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Ersteigerter Artikel bei Ebay!

gefragt von Baby11 am 01.08.2009 um 22:04 Uhr

Ich habe bei Ebay einen Artikel ersteigert, der nach einfacher Fahrt von 150 km also gesamt 300 km nicht der beschreibung entsprach...der Artikel war defekt...kann ich meine Auslagen geltend machen..habe ausserdem noch eine Leihgebühr für einen Anhänger zahlen müssen. Bei ebay habe ich das auch schon gemeldet aber da regt sich nichts...was kann ich tun? bekomme ich irgendetwas ersetzt? Danke


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LukasFischer
beantwortet von LukasFischer am 1. August 2009 22:06
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wenn du nicht mit paypal bezahlt ahst bekomsmte nix


nati123
beantwortet von nati123 am 1. August 2009 22:07
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manoman, da hast du aber richtig pech gehabt und das ist sehr ärgerlich. ich weiß es nicht genau, aber ich glaube, wenn es hart auf hart kommt, steht es ja aussage gegen aussage. dann wird der verkäufer sagen, es hat dir einfach nicht gefallen oder so etwas. wünsche dir, dass sich das irgendwie klärt und du etwas wenigstens zurück bekommst. viel glück.


Spelsberg
beantwortet von Spelsberg am 1. August 2009 22:07
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War das ein Privatverkauf mit ausdrücklichem Hinweis im Angebot, daß Widerrufs- und Umtauschrecht ausgeschlossen sind? Dann wird es schwierig. Wahrscheinlich bleibt dann nur eine neg. Bewertung.


BTaeschner
beantwortet von BTaeschner am 1. August 2009 22:08
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Hast Du bei einem Händler gekauft? Dann könnten Garantieansprüche geltend gemacht werden. Vom Privatverkäufer gibt es nichts.


BTaeschner
beantwortet von BTaeschner am 1. August 2009 22:08
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Hast Du bei einem Händler gekauft? Dann könnten Garantieansprüche geltend gemacht werden. Vom Privatverkäufer gibt es nichts.



ungererbad
beantwortet von ungererbad am 1. August 2009 22:09
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Um wieviel Geld geht es denn? Daran misst sich, ob weitere Massnahmen (Anzeige w/ Betrug) sinnvoll sind. Wenn das erfolgreich ist, wirst Du auch diese Auslagen geltend machen können. Ansonsten verbuche es unter Erfahrung.


anonym
beantwortet von geistt am 1. August 2009 22:09
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ich denke nein, denn dass du was ersteigert hast bei einer Privatperson (nehm ich an), geht auf dein eigenes Risiko, es werden ja auch immer Gewährleistung, Rücknahme ausgeschlossen. Gut, bei einem defekten Artikel gilt das dann nicht, da kannst du zurücktreten. Aber Ansprüche müsstest du privatrechtlich über deinen Anwalt laufen lassen. Wart doch erst mal ab, ob sich Ebay auch einschaltet. Vielleicht hast du Glück, aber erhoffe dir nicht zuviel davon


Meiti23
beantwortet von Meiti23 am 1. August 2009 22:15
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Ich glaube nicht das du Schaderersatzansprüche stellen kannst,würde aber auf jeder Fall einen Anwalt einschalten.Vielleicht weiss er noch Rat! Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, wende dich an sie.Vielleicht übernehmen sie den Fall und dir entstehen nicht noch mehr kosten!Viel Glück!


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 2. August 2009 21:12
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Hast Du bei einem privaten oder einem gewerblichen Verkäufer den Artikel erworben?


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