Hallo ich beginne bald im öff. Dienst der Länder. Werden meine 10 Monate Wehrpflicht die ich mehrfach in den Personalakten angeben muss, bezgl. Gehaltsstufe angerechnet? Gemeint ist dass ich ja an sich 1 Jahr in Stufe 1, dann 2 Jahre in Stufe 2, 3 Jahre in Stufe 3 u.s.w. bin. Bewirken die 10 Monate Wehrpflicht dass ich nun schon nach 2 verstrichenenen Monaten in Stufe 2 komme?
Der Wehrdienst wird auf die Beschäftigungszeit angerechnet: http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/angestellte.php?loadid=27
und was bedeutet das? ich verstehe es leider nicht. bedeutet beschäftigungszeit dass die erste gehaltsstufe dann schon nach 2 statt 12 monaten durchschritten ist?
und was bedeutet das? ich verstehe es leider nicht. bedeutet beschäftigungszeit dass die erste gehaltsstufe dann schon nach 2 statt 12 monaten durchschritten ist?