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Erwerbsunfaehigkeitsrente-Arbeitslosengeld

gefragt von evelinaa1 am 04.11.2009 um 23:36 Uhr

Hallo zusammen,

meine Frage hat mit sozialem und Arbeitsrecht zu tun. Es geht um meine Mutter die schon 61 ist und seit 010709 einen Antrag auf Erwerbunfaehigkeitsrente gestellt hat. Denn sie kann wirklich aus gesundheitlichen Gruenden nicht mehr arbeiten.

Mittlerweile ist sie vom Arbeitgeber zum 28022010 gekuendigt worden. Meine Frage ist...muss sie sich arbeitslos melden...oder reicht die Kuendigung fuer die Genehmigung des Antrages. Hat sie ein Recht auf Arbeitslosengeld?

Ich freue mich sehr auf jegliche Anwort

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recht x 35.049 arbeitsrecht x 2.168

erweh
beantwortet von erweh am 6. November 2009 11:12
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Sie sollte sich auf jeden Fall beim A-Amt melden, da die in Vorleistung treten, solange der Rentenantrag noch nicht durch ist. Solange der läuft, wird sie auch nicht vermittelt und das A-Amt zieht nach der Bewilligung die verauslagten Gelder von der Rentenversicherung wieder ein, aber davon merkt Ihr praktisch gar nichts.

Also sobald als möglich mit der Kündigung und dem Rentenantrag zum A-Amt, die holen dann noch ein Gutachten von ihrem medizinischen Dienst ein, aber das ist reine Formsache.

Noch Fragen?

Kommentar von Simple_avatar2smallmirixx am 6. November 2009 17:11

>>>Solange der läuft, wird sie auch nicht vermittelt und das A-Amt zieht nach der Bewilligung die verauslagten Gelder von der Rentenversicherung wieder ein, aber davon merkt Ihr praktisch gar nichts.<<<

Ah, ok, das war der Punkt, der mir nicht klar war.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 6. November 2009 17:54

Bin auch nur "so Schlau" weil ich genau die gleiche Geschichte gerade selber hatte. :~}}


mirixx
beantwortet von mirixx am 4. November 2009 23:51
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Sich arbeitslos zu melden, bedeutet ja eigentlich, dass Deine Mutter Arbeit sucht. Ich wäre da vorsichtig, nicht der Antrag auf Erwerbsunfähigkeit dann abgelehnt wird, wenn Deine Mutter ja noch arbeiten kann. Auf der anderen Seite könnte sie natürlich trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dann muss sie sich aber drei Monate vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit (also vor dem 28.02.2010) arbeitslos melden, damit sie keine 12-wöchige Sperre bekommt. Ich würde mal beim Betriebsrat oder bei der zuständigen Gewerkschaft nachfragen, was sie nun machen soll, wenn sie nun tatsächlich nicht mehr arbeitsfähig ist. So genau kenne ich mich da auch nicht aus, aber lieber erst fragen, bevor was schief geht. Das Problem ist halt, sollte der Antrag abgelehnt werden und Deine Mutter ist trotzdem erwerbsunfähig, wird sie vom ALGII leben müssen.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 6. November 2009 11:16

Sorry, aber Du schmeist hier Äpel und Birnen durcheinander.

Das A-Amt tritt in Vorleistung, solange die Rente noch nicht durch ist. Sollte sie nicht durchgehen, muß seine Mutter sich eh da melden.


Sunnynelly
beantwortet von Sunnynelly am 4. November 2009 23:43
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Sie hat noch ein Recht auf Arbeitslosengeld, auch wenn der Rentenantrag läuft. Es steht ja noch gar nicht fest, ob sie die Rente durchbekommt.


thermelus
beantwortet von thermelus am 4. November 2009 23:42
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Hallo, solange Deine Mutter die Erwebunfähigkeitsrente noch nicht durch hat, sollte sie sich auf jeden Fall arbeitslos melden, und dass 3 Monate vorher. Also ende dieses Monats. Ob sie ein Anrecht auf Arbeitslosengeld hat, hängt davon ab wie lange sie Erwebstätig war, ich glaube die Grenze liegt bei 12 Monaten. Es könnte aber durchaus sein, das der Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente jetzt schneller bearbeitet wird.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 4. November 2009 23:42
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Klar muß sie sich arbeitslos melden.

Arbeiten und Rente sind verschiedene Dinge.

Kommentar von C3a6b7b5ce79ad994fd65a36c53c6ed1smallerweh am 6. November 2009 11:13

In diesem Fall nicht so klar zu trennen, da das A-Amt in Vorleistung trit, solange die Rente noch nicht durch ist.


Mausi2584
beantwortet von Mausi2584 am 4. November 2009 23:42
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Sie muss sich arbeitslos melden, wenn es soweit ist. Der Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente kann noch dauern, aber vielleicht wird er ja vor der Arbeitslosigkeit noch genehmigt, dann ist die Meldung beim AA eh hinfällig.


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 4. November 2009 23:41
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Antrag auf Arbeitslosengeld, bzw. Meldung als Arbeitssuchende muss gestellt werden.
Ob Anspruch besteht, kann ich nicht sagen.
Die Frage nach Rentenantrag wird da im Antrag gestellt.


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