Erstuntersuchung nach JArbSchG (vor Ausbildung)

7 Antworten

Normalerweise bekommt man das Formular bei der zuständigen Gemeinde - ist bei uns zumindest so.

Geh in dein Bürgerbüro und sag, dass du dieses Formular brauchst - du musst dich ausweisen und dann macht der nette Herr (oder die nette Dame) da einen Stempel drauf, damit das auch offiziell ist, und damit gehst du dann zum Arzt.

Danke, auf die Idee kam ich noch nicht, ich ruf dort einmal an. Im welchem genauen Amt hast du angerufen? Einwohnermeldeamt ?

@Niko1024

Bei uns heißt das Bürgerbüro - im Zweifel ruf bei deiner Stadt/Gemeindeverwaltung in der Zentrale an und schildere dein Anliegen - die helfen dir gerne weiter......

Wieso will die Schule Dir das denn nicht geben? Wenn Du es brauchst, dann brauchst Du es doch.

Was für ein "Formular" soll die Schule ihr den geben...? Maaaaan....

@Niko1024

Das hat die Schule aber nicht! :-) Wozu auch, wenn das ein Arzt ausfüllen muss. Also wird das entweder der Arzt haben oder du lässt dir das ausdrucken - oder eben den Arzt.

@Atzec

Die Schule gibt jedem der seinen Abschluss macht, dieses Formular !!! Der Termin beim Arzt geht nur, wenn ich diesen Erhebungsbogen habe!

@Niko1024

So ein Quatsch, warum sollte sie habe ich noch nie gehört. Schulen sind dafür nicht zuständig.

Die Tussi im Sekretariat sagt, sie darf es nicht..

@Niko1024

Rieeechdieech!

Weil es beglaubigt sein muss und das kann "die Tussi im Sekretariat" halt nicht.

Eigentlich müsstest du doch wissen, wie das läuft - du hast doch schon mal eine Ausbildung begonnen......wie war's denn damals?

@Krimhild

Ja da bekam ich es von der Schule..

Die Erstuntersuchung brauchst du auch nicht mehr. Nach einem Jahr macht man nur noch eine Kontrolluntersuchung bei unter 18 jährigen ob alles so geblieben ist oder neue Beeinträchtigungen vorhanden sind. Dieses Formular gibt es bei deiner Gemeinde.

Dieses Formular gibt es bei deiner Gemeinde. Man bekommt keine 2 Erstuntersuchungen bezahlt. Daher brauchst du nur die Bescheinigung der Erstuntersuchung und der Kontrolluntersuchung. Dieses Formular heißt anders.

Die Bescheinigung müßte dein früherer AG haben. 2x geht ja nicht. Evtl. den AG fragen, ob du es zurück bekommst. Ihm dürfte ja eine Kopie reichen. Ohne diese Bescheinigung hätte dich dein früherer AG auch nicht einstellen dürfen. Normalerweise bekommt man diese Formulare bei der Gemeinde, weil nicht die Krakenkasse den Arzt bezahlt, sondern der Staat. Der Arzt rechnet dann mit dem Staat ab. Ein weiteres Mal wirst du es nicht bekommen, kannst aber trotzdem bei der Gemeinde nachfragen, wie du vorgehen sollst.

Du brauchst doch kein Formular organisieren, wenn ein Arzt eine Untersuchung an dir vornehmen und das Resultat schriftlich festhalten muss. Lernt ihr denn heute so gar nichts mehr in der Schule...? :-/

Doch. Du brauchst dafür eine Bescheinigung und so einen Bogen den der Arzt ausfüllen muss, mein freundchen ;))

@Niko1024

Den hat im Zweifel der Arzt. Offensichtlich "verweigert" die Schule doch nicht nur dir dieses Formular, ergo ist es gar nicht vorgesehen, dass du es von der Schule bekommst. Diese Bescheinigung stellt dir der Arzt aus, bitte Herr, lass Hirn regnen... :-)

@Niko1024

Quatsch der Arzt kann nen Bericht schreiben oder er hat eine Formular dafür!

@Spike130

Genau! Notfalls kann auch der Arzt das formular aus dem Internet laden. Letztendlich kommt es nicht auf das Formular an, sondern darauf, dass der Arzt die Dinge bescheinigt, die dort abgefragt werden. Das Formular ist dabei hilfreich - aber nicht notwendig.