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Erwachsenenstrafe? ja oder nein?

gefragt von dannym26687 am 07.01.2009 um 6:01 Uhr

hallo, ich habe eine gefärliche körperverletzung begangen. zur tatzeit war ich eine woche lang 21. bei mir kann keine jugendstrafe mehr in betracht kommen oder??

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jugendstrafe x 5

maiki01
beantwortet von maiki01 am 7. Januar 2009 06:02
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nein, zum Glück nicht

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 06:03

wieso zum glück nicht du vogel

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 7. Januar 2009 06:06

"Zum Glück" vermutlich deswegen, weil das Opfer kaum begeistert wäre, wenn Du aufgrund einer Anwendung der Jugendstrafe mit einem geringeren Strafmaß davonkämst. Wer alt genug ist, jemand anderem eine gefährliche Körperverletzung zuzufügen, der muss auch alt genug sein, mit den Folgen fertig zu werden.

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 06:11

du weisst nicht was vorgefallen ist, also sei ruhig. ich möchte nur ne ntwort auf ne frage und nicht so dumme kommentare wie du. komm du mal in so eine situation

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 7. Januar 2009 06:13

käme ich in eine solche Situation wäre es Notwehr

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 7. Januar 2009 06:08

scheinst wohl arg aggressiv zu sein? Vl. hilft eine vernünftige Strafe, mal auf den Boden zurück zu kommen.

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 06:16

die strafe wird hoch genug sein

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 7. Januar 2009 06:22

Ist doch klasse. Dadurch hast Du ja eine fantastische Zukunftsperspektive

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 7. Januar 2009 07:54

Na hoffentlich !

Kommentar von support3 am 7. Januar 2009 15:45

Liebe/r danym26687,

Kleinere Meinungsverschiedenheiten oder Missverständnisse wird es hier immer geben. Auf Beleidigungen möchte ich dich dennoch bitten in Zukunft zu verzichten.

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Marie vom gutefrage.net-Support

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 7. Januar 2009 06:31

DH ! Guten Morgen Maiki ! Gut, daß heute die Schule wieder anfängt !!!!! Dann ist hier am frühen Morgen wieder Ruhe !

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 7. Januar 2009 06:36

Guten Morgen A. Dann fallen die aber ab Mittag wieder in Horden über uns her

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 7. Januar 2009 06:39

Das stimmt wohl, aber dann bin ich meistens nicht mehr hier, sondern schau nur ab und zu kurz rein.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 7. Januar 2009 06:51

Hey, der/die Fragesteller ist 21.

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 7. Januar 2009 07:06

Ist allgemein bekannt !


Urbanessa
beantwortet von Urbanessa am 7. Januar 2009 06:10
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Nein, da gilt kein Jugendstrafrecht mehr.

Und das Erwachsenenstrafrecht kann auch schon auf 18-Jährige angewendet werden - die drei Jahre vom 18. bis 21. Lebensjahr sind die Kulanz-Spanne, die den Richtern eine gewisse individuelle Einschätzung über den Reifegrad des Angeklagten und das anzuwendende Recht erlaubt. Aber ab dem 21. Geburtstag gilt definitiv das Erwachsenenstrafrecht, und das ist auch gut so. Denn wer alt genug ist, andere in einem Alter, in dem man schon drei Jahre lang als "erwachsen" gilt und die entsprechenden Rechte und Pflichten kennengelernt hat, schwer zu verletzen, der ist definitiv alt genug, sich über die Folgen klar zu sein und die volle Verantwortung für seine Handlungen zu übernehmen.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 7. Januar 2009 06:52

DH für die verwertbare Antwort!


Kapstadt
beantwortet von Kapstadt am 7. Januar 2009 06:27
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Bei gefährlicher Körperverletzung darf einfach nur eine Strafe nach dem Erwachsenenstrafrecht in Betracht kommen. Es sei denn man bescheinigt Dir geistige Minderbemitteltheit. So wie Du Dich hier verhälst kann man Dir zutrauen, auf den nächsten Menschen loszugehen und auch ihn zu verletzen.

