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Erwachsenenbildung / Fernstudium

gefragt von kuntzkidskuntzkids am 13.08.2009 um 11:53 Uhr

Wird das Fernstudium eines Arbeitslosen vom Arbeitsamt als (Teil-) Beschäftigung anerkannt oder kann man es sonstwie geltend machen?


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anonym
beantwortet von docbde am 13. August 2009 11:54
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Nein! Ein Studium ist grundsätzlich BaföG-fähig (auch wenn Du persönlich keins bekommst) und damit verwirkst du ALLE anderen Sozialleistungen...


anonym
beantwortet von Eisblume2009 am 13. August 2009 11:56
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hallo ich bin in der gleichen Situation wie Du. Fürs Bafög schon zu alt (ab 30 bekommt man nämlich nix mehr) und es kommt immer auf den jeweiligen Sachbearbeiter an, wie der das handhabt und um was für ein Fernstudium es sich handelt. Ich mache derzeit das Abitur nach. Da war es nicht möglich, da etwas zu beantragen. Müsstest Du aus eigener Tasche bezahlen. Aber auch gut, wenn man sich fortbilden will und nicht nur gammeln möchte.


anonym
beantwortet von Maya1998 am 13. August 2009 11:56
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Wenn du studierst, stehst du dem Amt theoretisch in dieser Zeit nicht zur Verfügung, heißt, die zahlen dir u.U. keine Leistungen mehr...

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 13. August 2009 11:57

Fernstudium ist Erwachsenenbildung und findet nach Feierabend und an den Wochenenden statt. So ist es gedacht, daher steht der Arbeitnehmer zur Vermittlung zur Verfügung und die Leistungen werden nicht gestrichen.

Kommentar von Maya1998 am 13. August 2009 11:59

Deswegen "u.U.", 100% sicher bin ich mir nicht...Ich könnte mir vorstellen, das der Umfang des Studiums eine Rolle spielt...


aschaub
beantwortet von aschaub am 13. August 2009 11:56
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Soweit ich weiß ist ein Fernstudium normalerweise NACH Feierabend "zu leisten" und wird nicht anerkannt. Geltend machen kannst Du nur die Kosten bei Deiner Steuererklärung. Oder habe ich Deine Frage falsch verstanden?

Kommentar von Eisblume2009 am 13. August 2009 11:57

da sie arbeitslos ist, kann sie auch nix von der Steuer absetzen. Ist bei mir ja auch so.

Kommentar von Maya1998 am 13. August 2009 11:58

Kein Lohn/Gehalt, keine Steuererklärung, oder?! Ich mein, was will er/sie sich zurück holen?

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 13. August 2009 22:47

Hallo?! Das Jahr ist noch nicht um. Ich habe schon von Leuten gehört die irgendwann wieder arbeiten gegangen sein sollen.


anonym
beantwortet von marijanna am 13. August 2009 11:57
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bedingung für arbeitslosengeld ist, daß du dem arbeitsmarkt mindestens 20 stunden pro woche zur verfügung stehst!! wenn du also ein teilzeitstudium machst, welches weniger als 20 stunden pro woche benötigt, dann dürfte es kein problem sein!!

aber warum solles von denen anerkannt werden?? ist doch egal!


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