buch wo ich Ein- und Ausgaben nachweise und ich versuch ja auch aus dem wieder raus zu kommen. Vielen Dank für die Hilfe und netten Worte