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 06:29

ich kanns nicht rückgängig machen, ich bereue es auch, ich würde es gerne rückgängig machen. aber wieso müssen die leute wie du nur auf einen fertig machen wollen. fass dir lieber selber an die nae. ich bete das du nie in so ne situation kommen wirst

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 7. Januar 2009 06:33

Hier will Dich keiner fertigmachen. Du hast Dich selber in diese Lage gebracht und mit 21 Jahren sollte man wissen, was man tut oder besser lässt. Prügeln etc. ist niemals eine Lösung. Du hast nach Meinungen hier gefragt und musst Dich nun auch mit den Antworten auseinandersetzen. Ich selber würde niemals in eine solche Situation geraten, da ich lieber den untersten Weg gehen würde.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 7. Januar 2009 06:54

Das sehe ich nicht so. Der Fragesteller hat eine einfache Frage gestellt und wollte nicht unsere Meinung zu seiner Tat haben. Wir können auch nichts dazu sagen, da wir den Sachverhalt nicht kennen. Insofern Respekt vor Urbanessas Antwort!

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 7. Januar 2009 06:34

Du versuchst Dich hier als Opfer darzustellen, dabei bist DU der Täter. Sei ein Mann und steh zu Deiner Tat und die gerechtfertigte Strafe.

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 06:37

ich weiss das ich nicht das opfer bin und täter bin, aber ihr wisst keine gründe. will ich auch nicht nennen. ich möchte nur nicht wieder in den bau. und habe diesbezüglich ein paar fragen die ich beanwortet haben will und keine lehrstunde was für eine person ich bin.

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 7. Januar 2009 06:41

Du hast doch nun auch Antworten bekommen. Wenn keiner die Sutuation genau kennt, kann er sie auch nicht beurteilen. Daß die antworten für Dich alle so negativ ausfallen liegt daran, daß Du die Situation nicht schildern möchtest, was ja auch verständlich ist. Dann beklag Dich aber auch nicht über die negativen Antworten.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 7. Januar 2009 06:59

Die negativen Antworten stellen für mich eine Vorverurteilung dar.

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 7. Januar 2009 07:12

Was hat das mit Vorverurteilung zu tun. Er hat doch aus den alten Sachen nichts gelernt. Ich bin vor gar nicht all zu langer Zeit auch auf so jemanden gestoßen. Grundlos pöbelte und griff er mich an. Nur was er nicht wußte war, dass ich lange Jahre Kampfsport gemacht hatte. Ich habe von ihm nicht viel brauchbares übrig gelassen. Er hat von mir eine bleibende Erinnerung. Und eine satte Strafe hat er obendrein noch bekommen.

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 07:21

bestimmt biste so ein alter sack der nur an den jugendlichen rum zu pöpeln hat, und nur die dinge sucht die sie falsch machen. statt sich selber mal an die nase zu packen, muss alles auf ne wage gelegt werden. was machst du eigentlich den ganzen tag?? nur hier in dem forum hocken leute anzugreifen??? haste keine arbeit, kein hobby oder keine frau??? ich glaube alles trifft zu!!!

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 7. Januar 2009 07:23

Du Ahnungsloser ! Davon trifft rein gar nichts zu, aber was ist mit Dir ? Müßtest Du nicht langsam mal an Deine Arbeit gehen ?

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 07:32

jaja maiki wer es glaubt wird seelig

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 7. Januar 2009 07:35

was meinst Du jetzt damit?

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 7. Januar 2009 07:46

dannym26687 ! Wir sollten Deinem Richter mal ein Protokoll Deiner Antworten hier schicken. Würde bestimmt kein gutes Licht auf Dich werfen. So viel Aggressivität am frühen Morgen kommt nicht so gut.

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 7. Januar 2009 07:50

die Idee ist gut. Aber wenn er sich vor Gericht genau so verhält reicht es auch. Aber er sitzt bestimmt dort auf seinem Stuhl, bekommt keinen Ton raus und weint. Den starken können solche doch eh nur vor schwächeren raushängen lassen

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 7. Januar 2009 07:52

Da ist er aber hier an der falschen Stelle !!

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 7. Januar 2009 07:28

Du pöbelst doch schon wieder rum. Es wid wirklich höchste Zeit, das Du aus dem Verkehr gezogen wirst. Ich kann Dir versichern, dass ich draußen keine Jugendlichen anmache. Nur gefallen lasse ich mir auch nichts. Und bei dem Rest Deiner Behauptung irrst Du Dich auch gewalltig

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 07:30

ich hab zwar nicht von dir geredet, aber schon komisch das du dich angesprochen fühlst, trifft wohl auch bei dir zu!! hehe

Die Freiheit ruft nach mir! nix da knast!!! eh nur zeitverschwendung. der knast ist viel zu locker.

