
Wenn Du volle Erwerbsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderung gibt es nicht) bekommst, dann bleibt die Minderung auch bei der Altersrente.
Also, ich bekomme eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Zu 50 %, also wegen teilweise verminderter Erwerbsfähikeit.
Vor deren Eintritt habe ich Vollzeit gearbeitet. Nun frage ich mich, wenn ich mal gar nicht mehr arbeiten kann, ob dann die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in voller Höhe niedriger sein wird als zu dem Zeitpunkt, als ich die teilweise Rente bekam (also nicht das Doppelte der jetzigen Rente). Kann mir jemand diese Frage beantworte? Vielen Dank im voraus.
Wenn du Erwerbsgemindert bist, dann bleibt das auch deine Rente für den Rest deines Lebens
Melek1 am 24. Februar 2009 13:37 hast Du dafür eine Quelle?
GerdaG am 24. Februar 2009 13:38 Das findet man in den Medien und explizit auf den Seiten der Rentenversicherungsanstalt.
Melek1 am 24. Februar 2009 13:41 Auf den Seiten der Rentenversicherungsanstalt hatte ich vor Monaten aus eigenem Interesse schonmal nachgeschaut und nix gefunden.
Neuerdings heißen die Renten Renten wegen Erwerbsminderung.
Erwerbsunfähigkeitsrenten gab es bis 2000.
http://www.arbeitsministerium.bayern.de/fibel/sf_e070.htm