Es gibt bestimmte ärztliche Untersuchungen die notwendig sind um den Arbeitsschutz zu garantieren.
Je nach tätigkeit sind solche Untersuchungen verpflichtend, wie zum Beispiel bei arbeiten unter atemschutz oder Überdruck. Ohne die Tauglichkeitsuntersuchung dürfen solche Tätigkeiten dann auch nicht durchgeführt werden.
In anderen Bereichen muss der Arbeitgeber die Möglichkeit der Untersuchung bereitstellen aber der Arbeitnehmer kann entscheiden ob er das Angebot wahrnimmt, z.b. bei Bildschirmarbeitsplätzen.
Für Jugendliche ist laut §32 Jugendarbeitsschutzgesetz eine Erstuntersuchung bei Eintritt ins Berufsleben festgelegt, wodurch körperliche Schädigungen oder Beeinträchtigungen vermieden werden sollen.
Lg
Flo
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