Knuddlmaus am 31.01.2009 um 12:46 Uhr
Muss ich wenn ich den Erste hilfe schein vor drei Jahren gemacht habe und jetzt einen führerschein mache, nochmal machen???

Die Bescheinigung nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung gilt unbefristet
Aber sicher nur, wenn Du den Führerschein bereits hast. Oder?
Guppy194 am 31. Januar 2009 12:58 @katzenbetti: das Land Niedersachsen hat mal versucht, Bescheinigungen zu verlangen, die nicht älter als zwei Jahre waren; diese Handhabung war allerdings nicht rechtens;
ronnie68 am 3. Februar 2009 07:59 Ja so ist es auch in Österreich - Verfallen kann er nach Führerscheinerwerb nicht, aber zur Prüfung muss er "frisch" ausgestellt sein - ich glaub sogar nur max. 1 Jahr.
Guppy194 am 31. Januar 2009 12:56 sofern Du - wie Du schreibst in Erster Hilfe ausgebildet bist - ersetzt diese Bescheinigung sowieso den Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort;
Franticek am 31. Januar 2009 20:16 @Guppy194: Die einzige wirklich richtige korrekte Antwort. Daher DH
Es ist schon seltsam, daß gerade wirklich falsche Antworten immer so schnell einige DH´s bekommen.
tembaak am 28. Februar 2009 15:54 Genau meine Meinung in Punkto DH. Viele fühlen sich berufen, nur wenige sind kompetent. Dieter Tembaak, Sanitätsschule Tembaak

Ich meine ja, weil der Abstand, denke ich nur 2 Jahre betragen darf...
Verfallen ist das falche Wort -man soll alle 2 Jahre eine Auffrischung machen!