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Erste Hilfe nocheinmal?

gefragt von KnuddlmausKnuddlmaus am 31.01.2009 um 12:46 Uhr

Muss ich wenn ich den Erste hilfe schein vor drei Jahren gemacht habe und jetzt einen führerschein mache, nochmal machen???

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auto x 22.847 fuehrerschein x 2.620 erste-hilfe x 167

kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 31. Januar 2009 12:47
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Ja, sicher. Das verfällt nach nach 2 Jahren.

Kommentar von Cc6223103283dcc98027f60009b3381fsmallOlly206 am 31. Januar 2009 12:53

Verfallen ist das falche Wort -man soll alle 2 Jahre eine Auffrischung machen!


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 31. Januar 2009 12:53
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Die Bescheinigung nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung gilt unbefristet

Kommentar von Katzenbetti am 31. Januar 2009 12:55

Aber sicher nur, wenn Du den Führerschein bereits hast. Oder?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 31. Januar 2009 12:58

@katzenbetti: das Land Niedersachsen hat mal versucht, Bescheinigungen zu verlangen, die nicht älter als zwei Jahre waren; diese Handhabung war allerdings nicht rechtens;

Kommentar von 9dd1e808d36bb450403926fc8f5aa66esmallronnie68 am 3. Februar 2009 07:59

Ja so ist es auch in Österreich - Verfallen kann er nach Führerscheinerwerb nicht, aber zur Prüfung muss er "frisch" ausgestellt sein - ich glaub sogar nur max. 1 Jahr.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 31. Januar 2009 12:56

sofern Du - wie Du schreibst in Erster Hilfe ausgebildet bist - ersetzt diese Bescheinigung sowieso den Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort;

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 31. Januar 2009 20:16

@Guppy194: Die einzige wirklich richtige korrekte Antwort. Daher DH
Es ist schon seltsam, daß gerade wirklich falsche Antworten immer so schnell einige DH´s bekommen.

Kommentar von 3f647498197d87a3ad471441ade4c1b1smalltembaak am 28. Februar 2009 15:54

Genau meine Meinung in Punkto DH. Viele fühlen sich berufen, nur wenige sind kompetent. Dieter Tembaak, Sanitätsschule Tembaak


anonym
beantwortet von TimRobot am 31. Januar 2009 12:47
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Ja!


Leeli
beantwortet von Leeli am 31. Januar 2009 12:47
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Ich meine ja, weil der Abstand, denke ich nur 2 Jahre betragen darf...


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