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 7. Januar 2009 07:38

Wenn Du Dich da nicht mal grundlegend irrst !


anonym
beantwortet von der1zerberus am 7. Januar 2009 07:01
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nein gottseidank nicht, denn in deinem alter sollte man zu seinen taten stehen müssen!!!

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 7. Januar 2009 08:21

Zumal er ein Wiederholungstäter ist. Da würde eine gerechte Strafe mal ganz gut kommen, um ihn zum Nachdenken zu bringen.


Ally32
beantwortet von Ally32 am 7. Januar 2009 06:04
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Nein


anonym
beantwortet von Floppy37 am 7. Januar 2009 06:03
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kommt auf die Laune des Richters an , Kollege - is garnich so übel im Knast - wenn man sich benimmt :)

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 06:09

ja hab auch nicht mehr vor scheise zu bauen. nur frage ich mich ob vllt jugen´dstrafrecht für mich noch inbetraacht kommt obwohl ich schon das 21. lebensalter erreicht habe

Kommentar von Floppy37 am 7. Januar 2009 06:11

bist vorbestraft ?

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 06:17

ja aber ist schon länger her. wegen einbruch und körperverletzung in einen minderschweren fall

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 06:18

habe aber keine offene bewährung. habe nur sozialstunden und geldstrafe bekommen


Tinkabell68
beantwortet von Tinkabell68 am 7. Januar 2009 08:05
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Bist du schon mal Auffällig gewesen wg.Gewaltdelikten?Wenn es die Leid tut,entschuldigen.Deine Freundin muss Aussagen,aber sie soll die Wahrheit sagen sonst reißt sie dich rein und zeige deine Reue. Ich wünsche dir viel Glück und denke das nächstemal an dein Kind!

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 7. Januar 2009 08:15

Mit 14 und 17 schon mal auffällig gewesen. Einbruch und Körperverletzung !!!! In seinen Augen aber "kleine Dinger" !!


Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 7. Januar 2009 06:06
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mein exfreund war 20 und wurde egrade so das letzte mal nach jugend bestraft.

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 06:27

kann ich davon ausgehen das ich wahrscheinlich ne bewährungsstrafe bekomme?? sie haben mich ja vor der verhandlung wieder aus der uhaft entlassen

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 7. Januar 2009 06:28

Bei Deiner Vorstrafe wirst Du wohl keine Bewährung mehr bekommen.

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 06:31

bei meinen vorstrafen. ich hab fast gar keine

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 7. Januar 2009 06:39

Deine Strafakte wird aber hinzu gezogen. Und da steht es drin

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 06:40

ja das sind dumme dinger gewesen da war ich 14 und 17

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 7. Januar 2009 06:46

Einbruch und Körperverletzung, wenn auch in einem minderschweren Fall, sind keine dummen Dinger.

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 7. Januar 2009 06:47

Einbruch und Körperverletzung, selbst in einem minder schweren Fall, sind keine Jugendsünden wenn man sie mit 14 und 17 Jahren begeht. Das zeugt von hoher krimineller Energie.

Kommentar von Ab5a386bb041d9e1ccb3746690b58e02smallKapstadt am 7. Januar 2009 06:42

Fast gar keine. Bist aber Wiederholungstäter und kein unbeschriebenes Blatt, dem man Bewährung zugesteht.


Patron
beantwortet von Patron am 7. Januar 2009 06:06
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das beurteilen die juristischen und psychologischen experten nach dem reifezustand.

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 06:07

ein gutachten wurde erstellt. am schluss hat er mich gefragt finden sie das sie ihrem alter entsprechen. daraufhin i sagte ich: ich weiss es nicht. er erwiderte, ganz sicherlich nicht. da ich nur jugenddummheiten im kopf habe

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 7. Januar 2009 06:11

scchwere Körperverletzung ist keine Jugenddummheit

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 06:14

gefährliche körperverletzung. keine schwere

Kommentar von dannym26687 am 7. Januar 2009 06:15

die person hatte nur einen kleinen schnitt, wie wenn man sich beim rasieren schneidet

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 7. Januar 2009 06:18

dann bist Du doch mit einm Messer oder sonstigem scharfen Gegenstand auf jemanden los gegangen. Dann ist es doch nur gerecht wenn Du dementsprechend bestraft wirst.


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