cheekyanne am 26.01.2009 um 14:45 Uhr
Haben Sie Krankheiten, die eine Ausübung der vorgesehenen Tätigkeiten beeinträchtigen könnten oder ansteckende Krankheiten?
NEIN JA (ankreuzen)
Bei Jugendlichen: Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz am :
was bedeutet das? kann mir jemand sagen, was die damit meinen?
hatte mal zivi gemacht im krankenhaus, da musste ich auch beim gesundheitsamt ne untersuchung machen lassen und das dann eintragen. ist glaube ich auch bei ausbildung so
schau mal hier: http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/ausundweiterbildung/ausbildungsberatung/InformationenfuerAuszubildende.jsp#2
Vor dem Eintritt in ein Berufsleben soll eine ärztliche Untersuchung klären,ob Gesundheitsstörungen vorliegen, die die Ergreifung eines bestimmten Berufes ausschließen oder die zu Gesundheitsstörungen führen könnten.
Es gibt bestimmte ärztliche Untersuchungen die notwendig sind um den Arbeitsschutz zu garantieren.
Je nach tätigkeit sind solche Untersuchungen verpflichtend, wie zum Beispiel bei arbeiten unter atemschutz oder Überdruck. Ohne die Tauglichkeitsuntersuchung dürfen solche Tätigkeiten dann auch nicht durchgeführt werden.
In anderen Bereichen muss der Arbeitgeber die Möglichkeit der Untersuchung bereitstellen aber der Arbeitnehmer kann entscheiden ob er das Angebot wahrnimmt, z.b. bei Bildschirmarbeitsplätzen.
Für Jugendliche ist laut §32 Jugendarbeitsschutzgesetz eine Erstuntersuchung bei Eintritt ins Berufsleben festgelegt, wodurch körperliche Schädigungen oder Beeinträchtigungen vermieden werden sollen.
Lg
Flo