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erwerbsminderungs rente

gefragt von 6098herbert am 10.01.2008 um 20:40 Uhr

wie lange kann ich eine erwerbsminderungs rente bekommen 2jahre oder ist diese rente befristet


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14 (55)
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Reply


vincent
beantwortet von vincent am 10. Januar 2008 20:51
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Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 10. Januar 2008 20:54

Da kommt leider nur "Error"?


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 10. Januar 2008 21:04
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Meinst du eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, oder? Diese Rente wird auf Widerruf gewährt und in unterschiedlichen Intervallen wird geprüft, ob die Erwernsunfähigkeit noch besteht.

Das heisst sie ist grundsätzlich befristet, kann aber immer wieder verlängert werden. Genaues steht im jeweiligen Bescheid.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 10. Januar 2008 21:07

Erwerbsunfähigkeitsrente wurde im Jahr 2000 abgeschafft und ersetzt durch die Erwerbsminderungsrente.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 10. Januar 2008 21:19

danke für den Hinweis!


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 10. Januar 2008 20:42
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Dafür gibt es keine genaue zeitliche Regelung. Die kann auch nur ein paar Monate betragen, dann kann sie verlängert werden. Oder aber die Verlängerung wird abgelehnt. Das ist völlig unterschiedlich. Nur gibt es bei der ersten Bewilligung nie eine Dauerbewilligung.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 10. Januar 2008 20:43
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Es steht jeweils im Rentenbescheid, bis wann die Rente läuft.

Sollte es einem bis dahin nicht besser gehen, kann man die Weiterzahlung der Rente beantragen.


anonym
beantwortet von tigeroli am 10. Januar 2008 20:44
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Diese Rente gibt es nur im Rhythmus von 2 Jahren. Schon vor Ablauf der Frist wird vom Rententräger die neue Begutachtung vorbereitet, evtl. eine Kur verordnet etc. Im Ergebnis dieser Maßnahmen entscheidet der Rententräger, ob weiterhin EU-Rente gezahlt wird, in welcher Höhe oder ob eine Rückführung in den Arbeitsmarkt folgt.

Während der Bearbeitung von Gutachten etc. kann es passieren, dass die bewilligte EU-Rente schon ausläuft. Für diesen Fall muss man sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden, sonst bekommt man auch dort nichts!

Und dort ist das gesamte Prozedere fällig ...

Kein Vergnügen für den Betroffenen, der wirklich krank ist.




Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 10. Januar 2008 20:46

Das ist nicht richtig. Siehe meine Antwort. Es gibt keinen 2-Jahres-Rhythmus. Bei der Arge muss man sich 3 Monate vor Auslaufen der Rente melden. Und zwar nur melden.

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 10. Januar 2008 20:58

Woher hast du diese Weisheiten?

Ob und wie lange eine Rente befristet wird, ist eine Entscheidung der Ärzte. Automatisch bereitet der Rententräger vor Ablauf der Rente nichts vor, Renten werden nur auf Antrag gezahlt. Und auch eine Weiterzahlung muss beantragt werden.

Und drei Monate vor Ablauf der Rente muss man sich bei der Agentur für Arbeit bzw der ARGE melden, selbst wenn man noch arbeitsunfähig ist oder die Weiterzahlung beantragt hat.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 10. Januar 2008 21:01

Lissa, wen meinst Du?

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 10. Januar 2008 21:43

ich meine tigeroli.

Kommentar von tigeroli am 10. Januar 2008 22:02

Hallo Lissa, vielleicht reden wir von verschiedenen Dingen. Ich habe die ganze Prozedur gerade life hinter mir mit einer Freundin. Daher kenn ich die Abläufe ziemlich genau. Und die Aussage der Rentenversicherung und der Anwältin ist: das ist halt so. Auch wenn man schon vorher weiß, dass die Rente wahrscheinlich weiter bewilligt wird, das Gutachten, das Anmelden bei der ARGE ... alles ist nötig. Und es ist genau so wie ich es beschrieben habe. Nicht die Ärzte entscheiden. Die geben nur ihr Gutachten ab. Sowohl der Rentenversicherer als auch die ARGE haben eigenes medizinisches Entscheidungspersonal, die auf der Grundlage der vorgelegten Gutachten ihrerseits die Entscheidung treffen. Und länger als 2 Jahre wird keine EU-Rente bewilligt. Spätestens ab da beginnt alles von vorn.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 10. Januar 2008 22:09

@tigeroli: Es gibt keinen 2-Jahres-Rhytmus. Es können auch nur Monate bewilligt werden. Sorry, aber Lissa hat Recht (und ich auch).

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 10. Januar 2008 23:07

Hallo tigeroli, wir reden nicht von verschiedenen Dingen. In deinem Text fehlen die Weiterzahlungsanträge. Die Dauer einer Rente wird von Ärzten vorgeschlagen. Natürlich muss die Verwaltung darüber entscheiden. Zeitrenten werden bis zu drei Jahren bewilligt. Und es steht in den Rentenbescheiden, dass man sich drei Monate vor Rentenende bei der Agentur für Arbeit bzw ARGE zu melden hat, aber das schrieb ich bereits.

Kommentar von tigeroli am 11. Januar 2008 11:17

sorry, aber dann reden wir ja doch von verschiedenen Dingen. Außerdem muss man vielleicht berücksichtigen, dass sich im Laufe der Jahre etwas ändert. Aktuell und in "meinem" Fall (und wir haben außerdem eine Fachanwältin konsultiert) ist es jeden falls so, dass die EU-Rente maximal für 2 Jahre bewilligt wird. Das Gutachten eines unabhängigen Arztes, zu dem man geschickt wird (!) ist Grundlage für die Entscheidung des Rententrägers. Der wiederum hat einen eigenen medizinischen Dienst, der die Entscheidung trifft. NICHT der behandelne und auch nicht der begutachtende Arzt! Das ist die Praxis von vor 2 Monaten! Eine EU-Rente wird auch nur für max. 2 Jahre bewilligt. Bereits nach 18 Monaten beginnt der "Durchlauf" der neuen Beantragung ... Offensichtlich muss sich der Fragende wirklich vor Ort erkundigen. Vielleicht händeln das ja die einzelnen Institutionen unterschiedlich.


compu60
beantwortet von compu60 am 10. Januar 2008 21:44
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Ich hatte die EU-Rente 6 Jahre. Die Bezugsberechtigung wird alle 2 Jahre überprüft, meist wird nur ein Gutachten von den Behandelden Ärzten verlangt, bei Besserung wird beim Amtsarzt tiefer Gegraben. Dann bekommt man eine "Vorwarnung" das die Zahlung vielleicht eingstellt wird . In dieser Zeit sollte man sich schon bei der Arge melden mit diesem Schreiben.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 10. Januar 2008 21:46

Das gehört alles der Vergangenheit an und wird heute anders gehandhabt. Zumal es die EU-Rente nicht mehr gibt.

Kommentar von D7cac4caa561b1412f5300c9592539f2smallcompu60 am 10. Januar 2008 21:54

Ja Schuldigung, ist schon 1 Jahr her.


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