Hallo Zusammen! Ich hatte am 02.11.09 ein termin beim amtsarzt wegen erwerbsminderungsrente!
da ich Chronisch krank bin,schon seit meinem 1. Lebensjahr, kann ich leider nicht mehr arbeiten, Arge hat mir die 2 monate lang gezahlt ab dem dritten monat ein schreiben geschickt wo drin steht :
Durch die Begutachtung des Ärztlichen Dienstes wurde festgestellt, dass Leistungsvermögen von mir für den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mindestens drei stunden täglich umfasst und er somit nicht erwerbsfähig bin.
Dieses Schreiben habe ich dem Amtsarzt in die hand gedrückt er wollte es nicht einmal durchlesen, er sagte es interessiere ihn nicht!
Bescheid von wegen der erwerbsminderungsrente würde ich in 2-3 wochen kriegen!
Meine frag an euch würde es durch gehen weil es schon einmal von Arge Amtsarzt fesgestellt worden ist????
Wenn nein bleibt ja nur ein Wiederspruch!
DANKE IM VORAUS AN ALLE
MfG
OKAN
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Wenn von Amtswegen bereits festgestellt worden ist, dass du eine Erwerbsminderung hast und keine drei Stunden täglich arbeiten kannst, dann wirst du sehr wahrscheinlich als nächstes Sozialgeld nach SGB XII beantragen müssen. Es wäre ratsam einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung beim zuständigen Amt für Familie zu stellen. Mit einem GdB hast du gesonderte Ansprüche. Ich weiß jetzt nicht inwiefern deine Einschränkungen auf deine Leistungsfähigkeit einwirken und das brauche ich jetzt auch gar nicht zu wissen aber mit einem GdB genießt man gegenüber einem Arbeitgeber gewissen Schutz oder kann in gesonderten Einrichtungen arbeiten. Eine Rente würde ich nicht empfehlen wenn es sich vermeiden lässt dann würde ich eher Sozialgelder beziehen und mir Renten-"Punkte" anrechnen lassen.
Ich besitze ein Behindertenausweis mit 80% Das Sozialamt hat mir gesagt das ich erst ein Antrag stellen soll wegen Erwerbsminderung wenn es dann nicht durch gehen sollte dann soll ich mich bei denen melden! Deswegen habe ich erstmal ein Antrag für Erwerbsminderung gestellt!
Eine Rente musst du grundsätzlich nicht aktzeptieren insofern diese nicht abschlagsfrei gewährt wird.