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Erwachsenenadoption und Namensführung

gefragt von hickman am 23.07.2008 um 21:05 Uhr

Noch eine Frage zu Erwachsenenadoption und Namensführung:

Mein leiblicher Vater ist verstorben als ich 1 Jahr alt war (vor 41 Jahren). 3 Jahre nach dessen Tod geht meine Mutter eine eheähnliche Gemeinschaft ein, die bis heute besteht. Der Lebensgefährte meiner Mutter ist für mich die Vaterfigur. Nun erwägen wir, dass er mich unter den Bedingungen der Erwachsenenadoption adoptiert. Ich bin verheiratet und trage meinen Geburtsnamen (Nachname des verstorbenen leiblichen Vaters), meine Frau einen Doppelnamen (unter Hinanstellung ihres Geburtsnamens) als Ehenamen. Nun zur Frage: Kann ich meinen bisherigen Nachnamen behalten oder MUSS ich den Namen ändern?


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Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 23. Juli 2008 21:12
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Thumb_up

Durch eine Erwachsenenadoption KANNST Du den Namen des Adoptierenden annehmen, MUSST aber meines Wissens nicht. Der Adoptierende kann das aber zur Bedingung der Adoption machen.




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